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51.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):38-39
Der Senat h?lt es für notwendig und sachgerecht, der Maxime des Kindeswohls (§ 137 Abs 1 ABGB) im Obsorgeverfahren dadurch
zu entsprechen, dass der OGH aktenkundige Entwicklungen, die die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich ver?ndern, – ungeachtet
des im Revisionsrekursverfahren an sich herrschenden Neuerungsverbots (§ 66 Abs 2 Au?StrG) – auch dann berücksichtigen muss,
wenn sie erst nach der Beschlussfassung einer der Vorinstanzen eingetreten sind. 相似文献
52.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):337-338
§ 2 der Sachbezugsverordnungen wird als gesetzwidrig aufgehoben (wobei die Aufhebung der zuletzt genannten Bestimmung mit
Ablauf des 31. 12. 2008 in Kraft tritt). 相似文献
53.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):461-462
Die Hemmung der Verj?hrung von Ansprüchen zwischen Ehegatten kann nicht auf eine vom anderen Ehegatten als Alleingesch?ftsführer
dominierte GmbH erstreckt werden. 相似文献
54.
Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):311-311
Die Zurückweisung eines Nominierungsvorschlags durch die Obfrau des Hauptausschusses des Nationalrats im Zuge der Erstellung
eines Gesamtvorschlags für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft ist eine Angelegenheit der Gesetzgebung und nicht
der Verwaltung und schon deshalb nicht als Bescheid bek?mpfbar. 相似文献
55.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):460-461
Bejaht ein Gericht seine sachliche Zust?ndigkeit mit der Begründung, die Parteien h?tten eine entsprechende Zust?ndigkeitsvereinbarung
iSd § 104 Abs 1 JN getroffen, so ist die Entscheidung gem § 45 JN unanfechtbar. 相似文献
56.
Peter Mader 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):49-51
Eine gegen Treu und Glauben versto?ende Berufung auf den Ablauf der Verj?hrungsfrist liegt vor, wenn die Fristvers?umnis auf
ein Verhalten des Gegners zurückgeht. Erforderlich ist ein Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte
veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen; dabei genügt es, wenn der Gl?ubiger nach objektiven
Ma?st?ben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bek?mpft. Bei pflichtwidriger
Anlageberatung kann der Gesch?digte den Vertrauensschaden verlangen. 相似文献
57.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):332-333
Absolut untauglich im Sinn des § 15 Abs 3 StGB ist ein Versuch nur dann, wenn die Verwirklichung des durch die Tathandlung
angestrebten sch?digenden Erfolges auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgel?st von den Besonderheiten
des Einzelfalles, aus der ex-ante-Sicht eines über den Tatplan informierten verst?ndigen Beobachters geradezu ausgeschlossen
erscheint und demzufolge unter keinen wie immer gearteten Umst?nden erwartet werden kann. Dementsprechend liegt ein blo? relativ
untauglicher und daher strafbarer Betrugsversuch vor, wenn der Beschuldigte einen Liegenschaftseigentümer durch T?uschung
über seine Zahlungswilligkeit und -f?higkeit zur notariellen Unterfertigung eines Kaufvertrages über die Liegenschaft veranlasst,
nach der vorgesehenen Treuhandabwicklung die Intabulation des Eigentumsrechts aber erst nach Bezahlung des Kaufpreises erfolgen
soll. 相似文献
58.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):780-783
Auch Zuwendungen an Privatstiftungen k?nnen nach ganz herrschender Meinung Schenkungen iSd § 785 ABGB sein, selbst wenn die
Zuwendung zugleich mit dem einmaligen Stiftungsakt erfolgt. Im Schutz vor einer Wertvernichtung durch Verm?gensverteilung
liegt keine Rechtfertigung dafür, das – bei Schaffung des PSG unangetastet gebliebene – Pflichtteilsrecht mit Hilfe einer
Stiftung "auszuhebeln". Unabh?ngig davon, welcher der in der Literatur vertretenen Meinungen zur Nichtausl?sung der Zwei-Jahres-Frist
des § 785 Abs 3 Satz 2 ABGB im Einzelnen gefolgt würde, bewirkt der Umstand, dass in der Stiftungserkl?rung ein umfassender
?nderungsvorbehalt zugunsten des Stifters und ein Widerrufsvorbehalt des Stifters vorgesehen sind (wobei beide Vorbehalte
auch für Stiftungszusatzurkunden gelten), dass dem Stifter noch so wesentliche Einflussm?glichkeiten auf das Stiftungsverm?gen
verbleiben, dass das von § 785 ABGB geforderte Verm?gensopfer noch nicht als erbracht anzusehen ist. Auf eine Umgehungsabsicht
kommt es nicht an. 相似文献
59.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):586-588
Es bildete eine überspannung der den Karteninhaber treffenden Sorgfaltspflichten, würde man bei den inzwischen allt?glichen
und auch von den Kreditinstituten zwecks Rationalisierung (und Ersparung eigener Kosten) gef?rderten und geforderten Bargeldbehebungen
bei Bankomaten verlangen, stets ohne konkreten Anlass besondere Aufmerksamkeit auf allf?llige Aussp?hversuche zu richten und
etwa Tastenfelder des Bankomaten, die im Allgemeinen recht leicht einsehbar angebracht sind, mit der zweiten Hand oder durch
besondere K?rperhaltung (Verrenkung?) vor seitlicher Einsicht zu schützen. Nach den AGB ("Kundenrichtlinien") der bekl Bank
führt nur eine schuldhafte, zumindest fahrl?ssige Verletzung der Verwahrungspflicht der Bankomatkarte, die einen Missbrauch
durch Dritte nach sich zieht, zur Haftung des Kontoinhabers für den missbr?uchlich behobenen Betrag. Die Verwahrung der Bankomatkarte
in der Geldb?rse im durch Rei?verschluss verschlossenen, am Rücken getragenen Rucksack begründet im Allgemeinen, dh ohne Hinzutreten
weiterer gefahrentr?chtiger Momente keinen Sorgfaltsversto? des Karteninhabers und berechtigt den Kartenaussteller daher nicht,
den Karten-/Kontoinhaber mit dem infolge Verlusts der Bankomatkarte missbr? uchlich erlangten Bargeldbezug zu belasten. 相似文献
60.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):663-666
Die zur Durchsetzung des schon nach der bisherigen materiellen Rechtslage gegebenen Unterlassungsanspruches geschaffene gesetzliche
Regelung des § 382g EO dient nach der erkl?rten Absicht des Gesetzgebers dazu, rasche Abhilfe zu schaffen, um weiteren Eingriffen
in die Pers?nlichkeitssph?re des Opfers umgehend Einhalt zu gebieten. Voraussetzung für die Erlassung einer solchen einstweiligen
Verfügung ist nur die Bescheinigung des Anspruchs auf Unterlassung weiterer "Stalking"-Handlungen. Mit der Anspruchsbescheinigung
sind gleichzeitig auch die Anforderungen des § 381 Z 2 EO erfüllt, weil bei Beeintr?chtigung von Pers?nlichkeitsrechten, die
einen Unterlassungsanspruch begründen, eine einstweilige Verfügung durchwegs zur Abwehr eines drohenden Schadens iSd § 381
Z 2 EO notwendig sein wird. Das Verbot der Kontaktaufnahme kann auch Handlungen Dritter umfassen, wenn diese vom Antragsgegner
veranlasst werden. 相似文献