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511.
Enth?lt der WE-Verwaltungsvertrag im Rahmen der Honorarvereinbarung keine Bestimmung über die Pflicht der Wohnungseigentümer, im Zuge der Vertragsaufl?sung an den WE-Verwalter anteilig eine "Kündigungsentsch?digung" zu entrichten, kommt es auf die Branchenüblichkeit eines derartigen "angemessenen Entgelts" an, die der OGH hier verneint. Der blo?e Bezug im Anwartschaftsvertrag zum WE-Vertrag auf die "Honorarrichtlinien" der Immobilienverwalter und Verm?genstreuh?nder vermag eine wirksam vereinbarte Klausel im WE-Verwaltungsvertrag nicht zu ersetzen. Das Verwaltungshonorar z?hlt zu den gemeinschaftlichen Aufwendungen für die WE-Liegenschaft, über das der WE-Verwalter auch inhaltlich richtig abzurechnen hat. Eine vereinbarte Genehmigung der Abrechnung mangels Widerspruchs (hier: binnen einer Frist von 8 Wochen nach Rechnungslegung) widerspricht zwingendem Recht, n?mlich § 20 Abs 3 iVm § 34 Abs 1 und 3 WEG 2002. Um die Liquidit?t der Eigentümergemeinschaft für die Bewirtschaftung der WE-Liegenschaft sicherzustellen, bleiben zwar die anteiligen Zahlungen der Wohnungseigentümer unabh?ngig von der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung f?llig; ihre Zahlungen bewirken per se aber kein Anerkenntnis der Abrechnung.  相似文献   
512.
Der "partielle Nutzfl?chenschlüssel" gilt nach Beendigung des letzten Altmietverh?ltnisses "automatisch" nicht mehr, also ohne dass es einer Vereinbarung nach § 32 Abs 2 WEG 2002 bedürfte. In der auf die Aufl?sung des letzten Altmietvertrags folgenden Abrechungsperiode ist vielmehr – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde – der wohnrechtliche Verteilungsschlüssel des § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002 ma?geblich. Eine Neufestsetzung der Nutzwerte führt nicht automatisch zu einer ?nderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG 1975 bzw § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002, sondern es sind die aus dem Grundbuch ersichtlichen Anteilsverh?ltnisse ma?geblich.  相似文献   
513.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):184-185
Die "gesetzlichen Zinsen", deren Rückzahlung § 27 Abs 3 MRG anordnet, unterliegen – unbeschadet der für die Rückforderung geltenden Verj?hrungsbestimmungen von drei bzw zehn Jahren – jedenfalls der Verj?hrungsfrist des § 1480 ABGB.  相似文献   
514.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(10):667-670
Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung infolge Zeitablaufs nach § 399 Abs 1 Z 2 EO wirkt im Regelfall nicht auf den Zeitpunkt ihrer Bewilligung, sondern lediglich auf den Zeitpunkt des Fristablaufs – etwa den Eintritt der Rechtskraft des im Hauptverfahren ergangenen Urteils – zurück. Der erkennende Senat tritt nicht der formalistischen Auffassung bei, eine Entscheidung, mit der ein vorl?ufiger Unterhalt gem § 382a EO durch einen "endgültigen" ersetzt werde, sei keine taugliche Grundlage für eine (rückwirkende) Erh?hung des Unterhaltsbeitrags iSd § 19 Abs 2 UVG. Vielmehr schlie?t er sich der in 3 Ob 147/00i ge?u?erten Ansicht an, wonach aus den ma?gebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ableitbar ist, dass ein Exekutionstitel gem § 382a EO, der einer Vorschussgew?hrung zugrunde gelegt worden sei, "mit der endgültigen Unterhaltsfestsetzung … beseitigt" werde. Demnach kann ein aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 382a EO gew?hrter Unterhaltsvorschuss erh?ht werden, wenn sp?ter ein erh?hter Unterhalt im ordentlichen Bemessungsverfahren festgesetzt wurde. Das gilt jedenfalls für Vorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG.  相似文献   
515.
516.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):580-584
Nach nunmehr stRsp des OGH bedarf der Unterhaltsberechtigte nicht mehr des gesamten – nach der Prozentwertmethode festzusetzenden – Geldunterhalts, um seinen vollst?ndigen Unterhalt zu decken, wenn er nicht für die Kosten der Wohnversorgung aufzukommen hat, andernfalls k?me es zu einer Doppelalimentation. Mietzinszahlungen und fiktive Mietkosten sind somit grunds?tzlich auch auf Kindesunterhaltsansprüche (anteilig und angemessen) anzurechnen. Wenn der Unterhaltsanspruch wegen hohen Einkommens des Verpflichteten "gedeckelt" ist, ist der anteilige Wohnungsaufwand von diesem Betrag abzuziehen. Die vom geldunterhaltspflichtigen Ehegatten getragenen Rückzahlungsraten für zur Beschaffung der Ehewohnung erforderliche Kredite sind zur H?lfte auf den dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zu leistenden Unterhalt anzurechnen. Eine Anrechnung derartiger Leistungen auch auf die in der Wohnung lebenden Kinder in der Weise, dass sie einfach nach Kopfteilen auf die die Wohnung benützenden Unterhaltsberechtigten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, erscheint indes nicht sachgerecht. Vielmehr erscheint es sachgerechter, auch in einem Fall, in dem der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kreditrückzahlungsraten für die von den Kindern bewohnte Wohnung tr?gt, als Grundlage für die Anrechnung den fiktiven Mietwert dieser Wohnung heranzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bzw ob im konkreten Fall ein Teil des Wohnungsaufwandes vom betreuenden Elternteil zur Verfügung gestellt wird und dass das Kind die Wohnung neben diesem nur zu einem Teil nutzt. Hat der Verpflichtete die vormalige Ehewohnung ohne Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten verlassen, ist sein Anteil bei der Anrechnung mitzuz?hlen, soweit er nicht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 92 ABGB beweist.  相似文献   
517.
R?umen die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das in Artikel 13 Teil C der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Recht ein, für eine Besteuerung zu optieren, so k?nnen sie nach der Art der Ums?tze oder nach Gruppen von Steuerpflichtigen unterscheiden, sofern sie die Ziele und die allgemeinen Grunds?tze der Sechsten Richtlinie, insbesondere den Grundsatz der steuerlichen Neutralit?t und das Erfordernis einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Befreiungen beachten. Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine nationale Rechtsvorschrift, die die Ums?tze gemeinnütziger Sportvereine generell von der Steuer befreit und dabei das Recht dieser Sportvereine beschr?nkt, für eine Besteuerung der Vermietungs- und Verpachtungsums?tze zu optieren, das den Mitgliedstaaten einger?umte Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere des Grundsatzes der steuerlichen Neutralit?t und des Erfordernisses einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Steuerbefreiungen überschreitet.  相似文献   
518.
Bei der Abgrenzung des streitigen vom au?erstreitigen Rechtsweg k?nnen nur konkrete bindende Absprachen über die in den §§ 8 und 9 MRG angeführten Rechte und Pflichten die Zul?ssigkeit des Rechtsweges ausl?sen. Enth?lt der Mietvertrag keine über das Gesetz hinausgehenden Regelungen, ist der Anspruch im au?erstreitigen Verfahren durchzusetzen. Zwar ist eine Behandlung der Klage als Antrag im Verfahren au?er Streitsachen nicht m?glich, wenn eine Gemeindeschlichtungsstelle besteht und daher vor der Anrufung der Gemeinde das au?erstreitige Verfahren vor Gericht unzul?ssig ist. Wies aber die Gemeindeschlichtungsstelle den entsprechenden Antrag ab und erhob die Partei binnen 4 Wochen Klage, ist die Umdeutung zul?ssig.  相似文献   
519.
邓小平南巡谈话提出了“关键在人”思想。他指出 ,建设有中国特色社会主义伟大事业 ,关键在选拔人、教育人、培养人和使用人。“关键在人” ,从某种程度上说 ,关键在于科学的选人、用人及管理机制。  相似文献   
520.
Scholars have long recognized the importance of Karl Heinzen's Mord und Freiheit in the history of terrorist thought. Yet the translation most scholars have relied on—1881s Murder and Liberty—is incomplete. Our new translation reveals four elements omitted from the 1881 translation. First, Heinzen conceived of terrorism as a transnational phenomenon. Second, he provided a material justification for terrorist tactics. Third, Heinzen viewed terrorism as both a tool to impel human society to progress and as a “progressive” tool of violence. Finally, he argued in favor of the primary modern tactic of terrorism—the indiscriminate bombing of civilians.  相似文献   
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