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261.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):15-16
Falls der bekl Wohnungseigentümer seinem Bestandnehmer in einem "Nachtrag zum Mietvertrag" bestimmte Verhaltenspflichten (hier:
Pflicht, im vermieteten Gastlokal n?chtliche Ruhest?rungen zu unterlassen und die Hausordnung der WE-Anlage einzuhalten) auferlegt
hat, wird er dadurch noch nicht von seiner Pflicht gegenüber jedem anderen Wohnungseigentümer der WE-Liegenschaft (hier: dem
nachbarrechtlichen/petitorischen Unterlassungskl iSd § 364 Abs 2, § 523 ABGB) befreit, alles ihm Zumutbare gegen den Bestandnehmer
zu unternehmen, um die diesem zuordenbaren St?rungen – etwa auch im Klagsweg aus dem Mietvertrag – zu unterbinden. Unbeschadet
einer verwaltungsbeh?rdlichen Genehmigung des Lokalbetriebs im vermieteten WE-Objekt ist ein solcher (nachbarrechtlicher)
Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den vermietenden Wohnungseigentümer nach stRsp zul?ssig, wenn dessen
(Mit-)Eigentumsrecht durch eine über das verkehrsübliche Ma? hinausgehende, vom Mieter zu vertretende L?rmbeeintr?chtigung
verletzt wird. 相似文献
262.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):198-199
Die Voraussetzungen für eine "Sprungeintragung" sind dieselben wie für eine schrittweise gesonderte Verbücherung der einzelnen
Erwerbsvorg?nge. Aufsandungserkl?rungen sind daher bei der "Sprungeintragung" nur für jene konstituierenden Rechtsgesch?fte
zur Beschr?nkung, Belastung, Aufhebung oder übertragung bücherlicher Rechte in der Erwerbskette erforderlich, die zur Herstellung
des angestrebten Buchstandes auch bei gesonderten Verbücherungsvorg?ngen beizubringen gewesen w?ren. Wird der Rechtserwerb
von einer aufschiebenden Bedingung, insb der Erbringung einer Gegenleistung abh?ngig gemacht, ist für die Einverleibung auch
der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen. 相似文献
263.
264.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):330-333
Gemeinschaftliche Eigen- oder Selbstverwaltung der Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer
– wie im schlichten Miteigentumsrecht nach den §§ 833ff ABGB so im WEG 1948, 1975 und 2002 als Normalfall konzipiert – liegt
vor, solange diese nach dem Mehrheitswillen der Wohnungseigentümer die WE-Verwaltung selbstverantwortlich führt, auch wenn
hiebei einzelne Wohnungseigentümer bestimmte einzelne Verwaltungsaufgaben (hier: zB gemeinsame Kontoführung oder Erstellen
der Jahresabrechnungen) wahrnehmen, ohne dass sie auf Grund dieser Aufteilung die WE-Verwalterpflichten nach § 20 WEG 2002
treffen. Deshalb scheidet in diesem Fall auch eine Verwalterabberufung gem § 21 WEG 2002 aus. Die rechtsgestaltende Au?erstreitrichterentscheidung
nach § 30 Abs 1 Z 6 (und § 23 Satz 1) WEG 2002, ob auf Antrag eines Wohnungseigentümers anstelle der bisherigen Selbstverwaltung
ein WE-Verwalter zu bestellen ist, setzt voraus, dass der ASt die Untunlichkeit oder Unm?glichkeit der Aufrechterhaltung der
Selbstverwaltung darzutun vermag. Lehre und Rsp zu § 13a Abs 1 Z 6 WEG 1975 idF 3. W?G (davor § 15) werden vom OGH für das
geltende Recht übernommen. Der WE-Verwalter/die selbstverwaltenden Wohnungseigentümer ist/sind nicht verpflichtet, in der
Jahresabrechnung die Umsatzsteuer bei jeder einzelnen Ausgabenpost auszuweisen. Zum Verh?ltnis von § 32 Abs 2 WEG 2002 zu
§ 17 Abs 2 MRG hinsichtlich der Nutzfl?chenberechnung von Keller- und Dachbodenr?umen. 相似文献
265.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):37-38
Auch bei objektiv-abstrakter Schadensberechnung sind Vorteile in Anrechnung zu bringen, die durch das sch?digende Ereignis
an der gesch?digten Sache selbst entstehen. 相似文献
266.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):276-278
Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Super?difikats auch die Liegenschaft, auf der
dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstst?ndigkeit und wird unselbstst?ndiger Bestandteil
(Zuwachs) des Grundstücks. Denn bei einem Super?difikat muss es sich grunds?tzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln.
Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht gegen eine m?gliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum
und intendiert eine Rückkehr zur Regel der Eigentümeridentit?t von Bauwerks- und Grundeigentum, wofür bei in Massivbauweise
ausgeführten Geb?uden auch die Verkehrserwartung spricht. 相似文献
267.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):800-804
Hat das RekG in Ab?nderung der erstgerichtlichen Entscheidung die Prozesseinrede der mangelnden inl?ndischen Gerichtsbarkeit
verworfen und liegt kein anderer die Zul?ssigkeit ausschlie?ender Grund des § 528 ZPO vor, kann der OGH zur überprüfung der
rekursgerichtlichen Entscheidung mit Revisionsrekurs angerufen werden. In einem solchen Fall kommt mangels vergleichbarer
Ausgangssituation eine analoge Anwendung der Anfechtungsbeschr?nkungen des § 519 ZPO nicht in Betracht. Ansprüche aus culpa
in contrahendo, die auf den treuwidrigen Abbruch von Vertragsverhandlungen gestützt werden, sind gegen eine Bekl mit Sitz
(Wohnsitz) im Ausland nicht am (Vertrags-)Gerichtsstand des Erfüllungsorts, sondern am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
nach Art 5 Nr 3 EuGVVO geltend zu machen. 相似文献
268.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):250-251
Steht eine Grunddienstbarkeit (hier: auf Nichtverbauung der dienenden Liegenschaft) s?mtlichen Miteigentümern einer WE-Liegenschaft
unteilbar zu, k?nnen sie nur gemeinschaftlich, dh einstimmig über diese verfügen; ein Mehrheitsbeschluss w?re rechtsunwirksam.
Die unteilbare Dienstbarkeit besteht bei Teilung des dienenden Gutes fort, so dass ohne Zustimmung der Buchberechtigten eine
lastenfreie Abschreibung ausscheidet. Bereits der Widerspruch eines einzelnen Mitund Wohnungseigentümers verhindert die Zustimmung. 相似文献
269.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):791-794
Ein Anspruch auf Ersatz für blo?e Trauersch?den ohne Krankheitswert besteht bei Gef?hrdungshaftung nicht. Die Zuerkennung
eines Schmerzengeldanspruches an einen Angeh?rigen wegen Gesundheitsbeeintr?chtigungen mit Krankheitswert erfordert nach mehreren
E des OGH weder eine Anwesenheit des Angeh?rigen des Get?teten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der
Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen. Dieser Anspruch kann auch bei Haftung nach dem EKHG bestehen.
Für den beim Unfall Verletzten und dessen Angeh?rige gelten die Haftungsh?chstbetr?ge gem § 15 Abs 3 EKHG. 相似文献
270.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):716-719
Die auf unbegrenzte Dauer übernommene Verpflichtung der Geschenknehmerin, auf einer geschenkten Liegenschaft ein Erholungsheim
zu betreiben, kann wegen Unzumutbarkeit oder Unerschwinglichkeit erl?schen, wenn der Wert des Geschenks durch die Aufwendungen
für dessen Erhaltung und Betrieb überstiegen wird. 相似文献