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111.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):21-24
Weil Vitrinen keine "sonstigen selbst?ndigen R?umlichkeiten" iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 (§ 1 Abs 1 WEG 1975) sind, kann an diesen
weder nach dem WEG 1975 noch nach dem WEG 2002 selbst?ndiges, sondern blo? Zubeh?r-WE begründet werden und bestehen. Ist dennoch
nach dem WEG 1975 selbst?ndiges WE an Vitrinen im Grundbuch einverleibt worden, wird deshalb nicht die gesamte Begründung
von WE an der Liegenschaft nichtig, da eine rechtskonforme, künftige Gestaltung (hier: der Vitrinen als Zubeh?r-WE) keine
ge?nderte Summe der Nutzwerte/der Mindestanteile verlangt. Bis zur vertraglichen Gestaltung (= neuer WE-Vertrag samt Verbücherung
des Zubeh?r-WE) ist das "WE" an den Vitrinen als schlichtes Miteigentum anzusehen. Zur Richtigstellung der Parteibezeichnung
im Zivilprozess. 相似文献
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113.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):250-251
Steht eine Grunddienstbarkeit (hier: auf Nichtverbauung der dienenden Liegenschaft) s?mtlichen Miteigentümern einer WE-Liegenschaft
unteilbar zu, k?nnen sie nur gemeinschaftlich, dh einstimmig über diese verfügen; ein Mehrheitsbeschluss w?re rechtsunwirksam.
Die unteilbare Dienstbarkeit besteht bei Teilung des dienenden Gutes fort, so dass ohne Zustimmung der Buchberechtigten eine
lastenfreie Abschreibung ausscheidet. Bereits der Widerspruch eines einzelnen Mitund Wohnungseigentümers verhindert die Zustimmung. 相似文献
114.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):791-794
Ein Anspruch auf Ersatz für blo?e Trauersch?den ohne Krankheitswert besteht bei Gef?hrdungshaftung nicht. Die Zuerkennung
eines Schmerzengeldanspruches an einen Angeh?rigen wegen Gesundheitsbeeintr?chtigungen mit Krankheitswert erfordert nach mehreren
E des OGH weder eine Anwesenheit des Angeh?rigen des Get?teten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der
Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen. Dieser Anspruch kann auch bei Haftung nach dem EKHG bestehen.
Für den beim Unfall Verletzten und dessen Angeh?rige gelten die Haftungsh?chstbetr?ge gem § 15 Abs 3 EKHG. 相似文献
115.
Martin Gelter 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):17-28
Aufgrund der EuGH-Rsp ist es m?glich geworden, eine Kapitalgesellschaft in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zu gründen,
um den Sitz der Hauptverwaltung in ?sterreich zu nehmen und prim?r hier t?tig zu werden. Es stellt sich daher vermehrt die
Frage, unter welchen Umst?nden insolvenzrechtliche Gl?ubigerschutzmechanismen wie die Konkursanfechtung oder die Gl?ubigeranfechtung
nach der AnfO auf solche Gesellschaften zur Anwendung kommen. Der Beitrag untersucht die einschl?gigen kollisionsrechtlichen
Grundlagen, insb die Auswirkungen einer Rechtswahl im Rahmen eines Vertrages mit einer solchen Gesellschaft, und geht überblicksweise
auch auf Fragen der internationalen Zust?ndigkeit ein. 相似文献
116.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von
Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften
für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert
ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die
Klage zurückzuweisen. 相似文献
117.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):50-51
Nach stRsp ist jeder Wohnungseigentümer aus seinem Kaufvertrag heraus zur Geltendmachung von Gew?hrleistungs- und Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem WE-Organisator auch an allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft aktivlegitimiert. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer
kann sowohl die prozessuale Geltendmachung dieser Ansprüche (hier: auf Schadenersatz aus mangelhaft durchgeführten Sanierungsarbeiten)
beschlie?en als auch deren Durchsetzung nach § 18 Abs 2 WEG 2002 idF WRN 2006 an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Ein
vertraglicher Gew?hrleistungsausschluss steht § 38 Abs 1 WEG 2002 (§ 24 Abs 1 WEG 1975) entgegen und ist somit rechtsunwirksam.
Diese Bestimmung ist nicht nur auf neu zu errichtende WE-Anlagen anzuwenden. 相似文献
118.
This research examines the impact of increasing the stringency of renewable portfolio standards (RPS) on the consumption of energy produced from renewable sources. Putting prior findings in the context of policy learning, first we focus on technological innovation, factor endowments, and economic energy dependence of American states to track how RPS have proliferated and strengthened. Next, we look at the net effect of this RPS evolution on state fossil fuel energy divestment. To evaluate the interplay between: a) the political desire to lower fossil fuel use, b) technological feasibility to do so, and c) the economic trade‐offs and risks, we focus on the industrial sector dependence on energy security and affordability. Our results indicate that energy security is a priority and even in light of increasing RPS stringency, states with relatively weak but mandatory RPS are leaders in aggregate renewable energy consumption. This fact is due to favoring biofuel and hydro generation rather than solar and wind because of lower deployment costs. 相似文献
119.
Elisabeth Rieder 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):23-34
Eine vor kurzem ergangene Entscheidung des OGH (1. 8. 2007, 13 Os 135/06m) erm?glicht einen gegenüber der bisherigen Praxis
stark erweiterten Grundrechtsschutz im Strafverfahren. Der OGH bejahte mit Blick auf Art 13 MRK und die ?nderung der Rsp des
EGMR dazu seine Kompetenz zur Erneuerung des Strafverfahrens auch dann, wenn in der Sache noch kein verurteilendes Erkenntnis
des EGMR vorliegt. Der folgende Beitrag versucht, das ma?gebliche inhaltliche Argument wie auch die methodische Vorgangsweise
des OGH n?her zu beleuchten und einen Ausblick auf die m?gliche Handhabung in der Praxis zu geben. 相似文献
120.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):722-724
Die Verwertung des Transkripts einer heimlich angefertigten Tonbandaufnahme ist im Zivilverfahren ohne Vornahme einer Interessenabw?gung
zul?ssig. 相似文献