排序方式: 共有327条查询结果,搜索用时 15 毫秒
321.
Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):237-243
Im Bereich voller Anwendbarkeit des MRG hat der Vermieter für eine Erhaltung des Mietgegenstandes "im jeweils ortsüblichen
Standard" zu sorgen. Der vorliegende Beitrag versucht, dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Ortsüblichkeit anhand der bisherigen
Rechtsprechung Konturen zu verleihen sowie Kriterien für die bisher unklare Abgrenzung zwischen dem dynamischen Erhaltungsbegriff
des § 3 MRG und der Verbesserung nach § 4 MRG herauszuarbeiten. 相似文献
322.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(6):173-176
Der Bewuchs der Hausmauer durch eine vom Nachbargrundstück herüberwachsende Kletterpflanze ist nach § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB
eine "unmittelbare Zuleitung", die ohne Rechtstitel jedenfalls unzul?ssig ist, weshalb der beeintr?chtigte Eigentümer vom
Nachbarn (hier: von den schlichten Miteigentümern) die verschuldensunabh?ngige Unterlassung und Entfernung des Bewuchses verlangen
kann, ohne auf den Anspruch gem § 422 ABGB angewiesen zu sein. Passiv legitimiert sind s?mtliche Miteigentümer der Nachbarliegenschaft
und nicht nur jener, dem die ausschlie?liche Benützung des Gartenteils mit der Kletterpflanze auf Grund einer (obligatorischen)
Benützungsvereinbarung zusteht. Im Gegensatz zur Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB bilden Miteigentümer im Nachbarrechtsprozess
zwar keine einheitliche Streitpartei iSd § 14 ZPO, sind aber dann zusammen Bekl, wenn sie den nachbarrechtlichen Anspruch
geduldet und diesen durch Nichtuntersagung verursacht haben. 相似文献
323.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(6):179-181
Die §§ 351, 352 EO über den Kostenersatz bei Realteilung oder Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft sind bei
(freih?ndigem) Verkauf dieser auch nicht analog anzuwenden. Verfolgt ein Miteigentümer ohne Einbeziehung des anderen Teilhabers,
wenn auch im beiderseitigen Interesse, den Verkauf der gemeinschaftlichen Liegenschaft, handelt er als Gesch?ftsführer ohne
Auftrag iSd §§ 1035ff ABGB. Schaltet er hiezu einen Makler ein, ist darin keine Gesch?ftsführung "im Notfall" gem § 1036 zu
erblicken, sondern vielmehr allenfalls eine – hier verneinte – zum "Nutzen des andern" nach § 1037 ABGB zu dessen "klarem,
überwiegenden Vorteil". Dieser hat von einer an der Verkehrsauffassung orientierten objektiven Bewertung auszugehen, die auf
alle Interessen des Gesch?ftsherrn Bedacht nimmt, und ist vom Gesch?ftsführer zu beweisen. Im vorliegenden Fall wurden die
gemeinschaftlichen Kosten einer Dachreparatur gem § 833 ABGB sowie einer verkehrsüblichen Einschaltung von Verkaufs-Inseraten
auch in Printmedien unter den Ersatz nützlicher Aufwendungen subsumiert, den der Gesch?ftsherr dem Gesch?ftsführer zu leisten
hat. 相似文献
324.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):21-24
Weil Vitrinen keine "sonstigen selbst?ndigen R?umlichkeiten" iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 (§ 1 Abs 1 WEG 1975) sind, kann an diesen
weder nach dem WEG 1975 noch nach dem WEG 2002 selbst?ndiges, sondern blo? Zubeh?r-WE begründet werden und bestehen. Ist dennoch
nach dem WEG 1975 selbst?ndiges WE an Vitrinen im Grundbuch einverleibt worden, wird deshalb nicht die gesamte Begründung
von WE an der Liegenschaft nichtig, da eine rechtskonforme, künftige Gestaltung (hier: der Vitrinen als Zubeh?r-WE) keine
ge?nderte Summe der Nutzwerte/der Mindestanteile verlangt. Bis zur vertraglichen Gestaltung (= neuer WE-Vertrag samt Verbücherung
des Zubeh?r-WE) ist das "WE" an den Vitrinen als schlichtes Miteigentum anzusehen. Zur Richtigstellung der Parteibezeichnung
im Zivilprozess. 相似文献
325.
Das auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsbegehren ist kein Handlungs- sondern ein "Erfolgsverbot": Der Verpflichtete
hat dafür zu sorgen, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeintr?chtigt wird; die Art, wie dies zu geschehen hat, bleibt
dem Verpflichteten überlassen. Soweit das Begehren auf sichernde Vorkehrungen gerichtet ist, darf keine bestimmte Einrichtung
verlangt werden; die Auswahl der Schutzma?nahmen muss vielmehr dem Bekl überlassen bleiben. Ein dennoch auf bestimmte Vorkehrungen
– und sei es auch in Form der Unterlassung der Fortführung eines Betriebs – zielendes Begehren stellt gegenüber dem Begehren
auf Unterlassung von Emissionen ein aliud dar, dessen Stattgebung die Bestimmung des § 405 ZPO entgegensteht. Der Standpunkt,
die im verwaltungsbeh?rdlichen Verfahren vorgenommene Prüfung und Beurteilung von L?rmimmissionen schlie?e die abermalige
Entscheidung derselben Frage durch die Gerichte aus, bedürfte einer eingehenden Prüfung. Gleiches gilt für das Argument, dass
es Sache des ?ffentlichen Rechtes sei, festzulegen, in welcher Weise es auf die Interessen des Betroffenen Rücksicht nehme.
Eine im Einzelfall gegebene unzureichende Ausgestaltung des beh?rdlichen Verfahrens im Hinblick auf den Rechtsschutz der Nachbarn
kann verschiedenste rechtliche Konsequenzen haben, muss aber nicht zwangsl?ufig zum Ergebnis führen, dass jeder einzelne Nachbar
das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens durch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs in Frage stellen kann. 相似文献
326.
Kürzlich hat der OGH das Eintrittsrecht des homosexuellen Lebensgef?hrten in den Mietvertrag unter Berufung auf die MRK-konform
vorzunehmende Auslegung des § 14 Abs 3 MRG grunds?tzlich anerkannt. Der folgende Beitrag setzt sich n?her mit der aktuellen
Entscheidung unter Berücksichtigung der Vorjudikatur und des neueren Schrifttums auseinander und bezieht dazu ausführlich
Stellung. 相似文献
327.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):88-90
Die Verpflichtung des Bestandnehmers, bei Beendigung des Bestandverh?ltnisses "die Bestandseinheit neu ausgemalt wei?" zurückzugeben,
stellt eine Leistung des Bestandnehmers dar, die zum Wert (mithin zur Gebührenbemessungsgrundlage) hinzuzurechnen ist. Gleiches
gilt für die Verpflichtung zum Abschluss eines W?rmeenergiebezugsvertrages. 相似文献