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171.
Auch wenn den Immobilienmakler keine einer anwaltlichen Beratungst?tigkeit gleichkommende Aufkl?rungspflicht trifft, hat er gegenüber dem Auftraggeber (hier: Erwerber eines WE-Objekts) die versch?rfte Haftpflicht als Sachverst?ndiger nach § 1299 ABGB zu vertreten, da er eine qualifizierte Interessenwahrungs- und Aufkl?rungspflicht (hier zur Rechtsfrage, ob ein Dachboden WE-Zubeh?r zur Eigentumswohnung oder allgemeiner Teil des WE-Hauses ist) erfüllen muss. Verletzt er diese fahrl?ssig, schuldet er dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung des aufgel?sten Kaufvertrags.  相似文献   
172.
Nach § 32 Abs 1 WEG 2002 sind die gemeinschaftlichen Aufwendungen für die WE-Liegenschaft einschlie?lich der Beitr?ge zur Rücklage von s?mtlichen Wohnungseigentümern nach dem Verh?ltnis ihrer Miteigentumsanteile – entsprechend dem Grundbuchsstand – zu tragen. Weil ein (noch) nicht errichtetes WE-Objekt (hier: ein Gesch?ftsraum) erst untergeht, wenn dessen unterbliebene Errichtung endgültig feststeht, führt seine blo?e rechtliche Existenz, dh mit einem im Nutzwertverfahren ermittelten und im Grundbuch einverleibten Mindestanteil samt untrennbarer Verbindung mit dem – tats?chlich nicht gebauten – WE-Objekt zur dem entsprechenden Kostentragungspflicht des Wohnungseigentümers nach § 32 Abs 1 WEG 2002. Wollte der WE-Verwalter von seiner gesetzlichen Pflicht abweichen, die gemeinschaftlichen Liegenschaftsaufwendungen nach dem gesetzlichen Aufteilungsschlüssel des § 32 Abs 1 allen Wohnungseigentümern vorzuschreiben, bedürfte dieser Akt als Ma?nahme der au?erordentlichen Verwaltung nach § 29 Abs 5 WEG 2002 iVm den §§ 834f ABGB der Zustimmung s?mtlicher Teilhaber. § 32 Abs 2 WEG 2002 (früher: § 19 Abs 1 Z 2 WEG 1975 in der Stammfassung) schlie?t mit der zwingenden Schriftform der einstimmigen Vereinbarung eine konkludente ?nderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels aus.  相似文献   
173.
Vermietet der H?fteeigentümer eines Hauses eine bestimmte Wohnung, an der ihm das alleinige Nutzungsrecht zusteht, so sind die daraus erzielten Mieteinkünfte ihm (allein) zuzurechnen. Einer Zurechnung steht nicht entgegen, dass die Vermietung eben dieser Wohnung beim Rechtsvorg?nger (beim Exgatten) Jahre zuvor als Liebhaberei beurteilt worden ist. Jedes Mietobjekt ist grunds?tzlich danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bildet.  相似文献   
174.
175.
§ 17 Abs 1 WGG normiert einen gesetzlichen Kondiktionsanspruch. Dieser unterliegt – mangels anderweitiger Regelung – der drei?igj?hrigen Verj?hrungsfrist.  相似文献   
176.
Der Einwand der Amtsbeschwerde, ein repr?sentatives Arbeitszimmer (Haush?lfte) im Ausma? von etwa 150m2, das auch für Besprechungen verwendet wird, sei kein Arbeitszimmer, ist unberechtigt. Für die AfA ist beim Arbeitszimmer auf die tats?chliche Nutzungsdauer abzustellen. Die lit e (1,5% AfA) ist beim Arbeitszimmer unanwendbar, weil dieses nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient.  相似文献   
177.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):457-460
Ausl?ndische Staaten sind nach allgemeinem V?lkerrecht nur insoweit von der Gerichtsbarkeit der inl?ndischen Gerichte eximiert, als es sich um Akte handelt, die sie in Ausübung der ihnen zustehenden Hoheitsgewalt (acta iure imperii) vorgenommen haben; in Rechtsstreitigkeiten aus Privatrechtsverh?ltnissen (acta iure gestionis) sind ausl?ndische Staaten hingegen auch nach innerstaatlichem Recht der inl?ndischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Ausl?ndische Staaten haben ihren allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland. Ihre Vertretung in einem Verfahren vor inl?ndischen Gerichten bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen beklagten ausl?ndischen Staats. Die Anwendung des § 99 Abs 3 JN auf all jene ausl?ndischen Staaten, mit denen die Republik ?sterreich diplomatische Beziehungen unterh?lt, k?me der Schaffung eines allgemeinen Gerichtsstands am Sitz der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des ausl?ndischen Staats gleich. Ein solches Verst?ndnis entspricht weder den aktuellen Wertungen des Gesetzgebers noch dem Sinn der strittigen Zust?ndigkeitsnorm, würde es doch in v?lkerrechtswidriger Weise zu einem Eingriff in die Souver?nit?t fremder Staaten führen. Keine Ordination wegen Unzumutbarkeit der Prozessführung in Tunesien gegen den tunesischen Staat.  相似文献   
178.
Im Berufungsverfahren ist eine Klageeinschr?nkung auf Kosten jedenfalls im Fall einer Beweiserg?nzung in der dafür dienenden mündlichen Berufungsverhandlung zul?ssig.  相似文献   
179.
180.
Der Individualantrag eines Hauseigentümers auf Aufhebung des Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes betreffend die ?nderung von Richtwerten ist infolge Zumutbarkeit der Beschreitung des gerichtlichen Rechtsweges in einem mietrechtlichen Au?erstreitverfahren unzul?ssig und daher zurückzuweisen.  相似文献   
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