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991.
992.
Zusammenfassung Der Aufsatz befasst sich mit der Anwendung des gentechnikrechtlichen Postulats der Koexistenz auf eine konkrete Konfliktlage: die Verunreinigung von Honig infolge des Anbaus gentechnisch ver?nderter Kulturpflanzen. Der Autor stellt die Spezifika der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Honiggewinnung dar und kommt zu dem Ergebnis, dass der Eintrag von Blütensaft oder Pollen gentechnisch ver?nderter Kulturpflanzen in den Honig zwar dessen Einordnung als gentechnisch ver?ndertes Lebensmittel zur Folgen haben kann und den Bewirtschafter der GVO-Anbaufl?che spezifische Rücksichtnahmepflichten treffen, die dem Imker zumutbaren Gegenma?nahmen aber durch die für Honig vorgeschriebene Naturbelassenheit begrenzt sind.  相似文献   
993.
994.
Contrary to the modern English position, it may be appropriate for reviewing courts to accord deference to interpretations of law rendered by administrators. There is no basis for the current strong presumption against according such deference. It is possible that the legislature intended to delegate the resolution of many questions of law to administrators, rather than to courts. Moreover, relative to administrators, courts may lack institutional competence to resolve questions of law. Courts must always police the boundaries of interpretation, in order to keep administrators in check and safeguard the rule of law, but the general presumption that the resolution of questions of law is a matter for courts should be jettisoned.  相似文献   
995.
996.
Zusammenfassung  Die Frage der Einklagbarkeit von Fehlern bei der Umweltvertr?glichkeitsprüfung (UVP) ist weiterhin ein rechtlich unsicheres Terrain und damit für komplexe Gro?vorhaben ein erheblicher Risikofaktor. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen erlassen, die zwar in gewissem Umfang eine Einklagbarkeit von UVP-Fehlern vorsehen, deren Auslegung jedoch umstritten ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das UmwRG Drittbetroffenen ein subjektives Recht auf Einklagbarkeit von UVP-Fehlern einr?umt. Es wird aufgezeigt, dass insoweit zwischen Umweltschutzvereinigungen und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und dass eine Erweiterung der Einklagbarkeit von UVP-Fehlern über die beiden in §4 Abs. 1 UmwRG genannten F?lle (Nichtdurchführung einer UVP bzw. Einzelfallvorprüfung) nach der klaren gesetzlichen Festlegung und der bisher ergangenen Rechtsprechung nicht in Betracht kommt.  相似文献   
997.
Zusammenfassung  Artenschutzrechtliche Regelungen schieben sich in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren immer mehr in den Vordergrund und erweisen sich als ein ?u?erst schwieriger Problemkreis. Teilweise scheint der Artenschutz inzwischen der Kernpunkt der naturschutzrechtlichen Beurteilung zu werden, wobei die Reichweite der Tatbestandsmerkmale nicht immer beachtet wird. Die nachfolgende Ausführungen sollen dazu beitragen, den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu konturieren und deren Umfang der gesetzlichen Einschr?nkungen zu erl?utern. Die Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen wurde berücksichtigt.  相似文献   
998.
999.
Zusammenfassung  Der Beitrag befasst sich mit dem praktisch h?chst problematischen Verh?ltnis von Wasserrecht und Naturschutzrecht, dessen übliche Handhabung unter dem gemeinsamen Dach des ?ffentlichen Umweltschutzrechts den spezifischen Belangen und Regelungszielen der Bereiche nur unzureichend gerecht wird. Insbesondere drohen durch eine allein ?kologisch orientierte Systematisierung wesentliche wasserwirtschaftliche Belange verdeckt und insbesondere das Institut des wasserbeh?rdlichen Bewirtschaftungsermessens eingeschr?nkt zu werden. Durch eine dies berücksichtigende Auslegung der Kollisionsnormen erscheint jedoch eine rechtliche Korrektur dieser Schieflage m?glich und geboten.  相似文献   
1000.
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