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301.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):737-738
Im Fall des § 32 Abs 1 VBG mag zwar der Schutz vor übereilung in den Hintergrund treten, doch ist die Beweisfunktion der Schriftform
von Bedeutung: Dem Vertragsbediensteten soll deutlich vor Augen geführt werden, welcher Kündigungsgrund vom Dienstgeber herangezogen
wurde, diesem ist wieder die M?glichkeit verwehrt, andere Gründe "nachzuschieben". Dem Empf?nger des Schriftstücks soll aber
auch die M?glichkeit der überprüfung geboten werden, dass das Schreiben tats?chlich von der dafür zust?ndigen Person stammt,
was insbesondere durch die Unterschrift verifiziert warden kann. Gerade bei einem Dienstgeber wie dem Bund, der hierarchisch
gegliedert ist, kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu. Zusammenfassend ist daher – mangels eines entgegenstehenden Gesetzgeberwillens
– davon auszugehen, dass das Schriftlichkeitsgebot des § 32 VBG auch "Unterschriftlichkeit" verlangt. Dieses Wirksamkeitserfordernis
kann weder dadurch ersetzt werden, dass das zust?ndige Organ innerhalb der Kündigungsfrist eine Unterschrift nachzutragen
versucht, noch dadurch, dass dieses mündlich best?tigt, dass das Schriftstück von ihm stamme. 相似文献
302.
Bydlinski 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):319-320
Im Unterschied zu § 364 Abs 2 ABGB verlangt dessen Abs 3 Satz 1 für das "Recht auf Licht" nicht nur Wesentlichkeit, sondern
Unzumutbarkeit der Beeintr?chtigung. Daher ist an die Beeintr?chtigung im Rahmen des § 364 Abs 3 Satz 1 ABGB ein strengerer
Ma?stab anzulegen. 相似文献
303.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):380-383
Erfolgt ein Schuldspruch im Strafverfahren nicht wegen der Tat, wegen derer die Untersuchungshaft verh?ngt worden ist, sondern
wegen einer anderen, die nicht Anlass zur Verhaftung gegeben h?tte, so war die Haft im Ergebnis "ungerechtfertigt". Die strafrechtliche
Einordnung als "einheitliche Tat" kann an der für das StEG ma?geblichen zivilrechtlichen Wertung einer ungerechtfertigten
Haft nichts ?ndern. Dem T?ter steht dann in Ausfüllung einer diesbezüglichen Lücke des StEG 2005 ein Anspruch auf Entsch?digung
zu. 相似文献
304.
305.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):105-107
306.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):455-458
Der erkennende Senat schlie?t sich den Lehrmeinungen an, wonach auch ein faktischer Gesch?ftsführer einer GmbH zur Stellung
eines Konkursantrages verpflichtet und daher bei Unterlassung wegen Konkursverschleppung haftbar werden kann. 相似文献
307.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):54
Hat der Notar als mehrseitiger Treuh?nder die Interessen aller Beteiligten zu wahren, so ist insb auch darauf zu achten, dass
unn?tige Gebührenpflichten vermieden werden (hier: doppeltes Anfallen der Eintragungsgebühr wegen separater Pfandrechtsbegründung
auf nacheinander erworbenen Liegenschaftsanteilen). 相似文献
308.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):53-54
Die Kaution des Bestandnehmens in Form einer Bankgarantie zur Sicherung aller Ansprüche des Bestandgebers ist ein Deckungsfonds
auch für künftige Forderungen, wenn das Bestandverh?ltnis fortgesetzt wird. Ob mit dem Abruf der befristeten Garantie vom
Begünstigten die Tilgung seiner Forderungen oder aber blo? die Umwandlung der Haftung des Garanten in eine Barkaution beabsichtigt
war, h?ngt von den Umst?nden des Einzelfalles ab. 相似文献
309.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):530-531
Auch wenn eine Vertretungshandlung des Bürgermeisters wegen eingeschr?nkter Vertretungsmacht der Gemeinde gem § 867 ABGB nicht
zuzurechnen ist, ist der Vertragspartner jedenfalls in seinem Vertrauen auf den ?u?eren Tatbestand zu schützen, wenn das zust?ndige
Organ (der Gemeinderat) den Anschein erweckt hat, die Handlung sei durch seine Beschlussfassung gedeckt. 相似文献
310.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):728-730
Entgegen 7 Ob 75/05p wird nunmehr – in Fortführung der grundlegenden Erw?gungen der E SZ 73/19 – die Rechtsansicht vertreten,
dass bei einer Vinkulierungsvereinbarung, bei der die Parteien – wie hier – lediglich eine Verst?ndigungspflicht im Fall der
Verpf?ndung usw vereinbaren, der Zahlungssperre auch in dem Sinn relative Wirkung zukommt, dass sie, weil sie kein Zurückbehaltungsrecht
zugunsten des Vinkulargl?ubigers bewirkt, den (anderen) Konkursgl?ubigern gegenüber wirkungslos ist. Die betreffende Forderung
aus dem Versicherungsvertrag f?llt bei Konkurs des Versicherungsnehmers in die Masse. 相似文献