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Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):664-666
Auch die vom Gericht angeordnete Fahndungsma?nahme gegen einen bestimmten T?ter wegen einer bestimmten Tat – sei es nach altem
Recht oder nach § 210 Abs 3 StPO – ist ein verj?hrungshemmender Umstand iSv § 58 Abs 3 Z 2 dritter Fall StGB mit Wirkung ab
deren konkreter Umsetzung durch die Polizei. Das Auslegungsergebnis der entstehungsbedingt überaus kasuistischen Norm des
§ 58 Abs 3 Z 2 StGB steht nicht im Widerspruch zum wesentlich einfacheren § 31 Abs 4 lit b FinStrG, wonach in die Verj?hrungsfrist
Zeiten nicht eingerechnet werden, w?hrend deren wegen der Tat gegen den T?ter ein Strafverfahren bei der StA, bei Gericht
oder bei einer Finanzstrafbeh?rde geführt wird. 相似文献
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Susanne Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2012,134(1):65-66
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an der misslungenen Versuchshandlung, sondern am Tatplan des T?ters zu prüfen. Danach liegt
nur dann ein absolut untauglicher Versuch iSd § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der angestrebten strafbaren Handlung
auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung geradezu denkunm?glich ist und demzufolge unter keinen wie immer
gearteten Umst?nden erwartet werden kann. Ein blo? relativ untauglicher Versuch ist dagegen anzunehmen, wenn die Tatvollendung
nur infolge der zuf?lligen Modalit?ten des konkreten Einzelfalls gescheitert ist. Im Fall der Nichtannahme eines zur Tatzeit
eingetretenen Pubert?tsbeginns beim Tatopfer kommt Deliktsbegehung durch (blo? relativ untauglichen) Versuch in Betracht.
Ob die Brustgegend eines unmündigen M?dchens bereits zur unmittelbaren Geschlechtssph?re geh?rt, deren Berührung auch nach
au?en hin sexuell sinnbezogen erscheinen kann, h?ngt davon ab, ob das betreffende M?dchen insgesamt eine solche k?rperliche
Reife erreicht hat, dass ihr Brustbereich ohne Rücksicht auf die Ausbildung der Brustdrüsen schon biologisch der Geschlechtsregion
zuzurechnen ist. Weiters, ob die Berührung als solche einem M?dchen als zum Sexualleben geh?rig bewusst werden kann, und ob
diese im Hinblick auf die abstrakte Eignung zur Gef?hrdung der sittlichen und sexuellen Entwicklung der Unmündigen nach der
Auffassung von mit rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen als grob sozialst?rend empfunden wird. 相似文献
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Nach Wegfall der Untersuchungshaft ist eine Grundrechtsbeschwerde gegen die Haftentscheidung des OLG zul?ssig, sofern sich
der Beschwerdeführer – wenn auch nicht mehr in Untersuchungshaft, so doch weiterhin – in Haft befindet. 相似文献
35.
Susanne Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2012,134(2):131-132
Durch prozessordnungskonforme Verlesung einer Niederschrift wird ein zuvor durch deren prozessordnungswidrige Verlesung geschehener
Versto? gegen § 252 Abs 1 StPO jedenfalls mit Blick auf § 281 Abs 3 StPO saniert. 相似文献
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Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2009,131(11):736-737
In Betreff des Verh?ltnisses von Erwerb zu Besitz ist ein alternatives Mischdelikt gegeben. Erwerb und anschlie?ender Besitz
derselben Suchtgiftmenge durch denselben T?ter begründen demnach ein und dieselbe strafbare Handlung. 相似文献
37.
Susanne Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2012,134(1):71-71
Unterbliebene Sachverhaltsaufkl?rung ist nicht Gegenstand einer M?ngelrüge und kann auch nicht unter dem Aspekt einer Aufkl?rungsrüge
mit Grundrechtsbeschwerde geltend gemacht werden. Ein unbedingtes Recht des Beschuldigten auf übersetzung in seine Muttersprache
ergibt sich weder aus Art 5 Abs 4 MRK noch aus Art 6 Abs 3 lit e MRK. 相似文献
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Susanne Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2012,134(6):396-397
Gem § 43 Abs 4 StPO ist ein Richter von der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme ausgeschlossen, wenn er im Verfahren bereits als Richter t?tig gewesen ist. Das gilt auch für Rechtsmittelrichter uneingeschr?nkt. Jede im (Grund-)Verfahren erfolgte Befassung eines Richters mit der Sache selbst führt dazu, dass er in Ansehung einer Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen ist. Die Mitwirkung an einem Beschluss sowohl über den Einspruch gegen die Anklageschrift als auch über eine Beschwerde gegen die Verh?ngung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft umfasst eine solche die Ausschlie?ung begründende richterliche T?tigkeit. 相似文献
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