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121.
王欣龙 《胜利油田党校学报》2013,(4):76-79
党内民主是党的生命,党内民主从根本上讲是制度民主,也即党的代表大会制度、党的委员会制度、党内监督制度、党内选举制度、党员权利保障制度的发展完善。党章是党的根本大法,其修改过程必然呈现出党内民主的发展历程。十六大以来党内民主建设进入新阶段,发掘这一阶段党内民主建设规律可以总结如下三点经验:程序细化使民主制度成为现实,形式创新为民主发展增添活力,循序渐进确保民主建设有序推进。 相似文献
122.
123.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):96-96
Ist der endgültige Entschluss, eine Wohnung zu vermieten durch ernste und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegt, so liegen
(vorab entstandene) Werbungskosten auch für die Zeit vor, in der die zun?chst selbst bewohnte Wohnung noch leer steht. 相似文献
124.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):20-22
Auch wenn den Immobilienmakler keine einer anwaltlichen Beratungst?tigkeit gleichkommende Aufkl?rungspflicht trifft, hat er
gegenüber dem Auftraggeber (hier: Erwerber eines WE-Objekts) die versch?rfte Haftpflicht als Sachverst?ndiger nach § 1299
ABGB zu vertreten, da er eine qualifizierte Interessenwahrungs- und Aufkl?rungspflicht (hier zur Rechtsfrage, ob ein Dachboden
WE-Zubeh?r zur Eigentumswohnung oder allgemeiner Teil des WE-Hauses ist) erfüllen muss. Verletzt er diese fahrl?ssig, schuldet
er dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung des aufgel?sten Kaufvertrags. 相似文献
125.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):335-337
Nach § 32 Abs 1 WEG 2002 sind die gemeinschaftlichen Aufwendungen für die WE-Liegenschaft einschlie?lich der Beitr?ge zur
Rücklage von s?mtlichen Wohnungseigentümern nach dem Verh?ltnis ihrer Miteigentumsanteile – entsprechend dem Grundbuchsstand
– zu tragen. Weil ein (noch) nicht errichtetes WE-Objekt (hier: ein Gesch?ftsraum) erst untergeht, wenn dessen unterbliebene
Errichtung endgültig feststeht, führt seine blo?e rechtliche Existenz, dh mit einem im Nutzwertverfahren ermittelten und im
Grundbuch einverleibten Mindestanteil samt untrennbarer Verbindung mit dem – tats?chlich nicht gebauten – WE-Objekt zur dem
entsprechenden Kostentragungspflicht des Wohnungseigentümers nach § 32 Abs 1 WEG 2002. Wollte der WE-Verwalter von seiner
gesetzlichen Pflicht abweichen, die gemeinschaftlichen Liegenschaftsaufwendungen nach dem gesetzlichen Aufteilungsschlüssel
des § 32 Abs 1 allen Wohnungseigentümern vorzuschreiben, bedürfte dieser Akt als Ma?nahme der au?erordentlichen Verwaltung
nach § 29 Abs 5 WEG 2002 iVm den §§ 834f ABGB der Zustimmung s?mtlicher Teilhaber. § 32 Abs 2 WEG 2002 (früher: § 19 Abs 1
Z 2 WEG 1975 in der Stammfassung) schlie?t mit der zwingenden Schriftform der einstimmigen Vereinbarung eine konkludente ?nderung
des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels aus. 相似文献
126.
127.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):86-87
Der Einwand der Amtsbeschwerde, ein repr?sentatives Arbeitszimmer (Haush?lfte) im Ausma? von etwa 150m2, das auch für Besprechungen verwendet wird, sei kein Arbeitszimmer, ist unberechtigt. Für die AfA ist beim Arbeitszimmer
auf die tats?chliche Nutzungsdauer abzustellen. Die lit e (1,5% AfA) ist beim Arbeitszimmer unanwendbar, weil dieses nicht
der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. 相似文献
128.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):176-178
Der erkennende Senat schlie?t sich der neueren Rsp und Lehre an, wonach eine Auflage, die den damit belasteten Erben verpflichtet,
den Nachlass jemandem letztwillig zu hinterlassen, au?erhalb einer wirksamen fideikommissarischen Substitution wegen Eingriffs
in die Testierfreiheit unwirksam ist. Baut ein Erbübereinkommen auf der Rechtsgültigkeit einer testamentarischen Verfügung
derart auf, dass die Gültigkeit für jede Partei in der gegebenen Situation gesch?ftstypische Voraussetzung gewesen w?re, so
f?llt es bei deren Ungültigkeit wegen Fehlens der Gesch?ftsgrundlage dahin. Auf eine Veranlassung des Irrtums kommt es dann
nicht an. 相似文献
129.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):457-460
Ausl?ndische Staaten sind nach allgemeinem V?lkerrecht nur insoweit von der Gerichtsbarkeit der inl?ndischen Gerichte eximiert,
als es sich um Akte handelt, die sie in Ausübung der ihnen zustehenden Hoheitsgewalt (acta iure imperii) vorgenommen haben;
in Rechtsstreitigkeiten aus Privatrechtsverh?ltnissen (acta iure gestionis) sind ausl?ndische Staaten hingegen auch nach innerstaatlichem
Recht der inl?ndischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Ausl?ndische Staaten haben ihren allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland.
Ihre Vertretung in einem Verfahren vor inl?ndischen Gerichten bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen beklagten ausl?ndischen
Staats. Die Anwendung des § 99 Abs 3 JN auf all jene ausl?ndischen Staaten, mit denen die Republik ?sterreich diplomatische
Beziehungen unterh?lt, k?me der Schaffung eines allgemeinen Gerichtsstands am Sitz der diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des ausl?ndischen Staats gleich. Ein solches Verst?ndnis entspricht weder den aktuellen Wertungen des Gesetzgebers
noch dem Sinn der strittigen Zust?ndigkeitsnorm, würde es doch in v?lkerrechtswidriger Weise zu einem Eingriff in die Souver?nit?t
fremder Staaten führen. Keine Ordination wegen Unzumutbarkeit der Prozessführung in Tunesien gegen den tunesischen Staat. 相似文献
130.
Ist ein zur Bestimmbarkeit des Kaufpreises führender Konsens der Vertragsparteien dokumentiert, wenn auch nur durch die Angabe
des Anteils (der Verh?ltniszahl) des Erwerbs, so kann von einer Bestimmbarkeit des Kaufpreises im Hinblick auf § 839 ABGB
ausgegangen werden. Mag auch die Vereinbarung betreffend die übernahme bücherlicher Lasten beim Liegenschaftskauf nicht als
Teil der Kaufpreisvereinbarung zu werten sein, so ist sie doch jedenfalls, wenn sie gegenüber dem Kaufpreis ins Gewicht f?llt,
im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 443, 928 ABGB derart wesentlich für den Kaufvertragsabschluss, dass bei Fehlen einer
entsprechenden Regelung zwischen den Vertragsparteien nicht von einer Vollst?ndigkeit und damit Wirksamkeit des Vertrages
ausgegangen werden kann. 相似文献