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41.
Die Frage, ob mit einem Beweiserhebungsverbot ein Verwertungsverbot einhergeht, ist für jedes einzelne Erhebungsverbot eigens zu beantworten. Steht der beweiswürdigenden Berücksichtigung eines – wenn auch in der Hauptverhandlung vorgekommenen – Beweismittels ein Verwertungsverbot entgegen, kann das (demnach folgerichtige) Unterbleiben der Er?rterung des Beweismittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nicht als Unvollst?ndigkeit im Sinn der Z 5 zweiter Fall des § 281 Abs 1 StPO geltend gemacht werden.  相似文献   
42.
§ 363a StPO kann nicht dahin verstanden werden, die Erneuerung des Strafverfahrens auf Grund einer Konventionsverletzung nur in jenen F?llen zu erm?glichen, in denen eine derartige Verletzung bereits in einem Urteil des EGMR festgestellt wurde. Vielmehr ist jedem, der eine Verletzung der MRK mit einer gewissen Plausibilit?t behauptet, entsprechend Art 13 MRK das Recht auf eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz zuzugestehen. Der durch diese Beschwerde gew?hrleistete Rechtsschutz ist indes nicht schrankenlos, vor allem nicht in zeitlicher Hinsicht. Entsprechend Art 35 Abs 1 MRK gilt eine Beschwerdefrist von sechs Monaten ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung.  相似文献   
43.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):537-539
Mangels Unterschrift entspricht die schlichte SMS nicht der Schriftform im Sinne des herrschenden Verst?ndnisses. Die vom Gesetzgeber schon in Bezug auf die Begründung des Lehrverh?ltnisses betonte Wichtigkeit des Lehrvertrags verlangt auch Sicherheit in der Frage, ob ein Lehrverh?ltnis allenfalls vor Fristablauf wieder aufgel?st wurde. Der Gesetzgeber w?hlte als Sicherheitsma?stab die (einfache) Schriftform. An diesen Ma?stab kommt die schlichte SMS mangels eigenh?ndiger Unterfertigung nicht heran. Der Zweck der Schriftform nach § 15 Abs 2 BAG wird nur dann erreicht, wenn auch für die Beendigungserkl?rung iSd § 15 Abs 1 BAG verlangt wird, dass sie eigenh?ndig unterschrieben ist. Da bei einer schlichten SMS keine eigenh?ndige Unterschrift vorliegt, genügt eine Aufl?sungserkl?rung nach § 15 Abs 1 BAG per SMS nicht, um das Lehrverh?ltnis rechtswirksam aufzul?sen.  相似文献   
44.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts, so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden.  相似文献   
45.
Die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer einzelnen Nachlasssache kann Erbteilungsklage iSv § 77 Abs 2 JN sein.  相似文献   
46.
47.
Eine Mietzinsminderung von 15%, weil der Lift für Rollstuhlpatienten des beklagten Arztes und Mieters nur eingeschr?nkt benützbar ist, ist keine unvertretbare Anwendung des § 273 ZPO.  相似文献   
48.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):171-174
Auch eine langj?hrige Zahlung von Wohnkosten durch einen Ehegatten kann nicht isoliert dahin gedeutet werden, dass insofern (und nur insofern) eine Unterhaltsvereinbarung bestünde. Vielmehr handelt es sich dabei um die Gew?hrung von Naturalunterhalt in einem Teilbereich. Daraus kann – au?er bei Vorliegen besonderer Umst?nde – nicht abgeleitet werden, dass nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft allein wegen der bisherigen übung und unabh?ngig von Leistungsf?higkeit und Bedarf der Gatten ein Geldunterhaltsanspruch in dieser H?he bestehe. Vielmehr entsteht durch Aufhebung der Gemeinschaft ein Geldunterhaltsanspruch, der nach allgemeinen Grunds?tzen zu bemessen ist. Das gilt grunds?tzlich auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlungen nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft fortsetzt. Einen allgemeinen Grundsatz, dass der Unterhaltspflichtige zus?tzlich zum Prozentunterhalt einen bestimmten Anteil an den Wohnkosten zahlen müsse, gibt es nicht. Kosten der Wohnversorgung sind Teil der allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gew?hnlich keinen Sonderbedarf, den der Unterhaltsschuldner – neben dem nach allgemeinen Gesichtspunkten der Leistungsf?higkeit und des Bedarfs bemessenen Unterhalt – zus?tzlich zahlen müsste. § 97 ABGB kann einen Zahlungsanspruch begründen, der getrennt vom eigentlichen Unterhaltsanspruch zu sehen ist. Seit dem Eherechts-?nderungsgesetz 1999 kann dieser Anspruch nach § 382e EO gesichert werden. Der Anspruch besteht nicht, wenn der in der Wohnung gebliebene Ehegatte die Kosten ohnehin ohne Gef?hrdung seiner sonstigen Bedürfnisse selbst tragen kann. Umgekehrt wird aber auch die – au?erhalb von § 382e Abs 2 EO für eine einstweilige Verfügung erforderliche – konkrete Gef?hrdung idR vorliegen, wenn der in der Wohnung verbliebene Gatte dazu nicht in der Lage ist. Ma?gebend ist somit schon auf der Ebene des Anspruchs die finanzielle Lage des in der Wohnung verbliebenen Gatten. Diese Erw?gung schlie?t jede starre Formel für die Bemessung der Anspruchsh?he aus; entscheidend ist vielmehr der konkrete Bedarf zur Erhaltung der Wohnung. Dabei wird ein Ehegatte jedenfalls nicht mehr zahlen müssen, als es dem Verh?ltnis zwischen den Einkommen der Gatten entspricht.  相似文献   
49.
Die übereinstimmung zwischen Grundbuch, Kataster und Realit?t liegt im Schnittpunkt zwischen Gesetzgebung und ?konomie im ?ffentlichen Interesse. Im LiegTeilG, sohin an unvermuteter Stelle, ist ein Verfahren zur amtswegigen Verwirklichung dieses Kongruenzprinzips normiert, dessen prozessuales Instrumentarium durch auch jüngste Gesetzgebungsakte direkt und indirekt deformiert worden ist. Diese Abhandlung untersucht, ob die ursprünglich verfolgten gesetzgeberischen Intentionen zur Herstellung der Grundbuchsordnung auf der geltenden Rechtslage im judikativen Weg gem §§ 6 f ABGB revitalisierbar sind oder ob es zu deren Reanimation eines legistischen Eingriffs bedarf.  相似文献   
50.
Grunds?tzlich ist hoch qualifizierten Berufsfu?ballern ein Recht auf Besch?ftigung zuzubilligen. Es umfasst allerdings nicht das Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft. Die Teilnahme am Training der Kampfmannschaft muss aber jedenfalls erm?glicht werden.  相似文献   
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