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761.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(10):665-667
Eine zun?chst auf drei Monate befristete einstweilige Verfügung (§ 382b Abs 4 EO), mit der einem Lebensgef?hrten das Betreten
der Wohnung und die Rückkehr in die Wohnung verboten wurde, kann auch nach Einbringung einer R?umungsklage durch den Gegner
der gef?hrdeten Partei bis zur Rechtskraft des R?umungsstreits verl?ngert werden. Die Verl?ngerung setzt nicht voraus, dass
die Sicherungswerberin selbst das Verfahren zur Kl?rung der Benützungsberechtigung an der Wohnung mit Klage eingeleitet hat. 相似文献
762.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):184-186
Wurde im Fall des Vermieterwechsels das Begehren auf Feststellung der Teilnichtigkeit der (Unter)Mietzinsvereinbarung nur
gegenüber dem früheren (Unter)Vermieter innerhalb der Pr?klusivfrist des § 26 Abs 4 MRG erhoben, so ist zu prüfen, ob diesem
gegenüber ein Rechtschutzbedürfnis an der Geltendmachung der Teilnichtigkeit besteht. Es reicht hingegen nicht aus, wenn ein
solches Rechtschutzbedürfnis nur gegen den nach Ablauf der Pr?klusivfrist belangten aktuellen (Unter)Vermieter (Einzelrechtsnachfolge)
vorliegt. Die Pr?klusivfrist des § 26 Abs 4 MRG ist nur dann gewahrt, wenn nicht nur die Aktivlegitimation, sondern auch die
Passivlegitimation des Antragsgegners materiellrechtlich begründet ist. 相似文献
763.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):190-191
Die durch § 33 Abs 1 zweiter Satz MRG normierte Eventualmaxime für die gerichtliche Aufkündigung bedeutet, dass der geltend
gemachte Kündigungsgrund bereits in der Kündigung individualisiert werden muss, wozu die Angabe einer bestimmten Gesetzesstelle
nur dann genügt, wenn diese nur einen Tatbestand enth?lt. Die Entgeltlichkeit der Weitergabe ist nur für den zweiten Tatbestand
des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wesentlich. 相似文献
764.
本文介绍了基于20mA电流环技术的网络接口电路组成、工作原理,给出了在分步式微机配料控制系统中的应用实例。 相似文献
765.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):75-76
Ma?geblich für die Zul?ssigkeit der Mietzinserh?hung auf Grund einer Wertsicherungsvereinbarung ist jener Zinstermin, zu dem
das Erh?hungsbegehren wirksam wird. Dieser Zeitpunkt setzt auch die 3-j?hrige Pr?klusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG in Gang. 相似文献
766.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):598-602
Es ist dem Gesetzgeber, der trotz Insolvenz des Inhabers eine klare Pr?ferenz für die Fortführung des Unternehmens zum Ausdruck
gebracht hat, nicht zu unterstellen, dass er diese Absicht durch eine Einschr?nkung der Anwendung des § 3 Abs 2 AVRAG auf
unternehmenszerschlagende Insolvenzen wieder zunichte machen wollte. Eine derartige teleologische Reduktion des § 3 Abs 2
AVRAG ist daher nicht zul?ssig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der ?sterr Gesetzgeber in § 3 Abs 2 AVRAG festgelegt hat,
dass im Fall der Ver?u?erung auch eines ganzen Unternehmens im Konkurs § 3 Abs 1 AVRAG nicht zur Anwendung gelangt. Selbst
unter der Hypothese der Richtlinienwidrigkeit ist daher die generelle (pauschale) Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG auf
den vorliegenden Fall anzuwenden. Der Anregung des Revisionsgegners, den EuGH mit der Frage der Richtlinienkonformit?t des
§ 3 Abs 2 AVRAG zu befassen, kann daher nicht entsprochen werden. Der Senat sieht keine Notwendigkeit, von der mit 4 Ob 152-155/80
(SZ 53/171) begründeten Rsp abzuweichen und im Fall des § 3 Abs 2 AVRAG hinsichtlich der begünstigten Behinderten iSd BEinstG
eine Ausnahme anzunehmen. 相似文献
767.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):728-730
Entgegen 7 Ob 75/05p wird nunmehr – in Fortführung der grundlegenden Erw?gungen der E SZ 73/19 – die Rechtsansicht vertreten,
dass bei einer Vinkulierungsvereinbarung, bei der die Parteien – wie hier – lediglich eine Verst?ndigungspflicht im Fall der
Verpf?ndung usw vereinbaren, der Zahlungssperre auch in dem Sinn relative Wirkung zukommt, dass sie, weil sie kein Zurückbehaltungsrecht
zugunsten des Vinkulargl?ubigers bewirkt, den (anderen) Konkursgl?ubigern gegenüber wirkungslos ist. Die betreffende Forderung
aus dem Versicherungsvertrag f?llt bei Konkurs des Versicherungsnehmers in die Masse. 相似文献
768.
769.
770.
Kurt Schmoller 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):198-201
Der Dieb, der vom Eigentümer oder dessen Versicherer für die Rückgabe der weggenommenen Sache L?segeld fordert, verantwortet
– mangels Anrechenbarkeit der Sachrückgabe auf die abgen?tigte Leistung – das Verbrechen der Erpressung. 相似文献