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931.
本文报导1例经病毒血清学检验确诊为H5N1型禽流感病毒感染致死的尸体,其病理学改变主要特征为肺泡腔面形成厚层均质红染物,肺泡间隔增宽,内有炎细胞浸润。我们认为其肺部组织学改变可以为H5N1型禽流感病毒感染致死的法医学鉴定提供佐证。  相似文献   
932.
933.
Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):777-778
Die Beurteilung der Selbsterhaltungsf?higkeit obliegt dem Bundessozialamt aufgrund ?rztlicher Gutachten. Stellt die Beihilfenbeh?rde ohne Rücksicht auf diese zwingend vorgesehene Bescheinigung allein auf die tats?chliche Erwerbst?tigkeit der Beihilfenwerberin ab, verkennt sie die Rechtslage grundlegend und übt dadurch Willkür.  相似文献   
934.
Keine Einkunftsquelle (keine wirtschaftliche T?tigkeit zur Erzielung von Einnahmen) liegt bei der Vermietung einer Eigentumswohnung durch Eltern an das unterhaltsberechtigte Kind selbst dann vor, wenn der Mietzins angemessen ist und der Unterhalt des Kindes durch Geldleistungen (die allerdings [auch] zur Zahlung des Mietzinses verwendet werden) abgedeckt wird.  相似文献   
935.
936.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):106-110
Im Recht der Genossenschaften, Personen- und Personenhandelsgesellschaften ist das Kündigungsrecht des Privatgl?ubigers des Gesellschafters jeweils explizit geregelt. Gesellschaftsanteile einer GmbH, einer AG und einer GenmbH sind durch direkte Vollstreckung verwertbar. Bei Personengesellschaften, deren Gesellschaftsverm?gen als Sonderverm?gen ausschlie?lich den vorhandenen Gesellschaftern zusteht und dem Zugriff einzelner Gesellschafter entzogen ist, gibt es besondere Bestimmungen, die die Kündigung regeln. Damit besteht auch bei diesen Rechtsformen nicht die M?glichkeit, das Gesellschaftsverm?gen dem Zugriff der Gl?ubiger der Gesellschafter zu entziehen. Das PSG enth?lt keine derartigen Bestimmungen. Da dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, durch Nichtregelung bewusst eine Lücke geschaffen zu haben, bietet sich als tragbare L?sung nur die Heranziehung der §§ 331, 333 EO an. Nach § 36 Abs 4 PSG ist bei Aufl?sung der Privatstiftung zufolge Widerrufs der Stifter immer dann Letztbegünstigter, wenn in der Stiftungserkl?rung nichts anderes vorgesehen ist. Demnach kann kein Zweifel bestehen, dass diese Rechte des Letztbegünstigten jedenfalls ein Verm?gensrecht iSd § 331 EO sind. Der Pf?ndbarkeit der Gesamtrechte eines Stifters einer Privatstiftung, der sich das Recht zum Widerruf und/oder zur ?nderung der Stiftungserkl?rung vorbehielt, stehen keine gesetzlichen Bestimmungen entgegen. Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 3 PSG der Exekution nach §§ 331 ff EO, wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehielt und nach der Stiftungserkl?rung oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist und/oder sich ein ?nderungsrecht vorbehielt.  相似文献   
937.
利用鸡胚分离法由发生肾病变型传染性支气管炎 (IB)的病鸡分离到嗜肾型传染性支气管炎病毒 (NIBV)W株 ;再通过SPF鸡胚连续传代 ,获得了NIBV疫苗毒株W93;继而借助RT PCR法扩增了其S1基因 ,并测定了S1基因的核苷酸序列 ,分析了与相关毒株间的同源性。结果显示 ,W93株在鸡胚中的病毒产量达 10 7.8EID50 /0 .1mL ,适用于所有日龄的雏鸡 ;W93S1基因的核苷酸序列与马萨诸塞型的M4 1株、H52 株和H12 0 株的同源性很高 ,分别为 96 .9%、96 .8%和 97.1%。表明 ,W93可作为制备IB弱毒疫苗的毒株  相似文献   
938.
    
  相似文献   
939.
Wenn der materielle Abgabengesetzgeber den jeweiligen Eigentümer (unter Normierung einer Solidarhaftung von Miteigentümern) als Abgabepflichtigen bezeichnet, so kommt eine Abgabenschuldnerschaft der (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft nicht in Frage.  相似文献   
940.
This article discusses the definition of anti-social behaviour employed by section 1(1)(a) of the Crime and Disorder Act 1998 for the purposes of the Anti-Social Behaviour Order. It argues that, if the ASBO is to remain at the forefront of the Government's campaign against anti-social behaviour, this section should be amended. The article begins by outlining the claimed benefits of, and critics' concerns about, the definition, arguing that the difference of opinion stems from different views of state power. It then argues that the ASBO has been employed for social control, often at the expense of more constructive forms of intervention, and that this has shown New Labour's willingness to vest enforcement agencies with the wide discretion conferred by section 1(1)(a) to have been misplaced. Finally, it proposes a refined version of section 1(1), which focuses the Order on the cases for which it was purportedly designed whilst maintaining any benefits of the broad definitional approach currently taken in section 1(1)(a).  相似文献   
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