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61.
Dieser Beitrag untersucht die Beziehung zwischen Parlamentsakten und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei wird beleuchtet, wie verschiedene Parlamentsakte in ein Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention treten können. Die vorliegende Arbeit behandelt die maßgebliche Rechtslage hinsichtlich der österreichischen Parlamente bzw deren Mitglieder auf Bundes- sowie Landesebene.  相似文献   
62.
Das Programm der derzeitigen Bundesregierung sieht eine Reform der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts vor, derzufolge (neben der Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern und eines Verwaltungsgerichtes erster Instanz auf Bundesebene) nach einer Entscheidung des VwGH auch noch der VfGH angerufen werden kann. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen einer solchen Konstruktion für den Vollzug von Gemeinschaftsrecht.  相似文献   
63.
64.
§11 Abs3 NAG schafftkeine M?glichkeit der Antragstellung auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels. Auf Grund der Art 8 iVm 13 MRK und aus rechtsstaatlichen Erw?gungen muss neben einer Erteilung von Amts wegen auch ein Antragsrecht des in seinen subjektiven Rechten Betroffenen auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels vorgesehen sein.  相似文献   
65.
Eine bedingte Strafnachsicht nach § 40 Abs 1 SMG setzt (ua) voraus, dass sich der an ein Suchtmittel gew?hnte Verurteilte mit Erfolg einer gesundheitsbezogenen Ma?nahme unterzogen hat. Ein solcher Erfolg ist anzunehmen, wenn das im konkreten Fall aus der Sicht der jeweiligen Wissenschaft m?gliche Ziel der gesundheitsbezogenen Ma?nahme erreicht ist. Ein "Teilerfolg" der Drogenfreiheit genügt nicht, wenn der Verurteilte noch weiterer gesundheitsbezogener Ma?nahmen bedürfte, um einer Drogenabstinenz zumindest n?her zu kommen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht setzt eine nachtr?gliche bedingte Strafnachsicht nach § 40 Abs 1 SMG grunds?tzlich einen zuvor gew?hrten Aufschub des Strafvollzugs gem § 39 Abs 1 SMG voraus. Nur in besonderen Ausnahmef?llen ist eine solche Strafnachsicht auch ohne vorherigen Strafaufschub m?glich, insb dann, wenn der Verurteilte nach Rechtskraft des Urteils alles für einen optimalen Entzug getan hat, also keinerlei weitere Ma?nahmen für eine Drogenabstinenz notwendig sind.  相似文献   
66.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(2):121-123
Informationen und Stellungnahmen der Gemeinden zu einer beabsichtigten Schlie?ung von Post?mtern sind in § 4 Abs 5 PostG 1997 idF nach der Novelle 2006 in die Beurteilung des nach dieser Bestimmung zu erstellenden Universaldienstkonzeptes eingebettet. Diese Beurteilung kommt nunmehr dem BMVIT zu. In diesem Rahmen hat das BMVIT auch die M?glichkeit, die Schlie?ung einzelner Gesch?ftsstellen mit Bescheid zu untersagen. Dabei sind die gesetzlich festgelegten Kriterien anzuwenden. Damit ist klargestellt, dass die geltend gemachten Rechtspositionen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens einer überprüfung zugeführt werden k?nnen. Die im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 4 Abs 5 PostG 1997 den Gemeinden einger?umten Rechte k?nnen nun aber nicht mehr als auf Gleichbehandlung beruhende privatrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen beliebigen Rechtssubjekten angesehen werden, über die im Zweifel von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden w?re. Für eine auf die genannten Bestimmungen gestützte Klage ist daher der Rechtsweg unzul?ssig.  相似文献   
67.
Die Prozesspartei muss sich (schwerwiegende) Fehler ihres Rechtsanwalts bei der Prozessführung zurechnen lassen. Den Rechtsanwalt trifft normalerweise keine Verpflichtung, die Richtigkeit der ihm von seinem Mandanten erteilten Information in Zweifel zu ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat. Missbr?uchlichkeit eines vom Gl?ubiger gestellten Konkurser?ffnungsantrags ist anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantrag ungerechtfertigt unter Druck gesetzt werden oder ein verfahrensfremder Zweck erreicht werden soll.  相似文献   
68.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):449-451
Soweit eine Streitigkeit zwischen Miteigentümern über die Benutzung der gemeinsamen Sache sich als Eigentumsfreiheitsklage wegen rechtswidrigen Eingriffs in das eigene Anteilsrecht darstellt, ist sie vom Anwendungsbereich des § 838a ABGB auszunehmen und weiterhin dem streitigen Verfahren vorbehalten.  相似文献   
69.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):176-178
Bei Arbeitskr?fteüberlassung kann der Besch?ftiger im Konkurs des überlassers den Entgeltforderungen des Masseverwalters nicht mit der Unsicherheitseinrede begegnen, wenn ein Anspruch auf eine (im funktionellen Synallagma stehende) Gegenleistung nicht mehr besteht. Dies gilt ungeachtet seiner m?glichen Haftung aus § 14 AüG.  相似文献   
70.
Der Arbeitsgruppen-Entwurf eines neuen ?sterreichischen Schadenersatzrechts sieht vor, dass die Verursachungskonkurrenz mit dem Zufall zu einer Anteilshaftung führt. Die Verfasser des Entwurfs konnten sich dabei an der hM orientieren. Deswegen wird im Folgenden die alternative Konkurrenz mit dem Zufall auf der Grundlage der lex lata beurteilt, um den Ausgangspunkt des Entwurfs bewusst zu machen. Dabei wird gezeigt werden, dass die hM mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist. Die ge?u?erten Bedenken sprechen überdies gegen eine Normierung der Anteilshaftung im Zuge der Reform des Schadenersatzrechts.  相似文献   
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