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Seit kurzem kennen das europäische und das deutsche Recht den Handel mit Emissionszertifikaten. Der Beitrag stellt vor dem Hintergrund der Einführung des Emissionshandels die wirtschaftstheoretischen Leitlinien der Umweltökonomie sowie ihre Verwirklichung in Zertifikathandel und anderen umweltpolitischen Steuerungsmitteln vor. Herausgestellt wird, dass das Zertifikatmodell ökonomische und ökologische Vorzüge vorweisen kann. Grenzen werden dem Emissionshandel jedoch insbesondere bei der „hot spot“- Problematik durch den Schutz- und Vorsorgegrundsatz gesetzt. Die Erstreckung des Emissionshandels auf andere Bereiche der Umweltregulierung ist daher nicht für alle Gebiete möglich und bedarf weiterhin der Flankierung durch das Ordnungsrecht.* Der Verfasser ist Rechtsanwalt der Sozietät Baumeister Rechtsanwälte, Münster.  相似文献   
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Zusammenfassung  Durch die Umsetzung der Umwelt-Haftungsrichtlinie (UHRL) wurde in das deutsche Recht ein Umweltschaden an Arten und natürlichen Lebensr?umen eingeführt. Dieser Schaden tritt im Wege einer Fiktion nicht ein, wenn die nachteiligen Auswirkungen der T?tigkeiten eines Verantwortlichen auf diese Arten und Lebensr?ume zuvor ermittelt und im Rahmen bestimmter verwaltungsrechtlicher Entscheidung genehmigt wurden oder zul?ssig sind. In dem Beitrag wird dargestellt, welche Personen und Organisationen für derartige Sch?den haften und welche Voraussetzungen an eine “Enthaftung” nach § 21a Abs. 1 S. 2 BNatSchG zu stellen sind.  相似文献   
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Zusammenfassung Im Mai 2007 wurde das Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europ?ischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch?den verabschiedet, das seinerseits die Umwelt-Haftungsrichtlinie (UH-RL) in deutsches Recht umsetzt. Auf Grund von Art. 72 Abs. 3 S. 2 GG treten Gesetze auf dem Gebiet des Naturschutzes mit Ausnahme der abweichungsfesten Teile frühestens 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Folglich sieht Art. 4 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 vor, dass das Umweltschadensgesetz (USchadG) und die ?nderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz zum 14. November 2007 in Kraft getreten sind.  相似文献   
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