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951.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):728-730
§ 35 WEG, dessen Zweck vornehmlich die Sicherung des Bestandes des Wohnungseigentums ist, steht einer Teilung des Miteigentums
durch Begründung weiteren Wohnungseigentums in einem "Mischhaus" nicht entgegen. Das bestehende Wohnungseigentum im Mischhaus
wird n?mlich nicht tangiert, kommt es auf dem Weg der "unechten" Teilungsklage doch nur zur Wohnungseigentumsbegründung am
noch bestehenden schlichten Miteigentum. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach
§ 830 ABGB bei gemischten Anlagen, also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen Wohnungseigentums, stünde § 35 Abs 2
WEG allerdings unzweifelhaft entgegen. 相似文献
952.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):385-389
Die im Rahmen einer Verbandsklage gebotene Auslegung von AGB im kundenfeindlichsten Sinn ergibt, dass die generalklauselhafte
Formulierung "?nderung von Z?llen, ?nderungen oder Neueinführung von Abgaben, Ausstattungs?nderungen aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften" der Bekl gestatten würde, nicht ausreichend vorausbestimmte Preiserh?hungen vorzunehmen. An das Erfordernis,
dass eine Klausel "im Einzelnen ausgehandelt" wurde, ist ein strenger Ma?stab anzulegen: Es reicht nicht aus, dass sie zwischen
den Vertragsteilen blo? er?rtert und dem Verbraucher bewusst gemacht worden ist oder dass der Unternehmer darauf blo? durch
entsprechende graphische Besonderheiten (Fettoder Farbdruck, Hervorhebung usw) hingewiesen hat. 相似文献
953.
Inhaltliche Regelungen in einem Bestandvertrag, die einen Zusammenhang mit dem MRG (früher MG) herstellen, k?nnen einen wesentlichen
Gesichtspunkt für die rechtliche Qualifikation eines Bestandvertrags als Miet- oder Pachtvertrag nach der Gesamtheit der Umst?nde
des Einzelfalls bilden, weil in solchen nicht allein eine Rechtsvorstellung zum Ausdruck gebracht wird, sondern die Rechte
und Pflichten der Vertragspartner bestimmt werden, etwa wenn bestimmte Kündigungsgründe nach dem MRG angesprochen werden.
Die Vereinbarung einer Betriebspflicht darf nicht überbewertet werden und jedenfalls nicht automatisch zur Beurteilung des
Vertrags als Pachtvertrag führen. Schlie?lich kann eine solche Vereinbarung auch wegen § 30 Abs 2 Z 7 und Z 13 MRG beim Mietvertrag
von Bedeutung sein. Dass der Bezeichnung des Vertrags als Miete oder Pacht zumindest in Grenzf?llen Indizwirkung beizumessen
ist, ist wohl überwiegende Ansicht geworden. Bei Bestandvertr?gen über Gesch?ftsr?ume, wenn das darin zu betreibende Unternehmen
noch gar nicht besteht, sind die Anforderungen an die Annahme einer Unternehmenspacht strenger; verlangt wird, dass der Bestandgeber
alle wesentlichen Grundlagen des künftigen Unternehmens zur Verfügung stellt. Einem "Partnervertrag" und den im Untermietvertrag
statuierten Gemeinschaftsverpflichtungen kommt dagegen keine für die Typenentscheidung wesentliche Bedeutung zu, weil solche
Vereinbarungen ohne weiteres auch mit Mietern geschlossen werden k?nnen. 相似文献
954.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):60-60
Mit der Bezeichnung "Wohnungseigentumsgemeinschaft" (richtig w?re: "Eigentümergemeinschaft") ist ein Bescheidadressat nicht
ausreichend beschrieben. 相似文献
955.
Zum Klagebegehren auf Untersagung von Immissionen, die von B?umen und Pflanzen des Nachbarn ausgehen
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):84
Nach stRsp zu § 364 Abs 2 ABGB hat sich das Begehren des durch die Immission beeintr?chtigten K1 auf Untersagung/Unterlassung
des Eingriffs zu beschr?nken. Dem Bekl muss vielmehr die Auswahl der Schutzma?nahmen überlassen werden. Gleiches (arg "ebenso")
gilt für die Determinierung der im Klagebegehren angestrebten Untersagung des Entzugs von Licht oder Luft durch nachbarliche
B?ume oder andere Pflanzen nach § 364 Abs 3 idF ZivR?G 2004. 相似文献
956.
Karl Stöger 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(4):231-238
Ohne Zusammenfassung 相似文献
957.
Eine ?nderung der rechtlichen Entscheidungsm?glichkeiten im Sinn des § 12a Abs 3 MRG liegt dann vor, wenn es dem Machttr?ger
aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position m?glich ist, die Geschicke der Gesellschaft faktisch zu bestimmen; dies
wird in der Regel beim "Kippen der Mehrheitsverh?ltnisse" angenommen. 相似文献
958.
959.
大鼠皮肤挫伤后Beclin1和LC3的表达 总被引:1,自引:0,他引:1
目的 研究大鼠皮肤损伤后Beclin1、LC3的表达,观察皮肤损伤中的自噬现象,并探讨其在损伤诊断及损伤经历时间推断的意义.方法 运用免疫组化及图像分析技术研究大鼠皮肤挫伤后、损伤不同时间段后Beclin1、LC3表达的变化.结果 大鼠正常皮肤表皮细胞Beclin1、LC3低表达,大鼠皮肤挫伤6h后局部表皮细胞Beclin1、LC3表达开始增多,挫伤3、5和7d呈强表达.结论 皮肤损伤后局部细胞Beclin1、LC3表达增多;其表达与损伤经历时间具有相关性;细胞自噬增强是对损伤的反应. 相似文献
960.
Re-examining the evidence on the electoral impact of terrorist attacks: The Spanish election of 2004
This paper re-examines the electoral effect of the 11-M terrorist attacks in Madrid. Previous research has focused on post-electoral surveys to construct counterfactuals for the evaluation of the electoral impact of the attack. Bali (Electoral Studies, 2007) claims that the terrorists attacks had an important electoral impact while Lago and Montero (2005) claim the opposite. In this paper I propose to re-examine the evidence using a methodological approach based on actual votes instead of opinions revealed by surveys, and the difference-in-differences estimator. The calculations under the counterfactual of “no terrorist attack” support the forecasts of the polls taken prior to the terrorist attack and the results of Bali (2007). The incumbent (conservative) party would have won the election with between 42% and the 45% of the votes, while the socialist party would have obtained 37% of the votes. 相似文献