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101.
102.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):20-22
Auch wenn den Immobilienmakler keine einer anwaltlichen Beratungst?tigkeit gleichkommende Aufkl?rungspflicht trifft, hat er
gegenüber dem Auftraggeber (hier: Erwerber eines WE-Objekts) die versch?rfte Haftpflicht als Sachverst?ndiger nach § 1299
ABGB zu vertreten, da er eine qualifizierte Interessenwahrungs- und Aufkl?rungspflicht (hier zur Rechtsfrage, ob ein Dachboden
WE-Zubeh?r zur Eigentumswohnung oder allgemeiner Teil des WE-Hauses ist) erfüllen muss. Verletzt er diese fahrl?ssig, schuldet
er dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung des aufgel?sten Kaufvertrags. 相似文献
103.
104.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):335-337
Nach § 32 Abs 1 WEG 2002 sind die gemeinschaftlichen Aufwendungen für die WE-Liegenschaft einschlie?lich der Beitr?ge zur
Rücklage von s?mtlichen Wohnungseigentümern nach dem Verh?ltnis ihrer Miteigentumsanteile – entsprechend dem Grundbuchsstand
– zu tragen. Weil ein (noch) nicht errichtetes WE-Objekt (hier: ein Gesch?ftsraum) erst untergeht, wenn dessen unterbliebene
Errichtung endgültig feststeht, führt seine blo?e rechtliche Existenz, dh mit einem im Nutzwertverfahren ermittelten und im
Grundbuch einverleibten Mindestanteil samt untrennbarer Verbindung mit dem – tats?chlich nicht gebauten – WE-Objekt zur dem
entsprechenden Kostentragungspflicht des Wohnungseigentümers nach § 32 Abs 1 WEG 2002. Wollte der WE-Verwalter von seiner
gesetzlichen Pflicht abweichen, die gemeinschaftlichen Liegenschaftsaufwendungen nach dem gesetzlichen Aufteilungsschlüssel
des § 32 Abs 1 allen Wohnungseigentümern vorzuschreiben, bedürfte dieser Akt als Ma?nahme der au?erordentlichen Verwaltung
nach § 29 Abs 5 WEG 2002 iVm den §§ 834f ABGB der Zustimmung s?mtlicher Teilhaber. § 32 Abs 2 WEG 2002 (früher: § 19 Abs 1
Z 2 WEG 1975 in der Stammfassung) schlie?t mit der zwingenden Schriftform der einstimmigen Vereinbarung eine konkludente ?nderung
des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels aus. 相似文献
105.
106.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):300-301
§ 17 Abs 1 WGG normiert einen gesetzlichen Kondiktionsanspruch. Dieser unterliegt – mangels anderweitiger Regelung – der drei?igj?hrigen
Verj?hrungsfrist. 相似文献
107.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):176-178
Der erkennende Senat schlie?t sich der neueren Rsp und Lehre an, wonach eine Auflage, die den damit belasteten Erben verpflichtet,
den Nachlass jemandem letztwillig zu hinterlassen, au?erhalb einer wirksamen fideikommissarischen Substitution wegen Eingriffs
in die Testierfreiheit unwirksam ist. Baut ein Erbübereinkommen auf der Rechtsgültigkeit einer testamentarischen Verfügung
derart auf, dass die Gültigkeit für jede Partei in der gegebenen Situation gesch?ftstypische Voraussetzung gewesen w?re, so
f?llt es bei deren Ungültigkeit wegen Fehlens der Gesch?ftsgrundlage dahin. Auf eine Veranlassung des Irrtums kommt es dann
nicht an. 相似文献
108.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):457-460
Ausl?ndische Staaten sind nach allgemeinem V?lkerrecht nur insoweit von der Gerichtsbarkeit der inl?ndischen Gerichte eximiert,
als es sich um Akte handelt, die sie in Ausübung der ihnen zustehenden Hoheitsgewalt (acta iure imperii) vorgenommen haben;
in Rechtsstreitigkeiten aus Privatrechtsverh?ltnissen (acta iure gestionis) sind ausl?ndische Staaten hingegen auch nach innerstaatlichem
Recht der inl?ndischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Ausl?ndische Staaten haben ihren allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland.
Ihre Vertretung in einem Verfahren vor inl?ndischen Gerichten bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen beklagten ausl?ndischen
Staats. Die Anwendung des § 99 Abs 3 JN auf all jene ausl?ndischen Staaten, mit denen die Republik ?sterreich diplomatische
Beziehungen unterh?lt, k?me der Schaffung eines allgemeinen Gerichtsstands am Sitz der diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des ausl?ndischen Staats gleich. Ein solches Verst?ndnis entspricht weder den aktuellen Wertungen des Gesetzgebers
noch dem Sinn der strittigen Zust?ndigkeitsnorm, würde es doch in v?lkerrechtswidriger Weise zu einem Eingriff in die Souver?nit?t
fremder Staaten führen. Keine Ordination wegen Unzumutbarkeit der Prozessführung in Tunesien gegen den tunesischen Staat. 相似文献
109.
Ist ein zur Bestimmbarkeit des Kaufpreises führender Konsens der Vertragsparteien dokumentiert, wenn auch nur durch die Angabe
des Anteils (der Verh?ltniszahl) des Erwerbs, so kann von einer Bestimmbarkeit des Kaufpreises im Hinblick auf § 839 ABGB
ausgegangen werden. Mag auch die Vereinbarung betreffend die übernahme bücherlicher Lasten beim Liegenschaftskauf nicht als
Teil der Kaufpreisvereinbarung zu werten sein, so ist sie doch jedenfalls, wenn sie gegenüber dem Kaufpreis ins Gewicht f?llt,
im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 443, 928 ABGB derart wesentlich für den Kaufvertragsabschluss, dass bei Fehlen einer
entsprechenden Regelung zwischen den Vertragsparteien nicht von einer Vollst?ndigkeit und damit Wirksamkeit des Vertrages
ausgegangen werden kann. 相似文献
110.
Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):150
Das gesetzliche Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB besteht auch bei gemischten Vertr?gen, bei denen der Bestandcharakter
überwiegt, darunter auch Abbauvertr?ge. Gesichert sind damit nicht nur das Nutzungsentgelt, sondern auch die Nebengebühren,
die anl?sslich der Geltendmachung der Mietzinsforderung entstehen. 相似文献