排序方式: 共有336条查询结果,搜索用时 0 毫秒
21.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):178-180
Wenn ein pfichtteilsberechtigter Geschenknehmer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und daher zum Zeitpunkt des Erbanfalls
nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist, schlie?t dies die fristenlose Anrechnung einer Schenkung grunds?tzlich aus, au?er der
Verzicht ist als rechtsmissbr?uchlich anzusehen. Rechtsmissbrauch liegt nach st?ndiger Rsp vor, wenn das unlautere Motiv der
Rechtsausübung das lautere Motiv eindeutig überwiegt. Der Sch?digungszweck muss so augenscheinlich im Vordergrund stehen,
dass andere Ziele der Rechtsausübung v?llig in den Hintergrund treten. Die Beweislast trifft denjenigen, der sich auf Rechtsmissbrauch
beruft, wobei selbst relativ geringe Zweifel am Rechtsmissbrauch zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag geben, weil
demjenigen, der an sich ein Recht hat, grunds?tzlich zugestanden werden soll, dass er innerhalb der Schranken dieses Rechtes
handelt. 相似文献
22.
Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):305-305
Die gerichtliche Ersetzung der nach der Bauordnung erforderlichen Zustimmung eines Miteigentümers zum Antrag eines anderen
Miteigentümers auf Baubewilligung ist nicht blo? bei künftigen Ver?nderungen, sondern auch bei bereits (eigenm?chtig) vorgenommenen
und damit rückwirkend rechtlich zu sanierenden Vorg?ngen zul?ssig (zur neueren stRsp vgl 4 Ob 506/87 [MietSlg 39.052], 5 Ob
70/99a [wobl 2001, 262/162 (Call) = MietSlg 53.085], 4 Ob 120/01b [EvBl 2001/191 = wobl 2002, 365/137 = MietSlg 53.086] und 5 Ob 174/02b [MietSlg 54.075]). 相似文献
23.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):278-280
Voraussetzung für die Zul?ssigkeit des streitigen Rechtswegs auf Grund eines Anspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB ist zufolge Art
III ZivR?G 2004 nur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor einer hiefür zust?ndigen Schlichtungsstelle, das Einlangen
eines Antrags gem § 433 Abs 1 ZPO bei Gericht oder der Beginn einer Mediation und das Verstreichen eines Zeitraums von drei
Monaten seither ohne eine gütliche Einigung. Nicht von Bedeutung ist dagegen, ob der bekl Nachbar von dem gegen ihn eingeleiteten
Schlichtungsverfahren oder von einem Antrag gem § 433 Abs 1 ZPO vor Klagseinbringung überhaupt Kenntnis erlangte. Ein Immissionsabwehranspruch
nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgef?hrdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gem § 422 ABGB jedenfalls
dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Ma? überschreitenden
Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeintr?chtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch eine leichte
und einfache Ausübung des Selbsthilferechts abgeholfen werden kann. Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks kann auf Grund
eines Immissionsabwehranspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB auch dann klageweise in Anspruch genommen werden, wenn an diesem Grundstück
ein Fruchtgenussrecht besteht. 相似文献
24.
25.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):537-539
Mangels Unterschrift entspricht die schlichte SMS nicht der Schriftform im Sinne des herrschenden Verst?ndnisses. Die vom
Gesetzgeber schon in Bezug auf die Begründung des Lehrverh?ltnisses betonte Wichtigkeit des Lehrvertrags verlangt auch Sicherheit
in der Frage, ob ein Lehrverh?ltnis allenfalls vor Fristablauf wieder aufgel?st wurde. Der Gesetzgeber w?hlte als Sicherheitsma?stab
die (einfache) Schriftform. An diesen Ma?stab kommt die schlichte SMS mangels eigenh?ndiger Unterfertigung nicht heran. Der
Zweck der Schriftform nach § 15 Abs 2 BAG wird nur dann erreicht, wenn auch für die Beendigungserkl?rung iSd § 15 Abs 1 BAG
verlangt wird, dass sie eigenh?ndig unterschrieben ist. Da bei einer schlichten SMS keine eigenh?ndige Unterschrift vorliegt,
genügt eine Aufl?sungserkl?rung nach § 15 Abs 1 BAG per SMS nicht, um das Lehrverh?ltnis rechtswirksam aufzul?sen. 相似文献
26.
Peter Apathy 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):251-253
Die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer einzelnen Nachlasssache kann Erbteilungsklage iSv § 77 Abs 2
JN sein. 相似文献
27.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):150
Eine Mietzinsminderung von 15%, weil der Lift für Rollstuhlpatienten des beklagten Arztes und Mieters nur eingeschr?nkt benützbar
ist, ist keine unvertretbare Anwendung des § 273 ZPO. 相似文献
28.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):171-174
Auch eine langj?hrige Zahlung von Wohnkosten durch einen Ehegatten kann nicht isoliert dahin gedeutet werden, dass insofern
(und nur insofern) eine Unterhaltsvereinbarung bestünde. Vielmehr handelt es sich dabei um die Gew?hrung von Naturalunterhalt
in einem Teilbereich. Daraus kann – au?er bei Vorliegen besonderer Umst?nde – nicht abgeleitet werden, dass nach Aufhebung
der ehelichen Gemeinschaft allein wegen der bisherigen übung und unabh?ngig von Leistungsf?higkeit und Bedarf der Gatten ein
Geldunterhaltsanspruch in dieser H?he bestehe. Vielmehr entsteht durch Aufhebung der Gemeinschaft ein Geldunterhaltsanspruch,
der nach allgemeinen Grunds?tzen zu bemessen ist. Das gilt grunds?tzlich auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlungen
nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft fortsetzt. Einen allgemeinen Grundsatz, dass der Unterhaltspflichtige zus?tzlich
zum Prozentunterhalt einen bestimmten Anteil an den Wohnkosten zahlen müsse, gibt es nicht. Kosten der Wohnversorgung sind
Teil der allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gew?hnlich keinen Sonderbedarf, den der Unterhaltsschuldner
– neben dem nach allgemeinen Gesichtspunkten der Leistungsf?higkeit und des Bedarfs bemessenen Unterhalt – zus?tzlich zahlen
müsste. § 97 ABGB kann einen Zahlungsanspruch begründen, der getrennt vom eigentlichen Unterhaltsanspruch zu sehen ist. Seit
dem Eherechts-?nderungsgesetz 1999 kann dieser Anspruch nach § 382e EO gesichert werden. Der Anspruch besteht nicht, wenn
der in der Wohnung gebliebene Ehegatte die Kosten ohnehin ohne Gef?hrdung seiner sonstigen Bedürfnisse selbst tragen kann.
Umgekehrt wird aber auch die – au?erhalb von § 382e Abs 2 EO für eine einstweilige Verfügung erforderliche – konkrete Gef?hrdung
idR vorliegen, wenn der in der Wohnung verbliebene Gatte dazu nicht in der Lage ist. Ma?gebend ist somit schon auf der Ebene
des Anspruchs die finanzielle Lage des in der Wohnung verbliebenen Gatten. Diese Erw?gung schlie?t jede starre Formel für
die Bemessung der Anspruchsh?he aus; entscheidend ist vielmehr der konkrete Bedarf zur Erhaltung der Wohnung. Dabei wird ein
Ehegatte jedenfalls nicht mehr zahlen müssen, als es dem Verh?ltnis zwischen den Einkommen der Gatten entspricht. 相似文献
29.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):56-59
Grunds?tzlich ist hoch qualifizierten Berufsfu?ballern ein Recht auf Besch?ftigung zuzubilligen. Es umfasst allerdings nicht
das Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft. Die Teilnahme am Training der Kampfmannschaft muss aber jedenfalls erm?glicht
werden. 相似文献
30.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):38-39
Der Senat h?lt es für notwendig und sachgerecht, der Maxime des Kindeswohls (§ 137 Abs 1 ABGB) im Obsorgeverfahren dadurch
zu entsprechen, dass der OGH aktenkundige Entwicklungen, die die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich ver?ndern, – ungeachtet
des im Revisionsrekursverfahren an sich herrschenden Neuerungsverbots (§ 66 Abs 2 Au?StrG) – auch dann berücksichtigen muss,
wenn sie erst nach der Beschlussfassung einer der Vorinstanzen eingetreten sind. 相似文献