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121.
122.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):54-55
Mangels einer allgemeinen Regelung im GBG haben bei der Beurteilung der Antragslegitimation in Grundbuchsverfahren die allgemeinen
Anordnungen des Au?StrG zu gelten; daraus ergibt sich grunds?tzlich eine Antragslegitimation sowohl des durch die beantragte
Grundbuchshandlung Berechtigten als auch des durch diese Belasteten. Damit ist aber auch der Ver?u?erer einer Liegenschaft
im Grundbuchsverfahren betreffend die Einverleibung des Eigentumsrechts des K?ufers antragslegitimiert. 相似文献
123.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):730-733
F?llt w?hrend eines Abhandlungsverfahrens der erbserkl?rte Erbe in Konkurs, so ist in Anwendung des § 8a KO von einer Unterbrechung
dieses Verlassenschaftsverfahrens durch die Konkurser?ffnung auszugehen. Da hier eine Forderung der Konkursmasse gegenüber
der Verlassenschaft, also aus Sicht der Konkursmasse eine Aktivforderung vorliegt und somit eine Anmeldung und Prüfung im
Konkurs nicht in Frage kommt, kann das Verfahren jederzeit – allerdings unter Beiziehung des Masseverwalters – fortgesetzt
werden. Dies auch ohne Parteienantrag, weil es sich beim Verlassenschaftsverfahren gem § 143 Au?StrG um ein von Amts wegen
einzuleitendes handelt, das – abgesehen vom Fortsetzungsantrag einer Partei – nach § 26 Abs 3 Au?StrG auch dann mit Beschluss
fortzusetzen ist, wenn ansonsten Belange einer Partei oder der Allgemeinheit gef?hrdet warden k?nnten, deren Schutz Zweck
des Verfahrens ist. 相似文献
124.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):245-247
Die Verj?hrung des Anspruchs des Gl?ubigers auf Schadenersatz nach einem Rücktritt wegen Verzuges des Schuldners beginnt sp?testens
mit der Wirksamkeit der Rücktrittserkl?rung. Das gilt unabh?ngig davon, ob der Gl?ubiger den Schaden abstrakt oder nach Abschluss
eines Deckungsgesch?fts konkret berechnet. 相似文献
125.
Georg Vobruba 《Berliner Journal für Soziologie》2008,18(1):32-51
The terms ?national“ and ?European“ mark different spacial frames which are relevant for the interpretation as well as political regulation of the society. In the case of progressive European integration, these spacial frames are increasingly compete. Attitudes and interests of different actor groups relate to these spacial frames, thus turning ?national“ and ?European“ into the poles of a conflict relationship. In this way tensions become visible, which are crucial for the Europeanization of society hence fundamental for the development of the Sociology of Europe. Sociology needs to be adapted to this constellation by overcoming its nationally framed categories and by understanding spacial frames that develop in practice as empirical data and thus as a part of its subject. 相似文献
126.
Elisabeth Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):578-580
Die zugrundeliegende Disziplinarstrafbestimmung ist hinreichend bestimmt. Eine demokratische Gesellschaft kann die inkriminierte
Werbung hinnehmen, ohne dass der Schutz des guten Rufes oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rsp Schaden erleiden.
Die Disziplinarstrafe verletzt die Bf im Grundrecht auf Meinungs?u?erungsfreiheit, indem die bel Beh dem Gesetz einen verfassungswidrigen
Inhalt unterstellt hat. 相似文献
127.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):455-457
Es finden sich keine gesetzlichen Grundlagen, aus denen sich ein allgemeiner Grundsatz ableiten lie?e, es sei im gesch?ftlichen
Verkehr generell von jedem Empf?nger zu verlangen, stets auf beh?rdliche Zustellungen gefasst zu sein und für eine Nachsendung
oder Vertretung Vorsorge zu treffen, andernfalls die Wirkungen einer wirksamen Zustellung eintreten. Die Pflicht, die für
Zustellungen ma?gebliche Gesch?ftsanschrift zum Firmenbuch anzumelden, ist nur mit Schadenersatzansprüchen gegen den Gesch?ftsführer
sanktioniert. 相似文献
128.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(6):177-180
Der WE-Verwalter hat, ausgestattet mit allen Rechten und Pflichten eines Machthabers iSd §§ 1002ff ABGB, nach § 20 Abs 6 WEG
2002 jedem Wohnungseigentümer auf dessen Verlangen jederzeit (§ 1012), also ohne Beschr?nkung auf bestimmte Zeitr?ume oder
auf das Vorliegen wichtiger Gründe, Einsicht in die Belege des gesonderten Kontos der Eigentümergemeinschaft (oder des Anderkontos
des WE-Verwalters) zu erm?glichen. Dieses Individualrecht wird lediglich durch das allgemeine Schikaneverbot gem § 1295 ABGB
begrenzt. 相似文献
129.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):324-327
Der OGH vertritt in übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht die Auffassung, dass mittels eines EMail-Sendeprotokolls
der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden kann. 相似文献
130.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):150-151
Gem § 90 ABGB sind die Ehegatten (ua) auch zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet. Von diesem (typischen) Bild einer aufrechten
Ehe darf die Beh?rde (auch im Verwaltungsverfahren nach dem AlVG) grunds?tzlich in freier Beweiswürdigung ausgehen, solange
nicht die Parteien eine davon abweichende Lebensführung behaupten und die erforderlichen Beweismittel beibringen. 相似文献