排序方式: 共有358条查询结果,搜索用时 8 毫秒
301.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):79-80
Ma?stab für die nach § 32 Abs 5 WEG 2002 erheblich unterschiedlichen Nutzungsm?glichkeiten sind ausschlie?lich objektive und
nicht subjektive Kriterien, wobei die tats?chliche Nutzung (anstelle der Nutzungsm?glichkeiten) ebenso unerheblich ist wie
ein einseitig von einem Wohnungseigentümer erkl?rter Verzicht auf die konkrete Nutzung (hier: einer gemeinschaftlichen Pellets-
statt einer stillgelegten Solarheizanlage). Die ?nderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels gemeinschaftlicher Liegenschaftsaufwendungen
durch Au?erstreitrichterbeschluss nach § 32 Abs 5 ist von der Festsetzung neuer, von der WE-Liegenschaft abweichender Abrechnungseinheiten
gem § 32 Abs 6 WEG 2002 zu unterscheiden: Im zweiten Fall wird die einheitliche Abrechnungseinheit der WE-Liegenschaft so
unterteilt, dass für jede abweichende Einheit eigene Abrechnungen – unter Umst?nden auch mit einem Aufteilungsschlüssel, der
vom gesetzlichen iSd Abs 1 abweicht – zu legen sind. 相似文献
302.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):54-56
Auch der Vertragspartner eines atypischen und gemischten Dauerschuldverh?ltnisses ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
zur sofortigen Aufl?sung berechtigt. Es besteht keine Verpflichtung, davor das mildere Mittel der ordentlichen Kündigung anzuwenden.
Zur vorzeitigen Aufl?sung eines Vertrages über die entgeltliche überlassung von Büror?umen samt Büroorganisations- und Personalbereitstellungsdienstleistungen
wegen mangelhafter Erbringung von Teilleistungen. 相似文献
303.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):356-358
Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, k?nnen auch nachtr?glich
dem KSchG widersprechende Klauseln (hier das Aufrechnungsverbot) ex lege in dem in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Umfang unwirksam
werden. Wird in weiterer Folge das Mietobjekt an jemanden ver?u?ert, der nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher anzusehen
ist, stellt der betreffende Mietvertrag durch diesen neuerlichen Parteiwechsel nun allerdings kein Verbrauchergesch?ft mehr
dar, weshalb die Regeln des KSchG darauf nicht mehr anwendbar sind. 相似文献
304.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von
Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften
für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert
ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die
Klage zurückzuweisen. 相似文献
305.
Peter Bydlinski 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):652-657
Durch das Rechtsmittel der laesio enormis soll ein inhaltlich ungerechter Vertrag aufhebbar sein. Für die Berechnung eines
etwaigen enormen Missverh?ltnisses sind die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
entscheidend; nicht hingegen, ob das Missverh?ltnis auf einer Fehlbewertung der mangelfreien Sache oder auf einer Fehleinsch?tzung
ihrer Beschaffenheit (Mangel) beruht. Nachtr?gliche Verbesserungen der Sache beeinflussen das Anfechtungsrecht nach § 934
ABGB nicht. Daher besteht es auch noch dann, wenn der das enorme Missverh?ltnis ausl?sende Mangel mittlerweile vom Verk?ufer
behoben wurde. 相似文献
306.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):518-519
Die Ersatzpflicht des Sachverst?ndigen nach den §§ 1299, 1300 ABGB ist grunds?tzlich auf den aus dem Schuldverh?ltnis Berechtigten
beschr?nkt. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn der Besteller des Gutachtens für den Sachverst?ndigen
erkennbar gerade auch die Interessen des Dritten mitverfolgt, sodass, wie dies der OGH in neuerer, nunmehr stRsp vertritt,
die objektiv-rechtlichen Sorgfaltspflichten auf den Dritten zu erstrecken sind. Geschützt ist demnach der Dritte, wenn eine
Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage
darstellen soll. Der von einem Kaufinteressenten an einen Autofahrerclub erteilte Auftrag zur Durchführung eines Ankauftests
begründet keine Schutzwirkungen zugunsten des au?erhalb dieses Vertragsverh?ltnisses stehenden Autoh?ndlers. 相似文献
307.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):50-51
Nach stRsp ist jeder Wohnungseigentümer aus seinem Kaufvertrag heraus zur Geltendmachung von Gew?hrleistungs- und Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem WE-Organisator auch an allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft aktivlegitimiert. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer
kann sowohl die prozessuale Geltendmachung dieser Ansprüche (hier: auf Schadenersatz aus mangelhaft durchgeführten Sanierungsarbeiten)
beschlie?en als auch deren Durchsetzung nach § 18 Abs 2 WEG 2002 idF WRN 2006 an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Ein
vertraglicher Gew?hrleistungsausschluss steht § 38 Abs 1 WEG 2002 (§ 24 Abs 1 WEG 1975) entgegen und ist somit rechtsunwirksam.
Diese Bestimmung ist nicht nur auf neu zu errichtende WE-Anlagen anzuwenden. 相似文献
308.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):87-88
Beim Zuwendungsfruchtgenuss bezieht der Fruchtnie?er origin?re Einkünfte nur dann, wenn sich die Einr?umung des Fruchtgenusses
als übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Dies ist für die Fruchtnie?ung an einem Geb?ude, aus dem Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung flie?en, ua nur dann der Fall, wenn der Fruchtnie?er auch die ihm obliegenden Lasten tr?gt. Anderenfalls wird
nicht die Einkunftsquelle übertragen, sondern werden lediglich die dem Eigentümer zuzurechnenden Einkünfte weitergegeben (Einkommensverwendung). 相似文献
309.
Elisabeth Rieder 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):23-34
Eine vor kurzem ergangene Entscheidung des OGH (1. 8. 2007, 13 Os 135/06m) erm?glicht einen gegenüber der bisherigen Praxis
stark erweiterten Grundrechtsschutz im Strafverfahren. Der OGH bejahte mit Blick auf Art 13 MRK und die ?nderung der Rsp des
EGMR dazu seine Kompetenz zur Erneuerung des Strafverfahrens auch dann, wenn in der Sache noch kein verurteilendes Erkenntnis
des EGMR vorliegt. Der folgende Beitrag versucht, das ma?gebliche inhaltliche Argument wie auch die methodische Vorgangsweise
des OGH n?her zu beleuchten und einen Ausblick auf die m?gliche Handhabung in der Praxis zu geben. 相似文献
310.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):722-724
Die Verwertung des Transkripts einer heimlich angefertigten Tonbandaufnahme ist im Zivilverfahren ohne Vornahme einer Interessenabw?gung
zul?ssig. 相似文献