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71.
Brigitte Egartner 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):114-118
Ein Bergsportverein haftet aufgrund einer ungenügenden Fallschutz bietenden Mattensicherung für die Verletzung eines kletterunerfahrenen
Elternteils beim Besuch einer Weihnachtsfeier im Rahmen eines Kinderkletterkurses. 相似文献
72.
Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(12):360-361
Der Individualantrag eines Hauseigentümers auf Aufhebung des Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes betreffend die ?nderung
von Richtwerten ist infolge Zumutbarkeit der Beschreitung des gerichtlichen Rechtsweges in einem mietrechtlichen Au?erstreitverfahren
unzul?ssig und daher zurückzuweisen. 相似文献
73.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):378-379
Eine w?hrend der Verlassenschaftsabhandlung vor dem Gerichtskommiss?r getroffene Vereinbarung nach § 181 Abs 3 Au?StrG, mit
der einem Noterben das Eigentumsrecht an einer Nachlassliegenschaft übertragen wird, ist als Ver?u?erung von Gegenst?nden
aus dem Verlassenschaftsverm?gen gem § 810 Abs 2 ABGB zu qualifizieren. Eine solche Ver?u?erung geh?rt auch nicht zum gew?hnlichen
Wirtschaftsbetrieb. Sie bedarf daher stets einer gerichtlichen Genehmigung. 相似文献
74.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):56-59
Der (General)Unternehmer hat gegen seinen Subunternehmer eigene Ansprüche auf m?ngelfreie Werkerstellung. Von diesen Ansprüchen
ist ein Regressanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer zu unterscheiden, der sich darauf gründet, dass der
Besteller den Gesch?ftsherrn ([General]Unternehmer) für mangelhafte Leistungen seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer)
in Anspruch genommen hat. Gegenstand des Regressanspruchs k?nnen nur Ansprüche des Bestellers gegen den Gesch?ftsherrn sein,
die diesen im Rahmen der Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB treffen. Der Verj?hrungsbeginn knüpft bei Regressforderungen grunds?tzlich
an den Zeitpunkt der (Zahlung oder sonstigen Erfüllung), frühestens aber an die endgültige Verurteilung zur Ersatzleistung,
wenn die Zahlungspflicht des Gl?ubigers gegenüber dem Dritten unverrückbar feststeht. 相似文献
75.
76.
Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige St?rung) ausgeht, und das beeintr?chtigte Grundstück
je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in
Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeintr?chtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt. Eine
nachbarrechtliche Klage, wie jene nach § 364a ABGB, ist gegen alle Eigentümer der Liegenschaft, von der die St?rung ausging,
als notwendige Streitgenossen zu richten. 相似文献
77.
78.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):121-123
Finanziert eine Bank im Ausgleich des Arbeitgebers die offenen Entgelte vor und l?sst sich die Ansprüche des Arbeitnehmers
nach IESG zur Sicherheit abtreten, so liegt darin kein sittenwidriges Zusammenwirken zur überw?lzung zus?tzlicher Risken auf
den Insolvenz-Ausfallgeldfonds. 相似文献
79.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):54-55
Mangels einer allgemeinen Regelung im GBG haben bei der Beurteilung der Antragslegitimation in Grundbuchsverfahren die allgemeinen
Anordnungen des Au?StrG zu gelten; daraus ergibt sich grunds?tzlich eine Antragslegitimation sowohl des durch die beantragte
Grundbuchshandlung Berechtigten als auch des durch diese Belasteten. Damit ist aber auch der Ver?u?erer einer Liegenschaft
im Grundbuchsverfahren betreffend die Einverleibung des Eigentumsrechts des K?ufers antragslegitimiert. 相似文献
80.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):245-247
Die Verj?hrung des Anspruchs des Gl?ubigers auf Schadenersatz nach einem Rücktritt wegen Verzuges des Schuldners beginnt sp?testens
mit der Wirksamkeit der Rücktrittserkl?rung. Das gilt unabh?ngig davon, ob der Gl?ubiger den Schaden abstrakt oder nach Abschluss
eines Deckungsgesch?fts konkret berechnet. 相似文献