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161.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):330
In stRsp l?sst der OGH auch eine nur zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines mit WE verbundenen Mindestanteils verbücherte
Grunddienstbarkeit (hier: über einen Autoabstellplatz) zu. Deshalb ist der Wohnungseigentümer zur Erhebung der Negatorienklage
gegen andere Mit- und Wohnungseigentümer aktiv legitimiert. Zum – im vorliegenden Fall mangels ausreichenden Vorbringens vom
OGH nicht entschiedenen – Verh?ltnis zwischen einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit und einer (auf Rechtsnachfolger
übergegangenen) behaupteten obligatorischen Benützungsregelung über ein und dieselbe Fl?che. § 1500 ABGB schützt bei au?erbücherlichem
Erwerb eines dinglichen Rechts, insb durch Ersitzung, das Vertrauen auf die Vollst?ndigkeit des Grundbuchsstandes. 相似文献
162.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):716-718
Auch die Eltern des Minderj?hrigen bedürfen – entgegen einer ?u?erung in den Gesetzesmaterialien – nach der klaren Anordnung
des § 234 ABGB für die Entgegennahme eines € 10.000,– übersteigenden Kapitalbetrages namens des Minderj?hrigen der Genehmigung
des Pflegschaftsgerichts. 相似文献
163.
164.
165.
Eine Einschr?nkung der Kündigungsm?glichkeiten des Bestandgebers auch bei Bestandvertr?gen auf unbestimmte Zeit macht durchaus
Sinn. Die Verbücherung schützt den Bestandnehmer dahin, dass auch der Erwerber des Bestandobjekts an die vereinbarten Kündigungsbeschr?nkungen
gebunden ist. Dieser vom Gesetzgeber intendierte Schutz des Bestandnehmers legt es nahe, die in § 1095 ABGB normierte Verbücherungsm?glichkeit
auch auf Vertr?ge wie den hier vorliegenden auszudehnen. 相似文献
166.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):398-401
Die umstrittene Frage, ob die § 1160 ABGB, § 22 AngG ua idF AR?G 2000 weiterhin auf befristete Arbeitsverh?ltnisse analog
anzuwenden sind, bleibt offen. Die gebotene objektive Auslegung des KollV für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende
Industrie ergibt, dass in dessen Anwendungsbereich Postensuchtage auch bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverh?ltnisses zustehen.
Dabei ist die erforderliche Freizeit innerhalb jener Frist vor Ende des Arbeitsverh?ltnisses zu gew?hren, die der (fiktiven)
Kündigungsfrist für den Fall entspricht, dass ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverh?ltnis durch Kündigung beendet
worden w?re. 相似文献
167.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):379-385
Mietzinsforderungen entstehen mit dem Eintritt ihrer F?lligkeit. Auch wenn der Bestandvertrag schon geschlossen wurde, lassen
sich somit die daraus entspringenden, künftige Mietzinsperioden betreffenden Mietzinsforderungen als künftige Forderungen
qualifizieren. Bei der Abtretung künftiger Forderungen kann der Zessionar die Forderung erst dann tats?chlich erwerben, wenn
sie entstanden ist. Die Einigung über die Zession kann jedoch schon vor diesem Zeitpunkt erfolgen; mit dem Entstehen der Forderung
w?chst dann die Forderung dem Zessionar zu, ohne dass es noch irgendwelcher weiterer Handlungen bedarf. Im Zusammenhang mit
der Abtretung künftiger Forderungen sprach der OGH bereits aus, dass durch die (Voll-)Zession eine ?nderung der Rechtszust?ndigkeit
der Forderung eintritt, wobei der Rechtsübergang bereits im Zeitpunkt der Zessionsvereinbarung erfolgt. Bei einer Sicherungszession
bedarf es zur Wirksamkeit des Verfügungsgesch?fts (der Zession) darüber hinaus noch, dass der n?tige Modus (Publizit?tsakt)
schon gesetzt wurde oder nunmehr gesetzt wird. Bei der Sicherungszession künftiger Forderungen, die keine Buchforderungen
sind, ist zumindest für den Fall, dass es sich um solche aus einer eindeutig identifizierten Gesch?ftsbeziehung gegen einen
bereits individualisierten Gesch?ftpartner handelt (wie etwa bei Mietzinsforderungen aus einem schon abgeschlossenen Mietvertrag),
die Vorausverst?ndigung des Drittschuldners als tauglicher Modus anzusehen. Die Vorausverst?ndigung kann jedenfalls dann durch
den Zessionar vorgenommen werden, wenn dies zwischen Zedent und Zessionar vereinbart ist. Die dem Gutachten SZ 11/15, der
bisherigen stRsp und hM zugrunde liegende Auffassung, wonach bei Sicherungszession von Buchforderungen die freie Wahl zwischen
den Publizit?tsmitteln der Drittschuldnerverst?ndigung und des Buchvermerks besteht, wird vom erkennenden Senat geteilt, besteht
doch der Zweck der Publizit?tsvorschrift des § 452 ABGB darin, dass der (potentielle) Gl?ubiger des Sicherungszedenten das
Ausscheiden der sicherungsweise abgetretenen Forderung aus dem Haftungsverm?gen verl?sslich erkennen kann. Die Abtretung einer
dem Grunde nach bei Konkurser?ffnung schon bestehenden künftigen Forderung führt für den Fall ihres einredefreien Entstehens
grunds?tzlich zu einer konkursfesten Zuordnung an den Zessionar. Der Masseverwalter ist allen Beteiligten für Verm?gensnachteile,
die er durch pflichtwidrige Führung seines Amts verursacht, verantwortlich (§ 81 Abs 3 KO). Diese Haftung greift nur ein,
wenn der Masseverwalter konkursspezifische Pflichten verletzt. 相似文献
168.
Christian Holzner 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):657-660
Der als Wohnungseigentümer (blo?) Vorgemerkte, dem Besitz und Verwaltung der Eigentumswohnung bereits einger?umt wurden, begründet
wegen seiner fruchtnie?er?hnlichen Stellung seinem Mieter gegenüber ein Hauptmietverh?ltnis analog § 2 Abs 1 Satz 1 MRG. An
dieses Hauptmietverh?ltnis ist auch der Ersteher in der gegen den (bisherigen) Wohnungseigentümer geführten Zwangsversteigerung
als Rechtsnachfolger des Vermieters im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 4 MRG gebunden. 相似文献
169.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):460-462
§ 234 ZPO gilt nicht für das Exekutionsverfahren. Steht einem betreibenden Gl?ubiger einer R?umungsexekution der titulierte
materiellrechtliche Anspruch wegen Ver?u?erung der Liegenschaft nicht mehr zu, so kann Oppositionsklage in analoger Anwendung
des § 35 EO erhoben werden, wenn etwa der Gl?ubigerwechsel (noch) nicht nach § 9 oder § 10 EO geltend gemacht worden ist und
ein Parteiwechsel im Exekutionsverfahren deshalb noch nicht stattgefunden hat. Nicht bei jeder R?umungsexekution ist ein Verm?gensnachteil
iSd § 44 EO offenkundig. Zur Einseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens nach der EO. 相似文献
170.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):584-586
Die Ersetzung einer gesetzlich erforderlichen Einwilligung oder Zustimmung eines Elternteils durch das Gericht im Einzelfall
gem § 176 Abs 1 Satz 3 ABGB erfordert nicht, dass andernfalls das Kindeswohl gef?hrdet w?re. 相似文献