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121.
Theo Öhlinger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):186-192
Die Verankerung der Selbstverwaltung im B-VG ist in der medialen Öffentlichkeit auf heftige Kritik gestoßen. Im Folgenden zeigt ein Mitglied jener Expertengruppe, die diese Novelle vorbereitete, dass damit im Prinzip nur bestehende Judikatur kodifiziert sowie eine systematische Regelung statt verstreuter Verfassungsbestimmungen (in Vorbereitung einer noch nicht abgeschlossenen Verfassungsrechtsbereinigung) geschaffen wurde. Neu ist ein gesetzesergänzendes Verordnungsrecht der Selbstverwaltungskörper. Neu ist auch die verfassungsrechtliche Verankerung der Sozialpartnerschaft, die sich aber im Rahmen des durch EU-Recht Vorgegebenen hält und gegenüber der gesellschaftlichen Entwicklung offen bleibt. 相似文献
122.
Georg Lienbacher 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(2):77-84
Ohne Zusammenfassung 相似文献
123.
党的十九届五中全会提出了加快数字化发展的新要求。文化产业数字化有助于扩大内需,满足人民对美好生活的需求;有助于转变经济发展方式,扩大就业;有助于提高文化竞争力,增强文化软实力。转变观念,树立“互联网+”思维;充分发挥市场经济的作用,加强文化体制改革;加强科学规划,完善政策体系;制定并完善适应文化产业数字化发展的法律法规;重视对新型文化业态中的人才培养,为新发展阶段文化产业数字化战略实施的有效路径。 相似文献
124.
ABO位点限制性扩增片段长度多态性的研究 总被引:1,自引:1,他引:0
建立了PCR扩增、限制性酶切、8%(T)、5%(C)聚丙烯酸胺凝胶垂直电泳和银染检测ABO位点的限制性片段长度多态性的方法体系。应用Amp-RFLP技术对185名中国人(哈尔滨)ABO位点的基因频率和基因型分布进行了调查和统计分析。ABO位点特异片段长度为140~200bp,基因频率为0.2000~0.5568。6种基因型频率为0.973~0.3135,杂合度0.5838,Dp值0.7146。经H-W平衡吻合度检测,完全符合群体遗传多态分布。通过对11个家庭33名相关个体的分析,证明完全符合孟德尔遗传定律。ABO基因型检验适用于法庭科学的个体识别和亲权鉴定。 相似文献
125.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):247
Die Ver?u?erung eines von mehreren in einheitlichen Mietr?umen geführten selbst?ndigen Betriebes bewirkt wegen der ohne Zustimmung
des Vermieters nicht m?glichen Zerlegung der Mietrechte den Rechtsübergang nicht. 相似文献
126.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):88
Nur der Beschluss, mit dem die Unterbrechung des Verfahrens angeordnet oder die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens
verweigert wird, ist selbst?ndig anfechtbar. Die Ablehnung der Unterbrechung oder die Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung
ist dagegen nicht gesondert überprüfbar. 相似文献
127.
Olaf Riss 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):156-170
Mit der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie durch das Gew?hrleistungsrechts-?nderungsgesetz wurde im ?sterr Recht
das Einstehenmüssen des übergebers nicht nur für eigene ?ffentliche ?u?erungen, sondern auch für jene Dritter ausdrücklich
festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag untersucht die einschl?gige Regelung des § 922 ABGB sowohl unter dem Gesichtspunkt
gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben als auch im Lichte des (nationalen) Privatrechtssystems und stellt dabei in Frage, dass
ein Einstehenmüssen für ?ffentliche ?u?erungen jedenfalls deren Einbeziehung in die Parteienvereinbarung voraussetzt. 相似文献
128.
Renate Pletzer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):409-433
Anl?sslich einer Reihe von Entscheidungen jüngeren Datums geht der Beitrag der für das ?sterreichische Recht bislang nicht
er?rterten Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Schmerzengeldanspruch ein Vorteilsausgleich stattzufinden
hat. 相似文献
129.
Daniela Huemer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):647-650
Im Februar 2007 hat sich der OGH in der Entscheidung 7 Ob 266/06b neuerlich mit der Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft
von GmbH-Gesellschaftern befasst und erstmals dezidiert ausgesprochen, dass das Abstellen auf die (formale) Gesch?ftsführungsbefugnis
stets Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist. Zu der in der Literatur strittigen Frage, ab welchem Beteiligungsausma?
der (gesch?ftsführende) Gesellschafter als Unternehmer anzusehen ist, hat der OGH hingegen nicht Stellung genommen. Der vorliegende
Kurzbeitrag gibt zun?chst die bisherige Rsp sowie den bisherigen Diskussionsstand zu diesem Thema wieder und setzt sich sodann
kritisch mit den zentralen Kernaussagen dieser Entscheidung auseinander. Abschlie?end werden die Auswirkungen dieser Rsp auf
die praktische Vertragsgestaltung exemplarisch anhand von Optionsvertr?gen dargestellt. 相似文献
130.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):28-29
Nach stRsp bezieht sich die Rückwirkung eines Gesetzes nur auf jene Tatbest?nde, für die sie ausdrücklich ausgesprochen wird.
Das übergangsrecht des 3. W?G h?lt am Grundsatz fest, dass neues Recht (hier: nach § 19 Abs 2 WEG 1975 einstimmig schriftlich
zu vereinbarender, vom Anteilsverh?ltnis abweichender Aufteilungsschlüssel der Liftkosten) nicht auf Sachverhalte anzuwenden
ist, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung endgültig und abschlie?end verwirklicht worden sind (hier: Mehrheitsvereinbarung
der Wohnungseigentümer gem § 19 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF § 56 Z 2 MRG). Auch § 56 Abs 9 WEG 2002 ?ndert nichts daran, dass die
seinerzeit von den Wohnungseigentümern geschlossene Mehrheitsvereinbarung nach § 19 Abs 1 Z 1 WEG 1975 weiterhin wirksam bleibt. 相似文献