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191.
192.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):588-590
Für die Haftung des Schuldners für seinen Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB kommt es – entsprechend dem Wortlaut des § 1313a ABGB – nur darauf an, dass sich der Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedient, dagegen nicht auf die konkrete Ausgestaltung des zwischen dem Schuldner und dem Dritten (Gehilfen) bestehenden Innenverh?ltnisses. Die Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB h?ngt nicht davonab, ob der Gesch?ftsherr dem Gehilfen nach deren Innenverh?ltnis Weisungen erteilen darf. Berechtigt der bei einem Unternehmer erworbene Schipass dessen Vertragspartner auch zur Benützung der Aufstiegshilfen und Pisten anderer Unternehmer, so hat der Unternehmer, der Vertragspartner des Schil?ufers wurde, der Pistensicherungspflicht im gesamten Schigebiet zu genügen; dieser hat daher für das Verschulden anderer Unternehmer, deren er sich insofern in Erfüllung eigener Vertragspflichten bediente, gem § 1313a ABGB einzustehen.  相似文献   
193.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):582-583
Eine rechtskr?ftige Entscheidung über eine Teilungsklage betreffend die im Miteigentum von Ehegatten stehende Liegenschaft, auf der sich die Ehewohnung befindet, schlie?t eine Einbeziehung dieser Ehewohnung in ein anschlie?endes Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG nicht aus.  相似文献   
194.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):194-196
Der erkennende Senat gelangt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung des § 53b Abs 2 Z 2 ASVG, die unbestritten den Regelungszweck verfolgt, einen Anspruch des Dienstgebers auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung eines Dienstnehmers durch Krankheit nur bei einer l?nger als zehn aufeinanderfolgende Tage dauernden Arbeitsunf?higkeit zu gew?hren, entgegen der Ansicht der Bekl nicht (auch) bezweckt, die vom Gesetzgeber für die Zuschussgew?hrung aus diesem Anlass pro Dienstnehmer und Arbeitsjahr ausdrücklich vorgesehene H?chstanspruchsdauer von sechs Wochen (42 Tage) im Ergebnis auf tats?chlich blo? 32 Tage je Krankheitsfall zu beschr?nken.  相似文献   
195.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):516-518
Auch die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft des geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten führt zum Ruhen des Unterhaltsanspruchs. Dies muss umso mehr dann gelten, wenn die Parteien ausdrücklich vertraglich ein Ruhen der Unterhaltspflicht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft vorgesehen haben.  相似文献   
196.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):321-324
Vereinsinterne Ma?nahmen – hier der Ausschluss eines Fu?ballspielers von der Teilnahme an Pflichtspielen – k?nnen gem §§ 7 und 8 VerG erst nach Aussch?pfung des vereinsinternen Instanzenzuges oder nach Ablauf von sechs Monaten gerichtlich überprüft werden. Das schlie?t es aber nicht aus, dass bei Drohen eines unwiederbringlichen Schadens durch einstweilige Verfügung der (erst künftig einklagbare) Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Unterlassung gesichert werden kann. Die gerichtliche überprüfung von Vereinsbeschlüssen ist jedenfalls insoweit zul?ssig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Beschlussinhalt gesetz- oder sittenwidrig ist.  相似文献   
197.
198.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):459-460
Der Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung gilt insofern nicht, als er durch Sondernormen eingeschr?nkt ist. § 396 ZPO ist eine solche Sondernorm. Neben einem Antrag auf F?llung eines Vers?umungsurteils gegen einen nicht erschienenen Kl?ger bedarf es daher nicht auch noch des Vortrags des in der Klagebeantwortung erstatteten Vorbringens und der Wiederholung des Antrags auf Klagsabweisung.  相似文献   
199.
200.
COMPSTAT, the latest innovation in American policing, has been widely heralded as a management and technological system whose elements work together to transform police organizations radically. Skeptical observers suggest that COMPSTAT merely reinforces existing structures and practices. However, in trying to assess how much COMPSTAT has altered police organizations, research has failed to provide a broader theoretical basis for explaining how COMPSTAT operates and for understanding the implications of this reform. This article compares two different perspectives on organizations—technical/rational and institutional—to COMPSTAT's adoption and operation in three municipal police departments. Based on fieldwork, our analysis suggests that relative to technical considerations for changing each organization to improve its effectiveness, all three sites adopted COMPSTAT in response to strong institutional pressures to appear progressive and successful. Furthermore, institutional theory better explained the nature of the changes we observed under COMPSTAT than the technical/rational model. The greatest collective emphasis was on those COMPSTAT elements that were most likely to confer legitimacy, and on implementing them in ways that would minimize disruption to existing organizational routines. COMPSTAT was less successful when trying to provide a basis for rigorously assessing organizational performance, and when trying to change those structures and routines widely accepted as being "appropriate." We posit that it will take profound changes in the technical and institutional environments of American police agencies for police departments to restructure in the ways anticipated by a technically efficient COMPSTAT.  相似文献   
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