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Institutional Collective Action on Drugs: Functional and Vertical Dilemmas of Unused Pharmaceuticals
The authors use the Institutional Collective Action Framework to analyze the barriers, opposition, and opportunities for residential pharmaceutical disposal programs in the United States via a case study on a series of take‐back programs pioneered in the state of Washington by local and state governments, as well as the corresponding backlash from federal agencies. While successful in some ways, these innovative solutions directly challenged the competing federal policy regimes controlled by the Drug Enforcement Agency (DEA), and, to a lesser extent, the Environmental Protection Agency (EPA). Findings from case studies suggest that functional dilemmas created by existing institutions with entrenched regulatory regimes are a key challenge to finding efficient solutions to vertical ICA dilemmas. Conclusions, then, connect to the broader ICA research agenda, and implications for multi‐level governance issues. 相似文献
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The performance of innovation systems depends, to a great extent, on the degree of public–private collaboration they involve. Thus, innovation policies often aim to enhance this collaboration through public–private partnerships. These partnerships are a multidimensional phenomenon whose success depends on factors related to each of their dimensions. This paper proposes the use of an analytical model that reflects the multidimensional nature of public–private partnerships and analyses to what extent they are applied in a specific innovation system in order to identify the territorial and sectorial factors that act as barriers or drivers to use them. This model aims to help policy makers design appropriate public–private partnerships in each context. The case under review is the Spanish innovation system, given that this system has been suffering from a structural lack of collaboration for several decades, despite the implementation of policies aimed to foster this. Thus, if the model works, it should be able to identify key factors that influence greater or more restricted use of the different PPP formulas. 相似文献
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Renate Pletzer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):409-433
Anl?sslich einer Reihe von Entscheidungen jüngeren Datums geht der Beitrag der für das ?sterreichische Recht bislang nicht
er?rterten Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Schmerzengeldanspruch ein Vorteilsausgleich stattzufinden
hat. 相似文献
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Daniela Huemer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):647-650
Im Februar 2007 hat sich der OGH in der Entscheidung 7 Ob 266/06b neuerlich mit der Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft
von GmbH-Gesellschaftern befasst und erstmals dezidiert ausgesprochen, dass das Abstellen auf die (formale) Gesch?ftsführungsbefugnis
stets Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist. Zu der in der Literatur strittigen Frage, ab welchem Beteiligungsausma?
der (gesch?ftsführende) Gesellschafter als Unternehmer anzusehen ist, hat der OGH hingegen nicht Stellung genommen. Der vorliegende
Kurzbeitrag gibt zun?chst die bisherige Rsp sowie den bisherigen Diskussionsstand zu diesem Thema wieder und setzt sich sodann
kritisch mit den zentralen Kernaussagen dieser Entscheidung auseinander. Abschlie?end werden die Auswirkungen dieser Rsp auf
die praktische Vertragsgestaltung exemplarisch anhand von Optionsvertr?gen dargestellt. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(5):139-142
Haben im Rahmen eines niederl?ndischen Scheidungsurteils die Ehegatten zwar rechtsgesch?ftlich vereinbart, auch die Miteigentumsgemeinschaft/Eigentümerpartnerschaft
an einem in ?sterreich gelegenen WE-Objekt (samt benachbartem Baugrundstück) aufzuheben, den Erl?s zu teilen und hat sich
die Bekl darin verpflichtet, das WE-Objekt dem Erwerber ger?umt zu übergeben, regelt dieses Rechtsgesch?ft zwar die Ausübung
des schuldrechtlichen Aufhebungsanspruchs jedes Ehegatten, stellt aber kein nach § 352 EO vollstreckbares Aufhebungsurteil
mit Teilungsanordnung dar, das der Kl mittels R?umungsklage gegen die Bekl verfolgen k?nnte. Vielmehr muss der Kl ein Zivilteilungsurteil
erwirken, das dann zwangsvollstreckt werden k?nnte. Selbst wenn die Bekl den vereinbarten Verkauf hintertrieben h?tte (was
dem Sachverhalt jedoch nicht zu entnehmen ist), h?tte der Kl kein alleiniges Verwertungsrecht, da ihm ja auch nicht der Alleinbesitz
am WE-Objekt zusteht, sondern blo? das Recht, die getroffene Teilungsvereinbarung im Klagsweg durchzusetzen. Auch die vertragliche
R?umungszusage der Bekl stellt lediglich klar, dass sie kein weiteres Benützungsrecht am WE-Objekt geltend macht und dieses
daher an den Erwerber übergeben werde. Soweit sich der Kl auf doloses Zusammenwirken der Bekl mit einem Dritten beruft, l?st
dieses Verhalten h?chstens Schadenersatzansprüche gem § 1295 Abs 2 ABGB, jedoch keine R?umungsverpflichtung der Bekl aus. 相似文献
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57.
Andreas Vonkilch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(5):151-156
Nachdem zuletzt die Problematik der Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht vor allem für den Fall der Inbestandgabe
von R?umlichkeiten in Einkaufszentren im rechtswissenschaftlichen Schrifttum gleichsam Hochkonjunktur hatte, liegen nunmehr
zwei aktuelle h?chstgerichtliche Entscheidungen zu diesem Themenkomplex vor. Im folgenden Beitrag wird anhand dieser beiden
Entscheidungen analysiert, ob und wenn ja, in welchem Umfang, der (ausufernde und zT hochkomplexe) literarische Diskurs bislang
in der Lage war, die Entscheidungspraxis des H?chstgerichts zur Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht dogmatisch
zu beeinflussen. 相似文献
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积极投身党员先进性教育活动大力推进党的先进性建设 总被引:1,自引:0,他引:1
张景荪 《北京政法职业学院学报》2005,(1):58-61
在全党开展以学习实践"三个代表"重要思想为主要内容的保持共产党员先进性教育活动,是近年来学习实践"三个代表"思想的继续和深化.这对于加强党的执政能力建设,巩固党的执政地位,落实科学发展观,构建社会主义和谐社会,使党更好地领导全国人民建设全面小康社会,具有十分重大而长远的意义.每个党员都应以饱满的政治热情,求真务实的工作作风,认真负责的工作态度,积极投身到先进性教育活动中. 相似文献
59.
郭华 《河南司法警官职业学院学报》2005,3(3):27-30
城市化是世界各国社会、经济发展的必经之路,中心城市的都市化又是社会、经济、文化集约化、现代化的必然趋势,都市化发展的同时,也带来犯罪向都市的集中,使都市成为吸纳各种犯罪的集聚地和滋生新型犯罪的重要基地。因此,应当以强化都市的科学化管理为进路,分析都市犯罪与都市管理中的紧张状态,建构都市犯罪与都市管理互动的防控模式,达到破解诱发都市犯罪的内在原因,遏制、降低或减少都市犯罪的发生率,便成为都市控制犯罪的主要目标。 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):112-114
Die Rechtswirkungen der Verbücherung eines Bestandrechts beschr?nken sich auf die Folgen der §§ 1120 f ABGB. Eine allgemeine
dingliche Wirkung gegenüber dritten Personen kommt der Eintragung des Bestandrechts nicht zu. Die Prüfung eines Gesuchs auf
Eintragung eines Bestandvertrags hat nach den Erfordernissen der §§ 26 ff GBG zu erfolgen und muss insb dem § 32 GBG genügen.
Ma?geblich und ausreichend ist, dass die Mieterin als Antragstellerin und die Eigentümerin und Vermieterin des Bestandobjekts
genannt sind, ob welchem der Bestandvertrag eingetragen werden soll und auf den sich das Bestandverh?ltnis – zumindest auch
und insoweit jedenfalls rechtlichm?glich und zul?ssig – bezieht. Sind diese Anforderungen erfüllt, hat die Eintragung des
Bestandvertrags zu erfolgen. Ob die durch den Bestandvertrag einger?umte Nutzungsm?glichkeit im gesamten Umfang durch die
Rechtsstellung des Vermieters gedeckt ist, ist dagegen nicht Teil der grundbuchsrechtlichen Prüfung. 相似文献