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31.
32.
Andreas Vonkilch 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):102-105
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verk?uferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare
der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige übermittlung der Anbot- und Annahmeerkl?rungen
den Leasingvertrag betreffend. Zur Gew?hrleistung und dem (Nicht-)Bestehen eines Einwendungsdurchgriffs beim mittelbaren Finanzierungsleasing. 相似文献
33.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):53-54
Nutzt ein schlichter Miteigentümer – offensichtlich in einer sog gemischten WE-Anlage auf Grund einer Benützungsvereinbarung
gem § 834 ABGB – blo? eine Garage alleine, hat er im Verh?ltnis der Miteigentumsanteile an gemeinschaftlichen Liegenschaftsaufwendungen
(hier: Anteil an den Kosten des Hausbesorgers sowie jenen für Wasserkontrollen, Kaminüberprüfungen, Entrümpelung, Müllabfuhr-,
Wasser- und Abwassergebühren) beizutragen, da er diesbezüglich keine erheblich unterschiedliche Nutzungsm?glichkeit besitzt.
Beschr?nkt revisible Ermessensentscheidung des Au?erstreitrichters nach § 32 Abs 5 WEG 2002. 相似文献
34.
Christian Bertel 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):59-62
Aus § 177 Abs 2 StPO kann nicht mittels Umkehrschlusses abgeleitet werden, dass eine Vernehmung des Festgenommenen durch die
Sicherheitsbeh?rden bei Festnahme auf richterliche Anordnung unzul?ssig w?re. Die zur Einlieferung beim Gericht vorgesehene
Maximalfrist von 48 Stunden darf freilich nicht willkürlich ausgesch?pft werden. 相似文献
35.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):178-180
Wenn ein pfichtteilsberechtigter Geschenknehmer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und daher zum Zeitpunkt des Erbanfalls
nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist, schlie?t dies die fristenlose Anrechnung einer Schenkung grunds?tzlich aus, au?er der
Verzicht ist als rechtsmissbr?uchlich anzusehen. Rechtsmissbrauch liegt nach st?ndiger Rsp vor, wenn das unlautere Motiv der
Rechtsausübung das lautere Motiv eindeutig überwiegt. Der Sch?digungszweck muss so augenscheinlich im Vordergrund stehen,
dass andere Ziele der Rechtsausübung v?llig in den Hintergrund treten. Die Beweislast trifft denjenigen, der sich auf Rechtsmissbrauch
beruft, wobei selbst relativ geringe Zweifel am Rechtsmissbrauch zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag geben, weil
demjenigen, der an sich ein Recht hat, grunds?tzlich zugestanden werden soll, dass er innerhalb der Schranken dieses Rechtes
handelt. 相似文献
36.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):803-805
In den Schutzbereich des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b StGB sind prinzipiell auch
unmündige Personen einzubeziehen. Bei gleichzeitiger Verwirklichung des § 206 oder des § 207 StGB wird jedoch § 207b StGB
auf Grund von Subsidiarit?t verdr?ngt. 相似文献
37.
Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):305-305
Die gerichtliche Ersetzung der nach der Bauordnung erforderlichen Zustimmung eines Miteigentümers zum Antrag eines anderen
Miteigentümers auf Baubewilligung ist nicht blo? bei künftigen Ver?nderungen, sondern auch bei bereits (eigenm?chtig) vorgenommenen
und damit rückwirkend rechtlich zu sanierenden Vorg?ngen zul?ssig (zur neueren stRsp vgl 4 Ob 506/87 [MietSlg 39.052], 5 Ob
70/99a [wobl 2001, 262/162 (Call) = MietSlg 53.085], 4 Ob 120/01b [EvBl 2001/191 = wobl 2002, 365/137 = MietSlg 53.086] und 5 Ob 174/02b [MietSlg 54.075]). 相似文献
38.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):278-280
Voraussetzung für die Zul?ssigkeit des streitigen Rechtswegs auf Grund eines Anspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB ist zufolge Art
III ZivR?G 2004 nur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor einer hiefür zust?ndigen Schlichtungsstelle, das Einlangen
eines Antrags gem § 433 Abs 1 ZPO bei Gericht oder der Beginn einer Mediation und das Verstreichen eines Zeitraums von drei
Monaten seither ohne eine gütliche Einigung. Nicht von Bedeutung ist dagegen, ob der bekl Nachbar von dem gegen ihn eingeleiteten
Schlichtungsverfahren oder von einem Antrag gem § 433 Abs 1 ZPO vor Klagseinbringung überhaupt Kenntnis erlangte. Ein Immissionsabwehranspruch
nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgef?hrdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gem § 422 ABGB jedenfalls
dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Ma? überschreitenden
Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeintr?chtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch eine leichte
und einfache Ausübung des Selbsthilferechts abgeholfen werden kann. Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks kann auf Grund
eines Immissionsabwehranspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB auch dann klageweise in Anspruch genommen werden, wenn an diesem Grundstück
ein Fruchtgenussrecht besteht. 相似文献
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40.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):267-268
Die Frage, ob mit einem Beweiserhebungsverbot ein Verwertungsverbot einhergeht, ist für jedes einzelne Erhebungsverbot eigens
zu beantworten. Steht der beweiswürdigenden Berücksichtigung eines – wenn auch in der Hauptverhandlung vorgekommenen – Beweismittels
ein Verwertungsverbot entgegen, kann das (demnach folgerichtige) Unterbleiben der Er?rterung des Beweismittels in den Entscheidungsgründen
des Urteils nicht als Unvollst?ndigkeit im Sinn der Z 5 zweiter Fall des § 281 Abs 1 StPO geltend gemacht werden. 相似文献