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61.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):87-88
Beim Zuwendungsfruchtgenuss bezieht der Fruchtnie?er origin?re Einkünfte nur dann, wenn sich die Einr?umung des Fruchtgenusses
als übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Dies ist für die Fruchtnie?ung an einem Geb?ude, aus dem Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung flie?en, ua nur dann der Fall, wenn der Fruchtnie?er auch die ihm obliegenden Lasten tr?gt. Anderenfalls wird
nicht die Einkunftsquelle übertragen, sondern werden lediglich die dem Eigentümer zuzurechnenden Einkünfte weitergegeben (Einkommensverwendung). 相似文献
62.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(7-8):236-236
63.
64.
Gunshot injuries in the back may suggest the unjustified use of firearms. A wound in the back inflicted by a firearm should not automatically imply that the shooter aimed at the back. A previous study demonstrated that it is possible for men to turn their trunk faster than it takes for a shooter to fire or throw a hand-operated weapon. With a high speed motion camera the authors were able to demonstrate that it is also possible for women to turn their trunk fast enough, so that a shot in the back could have been aimed at the front of the body. This conclusion is also likely to apply to hand-operated or thrown weapons, since the velocity of their projectiles is considerably lower than that of firearms. 相似文献
65.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(12):466-467
Rechtsprechung
Abgabenrecht 相似文献66.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):26-28
Ungeachtet des Umstandes, dass der Text des UStG 1994 insoweit gleich lautende Tatbestandsmerkmale verwendet, ist der Begriff
"Vermietung" nur im § 6 Abs 1 Z 16 und im § 10 Abs 1 Z 4 UStG 1994 im gemeinschaftsrechtlichen Sinn auszulegen, nicht auch
– sondern im zivilrechtlichen Sinn – im § 2 Abs 3 UStG 1994 (iZm K?rperschaften ?ffentlichen Rechts). 相似文献
67.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):88-90
Die Verpflichtung des Bestandnehmers, bei Beendigung des Bestandverh?ltnisses "die Bestandseinheit neu ausgemalt wei?" zurückzugeben,
stellt eine Leistung des Bestandnehmers dar, die zum Wert (mithin zur Gebührenbemessungsgrundlage) hinzuzurechnen ist. Gleiches
gilt für die Verpflichtung zum Abschluss eines W?rmeenergiebezugsvertrages. 相似文献
68.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):358-360
Eine – neben Vermietungsanstrengungen unternommene – Suche nach K?ufern führt, wenn in den Vorjahren eine Vermietung erfolgt
ist, nicht dazu, dass nicht weiterhin die Vermietungsabsicht im Vordergrund stünde (und somit nicht mehr Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung anzunehmen w?ren und/oder davon auszugehen w?re, dass die Eigentumswohnung nicht mehr der Erzielung von Ums?tzen
aus der Vermietung und Verpachtung diene). Bei langen Leerstehungen muss allerdings zur Aufrechterhaltung einer steuerlich
anzuerkennenden Vermietungsabsicht eine "deutliche Anpassung der angebotenen Mietkonditionen" vorgenommen werden. Umsatzsteuerrechtlich
ist hiebei uU (wenn die Vermietung nicht zu Wohnzwecken erfolgt) auch ma?geblich, ob eine Option zur Steuerpflicht der Vermietung
erfolgt. 相似文献