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11.
Anl?sslich einer Reihe von Entscheidungen jüngeren Datums geht der Beitrag der für das ?sterreichische Recht bislang nicht er?rterten Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Schmerzengeldanspruch ein Vorteilsausgleich stattzufinden hat.  相似文献   
12.
überschreitung der Strafbefugnisgrenze iSd ersten Falles der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO ist auch dann gegeben, wenn eine unter Missachtung des § 5 JGG ausgemessene Strafe innerhalb des danach zu bildenden Strafrahmens liegt. Sachverst?ndige sind nur beizuziehen, wenn – nach der auf den Einzelfall bezogenen Wertung des Obersten Gerichtshofes – nicht jedes Mitglied des in der Schuldfrage (im Fall der Z 11 erster Fall iVm Z 4: in der Sanktionsfrage) erkennenden Spruchk?rpers die erforderlichen Fachkenntnisse für die Beurteilung einer Tatfrage besitzt. Im Zusammenhang mit einem Suchtgiftdelikt sichergestellte SIM-Karten k?nnen nur unter besonderen Umst?nden, die konkret festgestellt werden müssen, Gegenstand einer Einziehung gem § 26 StGB sein.  相似文献   
13.
Eine Zwangslage iSd § 207b Abs 2 StGB wird begründet durch ein Zusammentreffen widriger Umst?nde, durch die sich eine unter sechzehnj?hrige Person gen?tigt sieht, geschlechtliche Handlungen vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, zu denen sie sich ohne diese Umst?nde nie verstanden h?tte. Die Zwangslage kann auch durch ein übel, das einer nahestehenden Person droht, begründet werden. Ob das übel objektiv gegeben ist oder blo? vorget?uscht wird, ist nicht entscheidend, wobei in letzterer Variante § 207b Abs 2 StGB mit § 108 Abs 1 StGB in Tateinheit zusammentreffen würde.  相似文献   
14.
Die für eine Unterbringungsanordnung nach § 21 StGB verlangten "schweren Folgen" müssen sich aus einer einzigen Prognosetat ergeben. Eine Unterbringungsanordnung bei Befürchtung mehrerer Betrugstaten, die nur in ihrer Gesamtheit einen die Wertgrenze des § 147 Abs 3 StGB überschreitenden Schaden erwarten lassen, leidet an Nichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 11 StPO.  相似文献   
15.
Grundlage des zivilrechtlichen Schutzes vor Eingriffen in die Privatsph?re sind und waren schon vor dieser neuen Bestimmung die §§ 16 und 1328a ABGB. Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist eine drohende Gef?hrdung der Privatsph?re des Opfers, nicht aber ein Verschulden des Gegners oder dass sein Verhalten gem § 107a StGB strafbar ist.  相似文献   
16.
Das heimliche Verabreichen eines bet?ubenden (berauschenden) Mittels ist dann als Vergewaltigung begründende Gewalt anzusehen, wenn es zur v?lligen Ausschaltung der Willensbildung beim Opfer führt. Es muss eine tief greifende Bewusstseinsst?rung hervorgerufen werden, in der dem Opfer eine eigenst?ndige Willensentfaltung unm?glich gemacht wird. Die Verschlimmerung eines schon bestehenden (gleichgültig wodurch bewirkten) Rauschzustands ist nur dann als Gesundheitssch?digung iSd § 83 Abs 1 StGB einzustufen, wenn sie mit einer krankhaften St?rung der K?rperfunktionen einhergeht. Besteht bereits eine suchtmittelbedingte Vergiftung, kann nur eine nachweisbare pathologische Verschlechterung des durch einen vorangegangenen Suchtgiftkonsum idR bereits angegriffenen Gesundheitszustandes tatbildlich sein.  相似文献   
17.
Wird die entfremdete Kreditkarte zur Begehung eines Betrugs verwendet, so verdr?ngt die Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das Delikt nach § 241e Abs 1 StGB. Wird hingegen die entfremdete Kreditkarte zur Erlangung von Leistungen aus einem Automaten verwendet, so besteht echte Konkurrenz zwischen § 127 StGB und § 241e Abs 1 StGB.  相似文献   
18.
19.
Die anhand der Verantwortlichkeit leitender Organe von Kapitalgesellschaften entwickelten Grunds?tze sind auf – wenngleich ehrenamtlich t?tige – Vorstandmitglieder jedenfalls solcher Vereine zu übertragen, die eine umfangreiche unternehmerische T?tigkeit ausüben. Auch unentgeltlich t?tige Vorstandsmitglieder eines weitl?ufig wirtschaftlich aktiven Vereines sind daher – trotz Aufteilung der Gesch?fte oder Betrauung eines eigenst?ndig agierenden Gesch?ftsführers – zur überwachung des gesamten Gesch?ftsbetriebes gehalten und handeln nur dann ordentlich und gewissenhaft, wenn sie bei Erkennbarkeit einer Krisensituation dem Gl?ubigerschutz dienende Ma?nahmen setzen. Widrigenfalls haben sie gleich dem unmittelbar kridatr?chtig Handelnden den Erfolgseintritt strafrechtlich zu verantworten – nur durch rechtzeitige Niederlegung der Organfunktion k?nnten sie sich davon befreien.  相似文献   
20.
Die Strafgesetze kennen besondere F?lle des Entlastungsbeweises, etwa den Wahrheitsbeweis bei der üblen Nachrede (§ 111 StGB). Fraglich ist, ob es zul?ssig ist, sich auf einen solchen Entlastungsbeweis erstmals in einer Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld oder erstmals in einem Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu berufen. Die folgende Arbeit will diese Frage kl?ren.  相似文献   
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