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151.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):312-315
Nachbar iSd §§ 364, 364a ABGB ist nicht nur der Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundfl?chen, sondern jeder Eigentümer,
der von Ma?nahmen, die vom Grundstück der Beklagten ausgehen, betroffen wurde, und zwar ohne Unterschied, wie gro? die Entfernung
ist und welche Grundstücke dazwischen liegen; dieser Nachbarbegriff ist auch für § 364 Abs 3 ABGB ma?geblich. Zu den Voraussetzungen
der Unzumutbarkeit der Beeintr?chtigung und zur Fassung des Unterlassungsbegehrens gem § 364 Abs 3 ABGB. 相似文献
152.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):779-780
Erwirbt der Eigentümer eines in massiver Bauweise ausgeführten Super?difikats sp?ter auch die überbaute Liegenschaft, wird
das Bauwerk durch Zuwachs zum unselbstst?ndigen Liegenschaftsbestandteil; das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht
spricht ebenso gegen eine m?gliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum wie die Verkehrserwartung. 相似文献
153.
Ernst Karner 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):309-314
Ein von der Grundstückseigentümerin beauftragter Notar, der versehentlich statt einer Teil- die Gesamtl?schung einer H?chstbetragshypothek
beantragt, haftet wegen Verlustes der Pfandhaftung nicht nur der Hypothekargl?ubigerin, sondern auch einem Bürgen, auf den
sich der Schaden durch die Uneinbringlichkeit seines Regressrechtes verlagert hat. Verletzt der Bürge seine Schadensminderungspflicht,
weil er es im Rechtsstreit mit der Hypothekargl?ubigerin unterl?sst, den ihm durch Wegfall der Pfandhaftung entstandenen Schaden
mittels entsprechender Einwendungen zu verhindern, führt dies zu einem Entfall der Haftung. 相似文献
154.
Aus der Verpflichtung des Mieters, das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverh?ltnisses mit neuer Malerei und neu versiegelten
B?den zurückzustellen, ergibt sich bei Interessenabw?gung keine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen und somit
keine Sittenwidrigkeit iSd § 879 Abs 1 ABGB, wenn das Mietverh?ltnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, durch Eigenkündigung
des Mieters endete und das Mietobjekt überdies dem Mieter auch neu ausgemalt und versiegelt übergeben wurde. Dies rechtfertigt
das Interesse des Vermieters, das Objekt in eben diesem Zustand zu übernehmen, um es ohne weitere Verz?gerungen und Kosten
wieder neu zu vermieten k?nnen. Die blo?e Abweichung der Vereinbarung von der dispositiven Bestimmung des § 1109 ABGB begründet
noch keine Sittenwidrigkeit (hier: Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG, jedoch au?erhalb des KSchG). 相似文献
155.
Daniela Huemer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):237-243
Ein Minderheitsgesellschafter, dessen Gesellschaftsbeteiligung eine blo?e Finanzinvestition ist und der (daher) keinen relevanten
Einfluss auf die Gesch?ftsführung der Gesellschaft ausübt, ist jedenfalls nicht Unternehmer. Die blo?e Anlage von Kapital
ist noch nicht unternehmerisches Handeln. Es fehlt hier der Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Unternehmens und einem darauf
bezogenen Handeln des Gesellschafters. Die übernahme einer Bürgschaft ist in diesem Fall nur eine Folge der Anlageentscheidung;
sie ist daher ebenso wie diese als Verbrauchergesch?ft zu betrachten. Die §§ 25c und 25d KSchG sind nicht von Amts wegen anzuwenden.
Den Interzedenten trifft die entsprechende Behauptungs- und Beweislast. Der Gl?ubiger muss nach § 1364 ABGB den Regressan-spruch
des Bürgen gegen den Hauptschuldner schützen. Er darf nicht durch den Verzicht auf eine dingliche Haftung in Rück- oder Weitergriffsansprüche
von Bürgen eingreifen. Ein Versto? gegen diese Pflicht führt zu einem Schadenersatzanspruch, mit dem der Bürge gegen den Zahlungsanspruch
des Gl?ubigers aufrechnen kann. Dem ist gleichzuhalten, wenn ein Mithaftender auf eine Sicherheit vertraut, die im Kreditvertrag
angeführt ist und auf die auch in der Bürgschaftserkl?rung hingewiesen wird, deren Einholen der Gl?ubiger aber unterl?sst.
In diesem Fall besteht nicht nur eine Informationspflicht über die beabsichtigte Auszahlung. Vielmehr muss der Kreditgeber
die Auszahlung des Kreditbetrags teilweise verweigern. Die H?he des Schadenersatzanspruchs ergibt sich aus dem (hypothetischen)
Innenverh?ltnis der im Kreditvertrag vorgesehenen Bürgen. Da zwischen den vorgesehenen Bürgen ein Gesellschaftsvertrag besteht
und für eine Schuld der Gesellschaft gebürgt werden sollte, bestimmt sich dieses Innenverh?ltnis nach den Anteilen am Gesellschaftsverm?gen. 相似文献
156.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):117-118
Bezahlte der Mieter trotz Kenntnis von der eingetretenen Schimmelbildung den Bestandzins über vier Jahre hindurch ohne Vorbehalt,
wenngleich er die M?ngelbehebung wiederholt forderte, so kann dies als konkludenter Verzicht des Rückforderungsrechts gewertet
werden. Aus § 1111 ABGB l?sst sich keine Rügeobliegenheit ableiten, deren Verletzung zum Anspruchsverlust des Vermieters führte. 相似文献
157.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):30-32
Die Einr?umung eines Wohnungsrechtes (Gebrauchsrechtes) an die Ehegattin kann in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
nicht schenkungssteuerbar aber auch schenkungssteuerbefreit erfolgen. 相似文献
158.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):43-44
Allein ein – von Gebrechlichkeit begleitetes – hohes Lebensalter des Erblassers genügt für die Errichtung eines nach § 597
ABGB gültigen mündlichen Testaments nicht. 相似文献
159.
160.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):105-106
Der OGH schlie?t sich den Argumenten der Lehre an, dass eine Einschr?nkung der Kündigungsm?glichkeiten des Bestandgebers auch
bei Bestandvertr?gen auf unbestimmte Zeit durchaus Sinn macht. Die Verbücherung schützt den Bestandnehmer dahin, dass auch
der Erwerber des Bestandobjekts an die vereinbarten Kündigungsbeschr?nkungen gebunden ist. Dieser vom Gesetzgeber intendierte
Schutz des Bestandnehmers legt es nahe, die in § 1095 ABGB normierte Verbücherungsm?glichkeit auch auf Vertr?ge wie den hier
vorliegenden auszudehnen, in dem der Vermieter vertraglich auf die Kündigung aus wichtigem Grund beschr?nkt ist. 相似文献