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In this article the authors investigate the relationship between culture and joint gains by examining the role of information sharing and power strategies in intracultural negotiations. Previously, the authors found that the relationship between cultural values or norms and joint gains was uncertain in six cultures: France, Russia, Japan, Hong Kong, Brazil, and the United States. Of the five values and norms measured, only norms for information sharing in negotiation were directly related to joint gains. This article explores and extends prior findings by investigating the strategies used by negotiators in the same six cultures. Cultures that maximized joint gains used direct information-sharing strategies or a combination of indirect and direct strategies. Power strategies may help or hurt joint gains, depending on a culture's values and norms for power and whether or not power-based influence is used in conjunction with sufficient information exchange. The findings suggest that understanding the other party's cultural characteristics and strategies can help negotiators plan how to focus on information exchange and deal with unusual power strategies that they may encounter.  相似文献   
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Zusammenfassung  Die Frage der Einklagbarkeit von Fehlern bei der Umweltvertr?glichkeitsprüfung (UVP) ist weiterhin ein rechtlich unsicheres Terrain und damit für komplexe Gro?vorhaben ein erheblicher Risikofaktor. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen erlassen, die zwar in gewissem Umfang eine Einklagbarkeit von UVP-Fehlern vorsehen, deren Auslegung jedoch umstritten ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das UmwRG Drittbetroffenen ein subjektives Recht auf Einklagbarkeit von UVP-Fehlern einr?umt. Es wird aufgezeigt, dass insoweit zwischen Umweltschutzvereinigungen und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und dass eine Erweiterung der Einklagbarkeit von UVP-Fehlern über die beiden in §4 Abs. 1 UmwRG genannten F?lle (Nichtdurchführung einer UVP bzw. Einzelfallvorprüfung) nach der klaren gesetzlichen Festlegung und der bisher ergangenen Rechtsprechung nicht in Betracht kommt.  相似文献   
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Zusammenfassung  Artenschutzrechtliche Regelungen schieben sich in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren immer mehr in den Vordergrund und erweisen sich als ein ?u?erst schwieriger Problemkreis. Teilweise scheint der Artenschutz inzwischen der Kernpunkt der naturschutzrechtlichen Beurteilung zu werden, wobei die Reichweite der Tatbestandsmerkmale nicht immer beachtet wird. Die nachfolgende Ausführungen sollen dazu beitragen, den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu konturieren und deren Umfang der gesetzlichen Einschr?nkungen zu erl?utern. Die Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen wurde berücksichtigt.  相似文献   
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Zusammenfassung  Der Beitrag befasst sich mit dem praktisch h?chst problematischen Verh?ltnis von Wasserrecht und Naturschutzrecht, dessen übliche Handhabung unter dem gemeinsamen Dach des ?ffentlichen Umweltschutzrechts den spezifischen Belangen und Regelungszielen der Bereiche nur unzureichend gerecht wird. Insbesondere drohen durch eine allein ?kologisch orientierte Systematisierung wesentliche wasserwirtschaftliche Belange verdeckt und insbesondere das Institut des wasserbeh?rdlichen Bewirtschaftungsermessens eingeschr?nkt zu werden. Durch eine dies berücksichtigende Auslegung der Kollisionsnormen erscheint jedoch eine rechtliche Korrektur dieser Schieflage m?glich und geboten.  相似文献   
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