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Throes. Conceived and performed by Doorika. The Vineyard Theater, New York City, October 14, 1994.

Visiting Hours. An installation by Bob Flanagan in collaboration with Sherrie Rose. The New Museum of Contemporary Art, New York City, September 23‐December 31, 1994.

Aberrant Motion1–4.’ Videos by Cathy Sisler. Available through Groupe Intervention Video, Montreal, Quebec, H2T 1S6. Phone (514) 271–5506; Fax (514) 271–6980.

Converging Realities: Feminism in Australian Theatre by Peta Tait. Currency Press, Sydney, in conjunction with Artmoves, Melbourne, Australia, 1994. Released in the United States by Cambridge University Press, 1994.  相似文献   
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§ 197 Abs 1 KO hat gegenüber § 156 KO Vorrang und schr?nkt den Anspruch des Gl?ubigers, der seine Forderung im Konkurs nicht angemeldet hat, auf die Quote ein: Der Gl?ubiger hat nur insoweit Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote, als dies der Einkommens- und Verm?genslage des Schuldners entspricht. Die Voraussetzungen des § 197 Abs 1 KO sind nicht nur über Antrag im Verfahren nach § 197 Abs 2 KO vom Konkursgericht, sondern auch im Oppositionsverfahren zu prüfen. Die Abh?ngigkeit der Quotenforderung von der Einkommens- und Verm?genslage des Schuldners ist die Rechtsfolge der Nichtanmeldung der Forderung und unabh?ngig von einer vorhergehenden Beschlussfassung nach § 197 Abs 2 KO. Das Nichtwiederaufleben der Forderung nach § 197 Abs 1 KO iVm § 156 KO kann vom Schuldner mit Oppositionsklage geltend gemacht werden.  相似文献   
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Die Rückforderung bereits entstandener Provisionen durch den Unternehmer ist nach der relativ zwingenden Beweislastregel des § 9 Abs 3 HVertrG dem echten Untervertreter gegenüber nur zul?ssig, wenn der Unternehmer (Hauptvertreter) nachweist, dass die Nichtausführung des Gesch?fts (zB Zahlungsverzug des Kunden; Stornogrund) nicht der Sph?re der Produktgesellschaft zuzurechnen ist. Eine Rückforderung ist insoweit ausgeschlossen, als der Unternehmer selbst die Provision aus dem entsprechenden Gesch?ft nicht an seine Partnergesellschaft zurückgezahlt hat. Vor Entstehen des Provisionsanspruchs handelt es sich bei Provisionsbuchungen um echte Vorschüsse, die im Fall einer Vereinbarung mit negativen Salden aus der Provisionsabrechnung gegenverrechnet werden dürfen.  相似文献   
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The emergence of Forza Italia should not be exclusively reduced to specific Italian conditions. This article attempts to explain the development and establishment of Forza Italia as part of a general change of politics in a modern, highly media‐oriented western society. The type of party represented by Forza Italia can be defined as a ‘media‐mediated personality‐party’. With regard to its structural organisation, it presents itself as an answer to tendencies of differentiation, individualisation and consumerisation in modern society. The leading organisational principle is not inner‐party democracy but inter‐party capability to compete. This model of organisation is seen as functional for a marketing‐based, media‐orientated political strategy. It represents a challenge for the type of democratic, mass‐membership party in western Europe. The 1996 elections in Italy, however, have also pointed out the limits of the model of the media‐mediated personality‐party.  相似文献   
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Bindungswirkung einer rechtskr?ftigen Entscheidung ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskr?ftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage für den Anspruch im zweiten Prozess bildet. Ma?gebend sind die rechtserzeugenden Tatsachen, die zur Individualisierung des herangezogenen Rechtsgrundes erforderlich sind. Wird im Vorprozess nur über einen Teil des zugrunde liegenden Hauptanspruchs entschieden, so erfasst die Rechtskraft nur diesen Anspruchsteil. Als Teil der Bindungswirkung ist die Pr?klusionswirkung anerkannt. Dementsprechend wird durch die Rechtskraft der Entscheidung auch das Vorbringen aller Tatsachen ausgeschlossen, die zur Begründung oder Widerlegung des entschiedenen Anspruchs rechtlich erforderlich waren und schon bei Schluss der mündlichen Verhandlung bestanden haben. Innerhalb desselben Anspruchs wird der Kl?ger somit mit allen Tatsachen pr?kludiert, auf die er den konkreten, geltend gemachten Anspruch noch h?tte stützen k?nnen. Für den Beklagten schlie?t die Pr?klusionswirkung die Geltendmachung bereits vorhandener Gestaltungsrechte und Gegenrechte aus.  相似文献   
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Die Verj?hrung wird durch die Erhebung der Klage nur unter der weiteren Voraussetzung unterbrochen, dass die Klage geh?rig fortgesetzt wird. Bei der Prüfung, ob ein l?ngeres Zuwarten mit der Fortsetzung der Verfolgung eines Anspruchs iSd § 1497 ABGB noch hingenommen werden kann oder eine ungew?hnliche Unt?tigkeit vorliegt, ist nicht nur auf die Dauer der Unt?tigkeit, sondern vor allem auf die Gründe Bedacht zu nehmen, die im Verh?ltnis zwischen den Parteien gelegen sein müssen. Ist dem Kl?ger nicht nur vorzuwerfen, eine ausstehende Prozesshandlung beim s?umigen Gericht nicht betrieben zu haben, sondern hat er durch Ersuchen und Stellungnahmen aktiv auf das Gericht eingewirkt, zuzuwarten und nicht von sich aus t?tig zu werden, so ist bei einem mehr als dreij?hrigen Verfahrensstillstand, der überdies nicht auf Betreiben des Kl?gers, sondern aufgrund amtswegiger T?tigkeit des Gerichts beendet wurde, jedenfalls von einer nicht geh?rigen Fortsetzung der Klage und daher von einer Verj?hrung des Anspruchs iSd § 1497 ABGB auszugehen.  相似文献   
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