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811.
Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden (hier: Bau auf einer mit Bauschutt angefüllten ehemaligen Schottergrube). Die Reichweite eines vertraglichen Gew?hrleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gew?hrleistungsverzicht nicht. Ohne Darlegung besonders berücksichtigungswürdiger Verk?uferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert des mangelhaften Objekts.  相似文献   
812.
Das "Transparenzgebot" des § 6 Abs 3 KSchG spielt in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Kontrolle von AGB-Klauseln nicht zuletzt im Verbandsprozess (§ 28 KSchG) eine gro?e Rolle. Die angelegten Ma?st?be sind streng; vieles f?llt dem Verdikt der Intransparenz zum Opfer. Im folgenden Beitrag werden einige praktisch handhabbare Ans?tze zu einer sachgerechten Konkretisierung des Verst?ndlichkeits- und Klarheitsgebots pr?sentiert, die manche Einseitigkeit zu vermeiden suchen.  相似文献   
813.
Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist gem § 922 Abs 2 ABGB auch nach den ?ffentlichen (Werbe-)?u?erungen des übergebers (hier: Internetinserat) zu beurteilen, die in die Vertragsauslegung miteinflie?en. Die Parteien k?nnen aber letztlich von ?ffentlichen Ankündigungen des übergebers abweichende Vereinbarungen treffen. Ein umfassender Gew?hrleistungsausschluss erstreckt sich grunds?tzlich auch auf geheime M?ngel und solche M?ngel, die normalerweise vorausgesetzte Eigenschaften betreffen. Allerdings sind Verzichtserkl?rungen im Zweifel restriktiv auszulegen. In diesem Sinn erstreckt sich ein vertraglicher Gew?hrleistungsverzicht weder auf arglistig verschwiegene M?ngel noch auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.  相似文献   
814.
Es ist unzul?ssig, dass der Bürgermeister in einem Verwaltungsverfahren einen Rechtsanwalt zum Verhandlungsleiter bestellt. Der Umstand, dass der Bürgermeister w?hrend der ganzen Verhandlung anwesend ist, kann die unzul?ssige Verhandlungsführung durch den Rechtsanwalt nicht sanieren.  相似文献   
815.
Juristische Blätter - Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen roten Faden durch die verschiedenen Problemkreise einer rechtswidrigen Kündigung eines besonders bestandgeschützten...  相似文献   
816.
Nach Art 10a Abs 3 VO 1408/71/EWG ist die fremdmitgliedstaatliche Pensionsleistung für den Anspruch auf Ausgleichszulage als beitragsunabh?ngige Sonderleistung einer ?sterreichischen Pensionsleistung gleichzustellen. Auch im Geltungsbereich der neuen Sozialrechtskoordinierungs-VO (883/2004/EG) sind gem Art 5 dieser VO Leistungen, die im EU-Ausland bezogen werden, inl?ndischen Leistungen in Bezug auf ihre Rechtswirkungen gleichzuhalten. Es haben daher auch EUBürger mit einer ausl?ndischen Rente einen Anspruch auf Ausgleichszulage gegenüber dem ?sterreichischen Pensionsversicherungstr?ger, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen geh?ren ein gew?hnlicher Aufenthalt in ?sterreich und ein Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Nach den Intentionen des Gesetzgebers soll der Bezug von Ausgleichszulage erst bei nach dem 1. 1. 2011 gestellten Erstantr?gen "aufenthaltssch?dlich" sein (§ 11 Abs 5 letzter Satz und § 51 Abs 1 Z 2 NAG idF BudgetbegleitG 2011). Die – nur gegenüber der Aufenthaltsbeh?rde abgegebene – Patenschaftserkl?rung nach § 2 Abs 1 Z 18 NAG ist nicht geeignet, den Anspruch auf Ausgleichszulage zu schm?lern. Es ist nicht Sinn und Zweck der Verpflichtungserkl?rung, eine Gebietsk?rperschaft oder einen Sozialversicherungstr?ger von gesetzlich gebührenden Ansprüchen zu entlasten.  相似文献   
817.
Nur ein Raum, der allseitig, von der Decke bis zum Boden von festen W?nden (sei es auch aus Glas) umschlossen ist und mit einer Türe geschlossen werden kann, kann einem "Raum" nach § 13a Abs 2 TabakG entsprechen. Eine bauliche "Trennung" blo? durch Unterbringung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in unterschiedlichen Gescho?en, ohne dass eine bauliche Abtrennung des Raucherraumes von den übrigen Bereichen des Betriebes besteht, entspr?che auch bei Vorhandensein von getrennten Lüftungsanlagen dem Erfordernis des § 13a Abs 2 TabakG nicht.  相似文献   
818.
Interviews (hier: der Salzburger Landshauptfrau zu den Salzburger Osterfestspielen) stellen – ?hnlich wie Rundschreiben und Presseaussendungen – ein "neutrales", nicht schon durch die Rechtsordnung in einer bestimmten Rechtsform geregeltes, nach au?en in Erscheinung tretendes tats?chliches Verhalten dar. Sie k?nnen in gleicher Weise in der Hoheits- oder in der Privatwirtschaftsverwaltung vorkommen. Die Zuordnung solcher "Informationsrealakte" zur Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung wird durch deren Zugeh?rigkeit zum Kernbereich der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsmaterie vorgenommen. Entscheidend ist ihr hinreichend enger innerer und ?u?erer Zusammenhang zu einer bestimmten hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Materie. Ist ein nach Sachgesichtspunkten gegebener Zusammenhang zu einer hoheitlichen Materie zu bejahen, sind alle mit deren Erfüllung verbundenen – auch rein tats?chlichen – Verhaltensweisen einheitlich solche in Vollziehung der Gesetze. Die Zust?ndigkeit zur staatlichen Aufsicht über eine Stiftung (§ 39 Abs 1 iVm § 13 Abs 1 BStFG) führt alleine – dh ohne (wenn auch nur vorbereitende) Aufsichtst?tigkeit – nicht dazu, dass ?u?erungen in Interviews in einem hinreichend engen inneren und ?u?eren Zusammenhang mit dieser hoheitlichen Aufgabe stehen.  相似文献   
819.
820.
The aim of this article is to understand how compulsory community care (CCC) has become a solution in mental health policy in so many different legal and social contexts during the last 20 years. The recent introduction of CCC in Sweden is used as a case in point, which is then contrasted against the processes in Norway, England/Wales and New York State.In Sweden, the issue of CCC was initiated following high-profile acts of violence. Contrary to several other states, there was agreement about the (lack of) evidence about its effectiveness. Rather than focusing on dangerousness, the government proposal about CCC was framed within an ideology of integrating the disabled. The new legislation allowed for a broad range of measures to control patients at the same time as it was presented as a means to protect positive rights for patients. Compared to previous legislation in Sweden, the scope of social control has remained largely the same, although the rationale has changed — from medical treatment via community treatment and rehabilitation, to reducing the risk of violence, and then shifting back to rehabilitation in the community.The Swedish approach to CCC is similar to Norway, while New York and England/Wales have followed different routes. Differences in ideology, social control and rights orientations can be understood with reference to the general welfare and care regimes that characterize the four states.  相似文献   
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