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41.
狐狸奇异变形杆菌的分离与鉴定 总被引:7,自引:0,他引:7
无菌采取病死狐狸内脏,用LB液体培养基和麦康凯琼脂平板培养,分离到1株细菌,通过对该菌的形态特征、培养特性、生化特性进行分析,初步鉴定为变形杆菌。用PCR方法扩增该分离菌株的16 SrRNA基因,结果获得大小为1 539 bp的DNA片段(已登录GenBank,登录号EU643833)。经BLAST分析,结果表明,该分离株的16 S rRNA基因核苷酸序列与GenBank上登录的奇异变形杆菌分离株(AY820623、EF091150)的同源性为99.7%,证实该分离菌株为狐狸奇异变形杆菌,并命名为HU/08。致病性试验证明,该分离菌株对小白鼠有高致病性;毒素测定试验证明,该分离菌培养液的无菌滤液对小白鼠无毒性作用。 相似文献
42.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(10):662-665
Weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus den Gesetzesmaterialien ergeben sich Anhaltspunkte, dass der Gesetzgeber durch Einführung
des § 21c RAO grundlegende Wertungen des allgemeinen Gesellschaftsrechts aufheben wollte. Vielmehr spricht gerade der Verweis
des § 21c Z 9 letzter Satz RAO auf § 117 UGB dafür, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers eine Entziehung der Gesch?ftsführungs-
und Vertretungsbefugnisse auch bei einer Rechtsanwalts-GmbH m?glich ist. Ein Antrag der gef?hrdeten Partei auf Aufhebung einer
einstweiligen Verfügung ist in jeder Lage des Verfahrens m?glich. Durch diesen Antrag, der vom Antragsteller nicht mehr einseitig
zurückgezogen werden kann, ist eine andere Entscheidung als die Aufhebung des Sicherungsantrags denkunm?glich. Allerdings
ist nach § 50 Abs 2 ZPO, wenn bei einem Rechtsmittel das Rechtsschutzinteresse nachtr?glich wegf?llt, dies bei der Entscheidung
über die Kosten des Rechtsmittels nicht zu berücksichtigen. 相似文献
43.
Christian Bertel 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):59-62
Aus § 177 Abs 2 StPO kann nicht mittels Umkehrschlusses abgeleitet werden, dass eine Vernehmung des Festgenommenen durch die
Sicherheitsbeh?rden bei Festnahme auf richterliche Anordnung unzul?ssig w?re. Die zur Einlieferung beim Gericht vorgesehene
Maximalfrist von 48 Stunden darf freilich nicht willkürlich ausgesch?pft werden. 相似文献
44.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):178-180
Wenn ein pfichtteilsberechtigter Geschenknehmer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und daher zum Zeitpunkt des Erbanfalls
nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist, schlie?t dies die fristenlose Anrechnung einer Schenkung grunds?tzlich aus, au?er der
Verzicht ist als rechtsmissbr?uchlich anzusehen. Rechtsmissbrauch liegt nach st?ndiger Rsp vor, wenn das unlautere Motiv der
Rechtsausübung das lautere Motiv eindeutig überwiegt. Der Sch?digungszweck muss so augenscheinlich im Vordergrund stehen,
dass andere Ziele der Rechtsausübung v?llig in den Hintergrund treten. Die Beweislast trifft denjenigen, der sich auf Rechtsmissbrauch
beruft, wobei selbst relativ geringe Zweifel am Rechtsmissbrauch zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag geben, weil
demjenigen, der an sich ein Recht hat, grunds?tzlich zugestanden werden soll, dass er innerhalb der Schranken dieses Rechtes
handelt. 相似文献
45.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):803-805
In den Schutzbereich des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b StGB sind prinzipiell auch
unmündige Personen einzubeziehen. Bei gleichzeitiger Verwirklichung des § 206 oder des § 207 StGB wird jedoch § 207b StGB
auf Grund von Subsidiarit?t verdr?ngt. 相似文献
46.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):267-268
Die Frage, ob mit einem Beweiserhebungsverbot ein Verwertungsverbot einhergeht, ist für jedes einzelne Erhebungsverbot eigens
zu beantworten. Steht der beweiswürdigenden Berücksichtigung eines – wenn auch in der Hauptverhandlung vorgekommenen – Beweismittels
ein Verwertungsverbot entgegen, kann das (demnach folgerichtige) Unterbleiben der Er?rterung des Beweismittels in den Entscheidungsgründen
des Urteils nicht als Unvollst?ndigkeit im Sinn der Z 5 zweiter Fall des § 281 Abs 1 StPO geltend gemacht werden. 相似文献
47.
48.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):62-65
§ 363a StPO kann nicht dahin verstanden werden, die Erneuerung des Strafverfahrens auf Grund einer Konventionsverletzung nur
in jenen F?llen zu erm?glichen, in denen eine derartige Verletzung bereits in einem Urteil des EGMR festgestellt wurde. Vielmehr
ist jedem, der eine Verletzung der MRK mit einer gewissen Plausibilit?t behauptet, entsprechend Art 13 MRK das Recht auf eine
wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz zuzugestehen. Der durch diese Beschwerde gew?hrleistete Rechtsschutz ist
indes nicht schrankenlos, vor allem nicht in zeitlicher Hinsicht. Entsprechend Art 35 Abs 1 MRK gilt eine Beschwerdefrist
von sechs Monaten ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung. 相似文献
49.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(4):108-109
Wenn nur der nach § 16 Abs 2 WEG 2002 ?nderungswillige Wohnungseigentümer selbst die von ihm geschaffene Einrichtung (hier:
Behindertenlift) benützt und keine Benützungsrechte anderer Wohnungseigentümer vorgesehen sind, hat ausschlie?lich dieser
sowohl die Errichtungs- als auch die laufenden Betriebskosten zu tragen, so dass wirtschaftliche Interessen der übrigen Gemeinschafter
durch den Liftbetrieb nicht beeintr?chtigt sind. Das Zustimmungsrecht der übrigen Wohnungseigentümer h?ngt auch nicht von
der Abgeltung des durch die errichtete Aufzugsanlage erh?hten Werts des WE-Objekts des ASt gegenüber den anderen Objekten
ab. Vielmehr gilt im Falle einer Neufestsetzung der Nutzwerte § 10 Abs 3 iVm § 9 Abs 2 Z 4 WEG 2002. 相似文献
50.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts,
so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen
Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden. 相似文献