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11.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):43-44
Ein Abbruchbescheid bewirkt auch dann die Aufl?sung des Mietvertrages, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt
werden k?nnen. 相似文献
12.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):117-118
Bezahlte der Mieter trotz Kenntnis von der eingetretenen Schimmelbildung den Bestandzins über vier Jahre hindurch ohne Vorbehalt,
wenngleich er die M?ngelbehebung wiederholt forderte, so kann dies als konkludenter Verzicht des Rückforderungsrechts gewertet
werden. Aus § 1111 ABGB l?sst sich keine Rügeobliegenheit ableiten, deren Verletzung zum Anspruchsverlust des Vermieters führte. 相似文献
13.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(10):284-285
Es obliegt dem billigen Ermessen des Gerichts, den Beginn oder die Dauer des Verteilungszeitraumes festzusetzen. Zwingend
muss der Verteilungszeitraum aber an den Verrechnungszeitraum anschlie?en. Jene Betr?ge, die nicht als Mietzinsschuldigkeiten
– weil ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage – für die betreffenden Zeitr?ume geleistet wurden, sind aus der Hauptmietzinsabrechnung
zu entfernen. 相似文献
14.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):56-58
Von einem wiederholenden Anerkenntnis dem Grunde nach k?nnte nur gesprochen werden, wenn sich der Sachverhalt in der Zwischenzeit
ge?ndert h?tte und der Erkl?rende eine Rechtsfolge ausl?sen wollte. Die einem Anerkenntnis dem Grunde nach nachfolgende Korrespondenz
zur H?he der Ansprüche unterbricht die Verj?hrungsfrist hingegen nicht neuerlich. 相似文献
15.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(4):117-119
Der in § 12a AO für das Ausgleichsverfahren zum Zweck der Unternehmenssanierung normierte Aufschub der wegen Nichtzahlung
des Bestandzinses betriebenen R?umungsexekution gilt nicht (im Wege der Analogie) auch im Zwangsausgleichsverfahren. 相似文献
16.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):76-78
Haben die Hausbetreuer im Rahmen ihrer Rufbereitschaft nicht Ma?nahmen der ordentlichen Verwaltung des Hauses und nicht st?ndig
wiederkehrende Erhaltungs- oder Reparaturma?nahmen zu setzen, sondern nur im Notfall, wenn ein Professionist das sofortige
Einschreiten für erforderlich h?lt, t?tig zu werden, so sind diese Leistungen vom Vermieter nicht nur gesondert zu honorieren,
derartige Zahlungen sind grunds?tzlich auch als Betriebskosten überw?lzbar. 相似文献
17.
18.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):75-76
Ma?geblich für die Zul?ssigkeit der Mietzinserh?hung auf Grund einer Wertsicherungsvereinbarung ist jener Zinstermin, zu dem
das Erh?hungsbegehren wirksam wird. Dieser Zeitpunkt setzt auch die 3-j?hrige Pr?klusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG in Gang. 相似文献
19.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):48-49
Wendet der Beklagte (hier im Mietzins- und R?umungsverfahren) noch vor Ablauf der 3-j?hrigen Frist des § 16 Abs 8 MRG jeweils
die überschreitung des gesetzlich zul?ssigen Zinsausma?es ein, so verhindert er jedenfalls für dieses Verfahren die Sanierung
einer allenfalls unzul?ssigen Mietzinsvereinbarung, die bei fruchtlosem Verstreichen der Frist eingetreten w?re. 相似文献