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11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):586-587
Der Fruchtgenussberechtigte hat das ausschlie?liche Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse, sodass der
Eigentümer des belasteten Anteils von dessen Nutzung und Verwaltung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsrecht.
Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung hat daher kein Recht auf die Benutzung (und Verwaltung)
des Wohnungseigentumsobjekts selbst. Er ist daher auch für eine Unterlassungsklage wegen unerlaubter Ver?nderungen der Sache
durch den Fruchtnie?er nicht passiv legitimiert. 相似文献
12.
Andreas Vonkilch 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):102-105
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verk?uferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare
der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige übermittlung der Anbot- und Annahmeerkl?rungen
den Leasingvertrag betreffend. Zur Gew?hrleistung und dem (Nicht-)Bestehen eines Einwendungsdurchgriffs beim mittelbaren Finanzierungsleasing. 相似文献
13.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):261-264
Optiert der Masseverwalter bei der freih?ndigen Verwertung einer Liegenschaft für Umsatzsteuerpflicht, so ist die anfallende
Umsatzsteuer den Sondermassekosten zuzuordnen. Die dann abzugsf?higen Vorsteuern erh?hen andererseits den an Absonderungsgl?ubiger
ausschüttbaren Betrag. Die Bestimmung der sich daraus ergebenden endgültigen H?he der Sondermassekosten obliegt dem Konkursgericht. 相似文献
14.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts,
so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen
Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden. 相似文献
15.
Peter Apathy 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):251-253
Die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer einzelnen Nachlasssache kann Erbteilungsklage iSv § 77 Abs 2
JN sein. 相似文献
16.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):56-59
Grunds?tzlich ist hoch qualifizierten Berufsfu?ballern ein Recht auf Besch?ftigung zuzubilligen. Es umfasst allerdings nicht
das Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft. Die Teilnahme am Training der Kampfmannschaft muss aber jedenfalls erm?glicht
werden. 相似文献
17.
Peter Mader 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):49-51
Eine gegen Treu und Glauben versto?ende Berufung auf den Ablauf der Verj?hrungsfrist liegt vor, wenn die Fristvers?umnis auf
ein Verhalten des Gegners zurückgeht. Erforderlich ist ein Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte
veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen; dabei genügt es, wenn der Gl?ubiger nach objektiven
Ma?st?ben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bek?mpft. Bei pflichtwidriger
Anlageberatung kann der Gesch?digte den Vertrauensschaden verlangen. 相似文献
18.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):780-783
Auch Zuwendungen an Privatstiftungen k?nnen nach ganz herrschender Meinung Schenkungen iSd § 785 ABGB sein, selbst wenn die
Zuwendung zugleich mit dem einmaligen Stiftungsakt erfolgt. Im Schutz vor einer Wertvernichtung durch Verm?gensverteilung
liegt keine Rechtfertigung dafür, das – bei Schaffung des PSG unangetastet gebliebene – Pflichtteilsrecht mit Hilfe einer
Stiftung "auszuhebeln". Unabh?ngig davon, welcher der in der Literatur vertretenen Meinungen zur Nichtausl?sung der Zwei-Jahres-Frist
des § 785 Abs 3 Satz 2 ABGB im Einzelnen gefolgt würde, bewirkt der Umstand, dass in der Stiftungserkl?rung ein umfassender
?nderungsvorbehalt zugunsten des Stifters und ein Widerrufsvorbehalt des Stifters vorgesehen sind (wobei beide Vorbehalte
auch für Stiftungszusatzurkunden gelten), dass dem Stifter noch so wesentliche Einflussm?glichkeiten auf das Stiftungsverm?gen
verbleiben, dass das von § 785 ABGB geforderte Verm?gensopfer noch nicht als erbracht anzusehen ist. Auf eine Umgehungsabsicht
kommt es nicht an. 相似文献
19.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):586-588
Es bildete eine überspannung der den Karteninhaber treffenden Sorgfaltspflichten, würde man bei den inzwischen allt?glichen
und auch von den Kreditinstituten zwecks Rationalisierung (und Ersparung eigener Kosten) gef?rderten und geforderten Bargeldbehebungen
bei Bankomaten verlangen, stets ohne konkreten Anlass besondere Aufmerksamkeit auf allf?llige Aussp?hversuche zu richten und
etwa Tastenfelder des Bankomaten, die im Allgemeinen recht leicht einsehbar angebracht sind, mit der zweiten Hand oder durch
besondere K?rperhaltung (Verrenkung?) vor seitlicher Einsicht zu schützen. Nach den AGB ("Kundenrichtlinien") der bekl Bank
führt nur eine schuldhafte, zumindest fahrl?ssige Verletzung der Verwahrungspflicht der Bankomatkarte, die einen Missbrauch
durch Dritte nach sich zieht, zur Haftung des Kontoinhabers für den missbr?uchlich behobenen Betrag. Die Verwahrung der Bankomatkarte
in der Geldb?rse im durch Rei?verschluss verschlossenen, am Rücken getragenen Rucksack begründet im Allgemeinen, dh ohne Hinzutreten
weiterer gefahrentr?chtiger Momente keinen Sorgfaltsversto? des Karteninhabers und berechtigt den Kartenaussteller daher nicht,
den Karten-/Kontoinhaber mit dem infolge Verlusts der Bankomatkarte missbr? uchlich erlangten Bargeldbezug zu belasten. 相似文献
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