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911.
Pittl 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):46-48
Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittswerbers liegt vor, wenn er über ein 30 qm gro?es Mietobjekt in schlechtem Ausstattungs-
und Erhaltungszustand verfügt, das zu Wohnzwecken nicht geeignet ist, weil es als Lager- und Abstellobjekt va auch für berufliche
Zwecke des Eintrittswerbers benützt und ben?tigt wird. Eine MRK-konforme Auslegung des § 14 Abs 3 zweiter Satz MRG gebietet
die Bejahung eines Eintrittsrechts auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, dies bei Vorliegen aller sonstigen
Voraussetzungen. Eine Lebensgemeinschaft iS eines ehe?hnlichen Verh?ltnisses zwischen gleichgeschlechtlichen Personen hat
über eine blo?e Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, eine enge Freundschaft, ein Pflege- und Sekret?rsverh?ltnis oder ein Vater-Sohn-Verh?ltnis
hinauszugehen und eine gewisse k?rperlich-erotische Anziehung zu beinhalten. 相似文献
912.
Eine im Abschlusszeitpunkt wirksame Mietzins- und Wertsicherungsvereinbarung bleibt weiter wirksam. Dieser Weitergeltung alter
zinsrechtlicher Bestimmungen steht § 16 Abs 9 MRG nicht entgegen. Eine in einem Hauptmietvertrag vor dem 1. 1. 1982 und somit
vor Inkrafttreten des MRG geschlossene zul?ssige Wertsicherungsvereinbarung bleibt wirksam und ist nicht auf ein überschreiten
der Angemessenheitsgrenze des § 16 Abs 1 MRG hin überprüfbar. 相似文献
913.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):342-343
Das Vorhandensein allgemeiner Teile der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 steht der richterlichen WE-Begründung nach § 3 Abs 1 Z
3 WEG 2002 als Sonderform der Naturalteilung grunds?tzlich nicht entgegen, es sei denn, dass damit eine Wertminderung der
Liegenschaft (zB gro?er Schlosspark) verbunden ist. Dasselbe gilt, wenn ein Miteigentümer (hier: der Teilungsbekl) die von
ihm benützten Allgemeinfl?chen so vernachl?ssigt hat, dass im Fall der WE-Begründung eine Ausschlussklage gegen ihn gerechtfertigt
w?re. Streitigkeiten der Miteigentümer stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch richterliche Begründung von WE
nicht entgegen. Wer die WE-Begründung mittels Teilung durch Richterspruch begehrt, hat die M?glichkeit und Tunlichkeit nach
den §§ 830, 843 ABGB nachzuweisen. 相似文献
914.
Peter Hilpold 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):228-236
Ortsnamenfragen haben sich in vielen Staaten als politisch ?u?erst brisant erwiesen. Zur L?sung dieser Fragen stehen nunmehr
einschl?gige v?lkerrechtliche und europarechtliche Standards zur Verfügung. Oft werden diese aber auch ignoriert und fehlinterpretiert.
Ziel dieses Beitrages ist es, die Reichweite und Leistungsf?higkeit dieser Standards zu untersuchen. Es wird gezeigt, dass
die Vertragspraxis in Bezug auf die Europ?ische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten zu einer extensiven Auslegung
der an und für sich sehr vorsichtig formulierten Ortsnamenbestimmungen in dieser Konvention geführt hat. In ?sterreich hat
die – wenn auch dogmatisch umstrittene – Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Frage weitere minderheitenfreundliche
Ma?st?be gesetzt. Wird die K?rntner Minderheitenproblematik in diesem Sinne gel?st, so würde dies ?sterreichs traditionell
sehr gute Reputation im Minderheitenrecht weiter st?rken. 相似文献
915.
研究建立了禽流感病毒(AIV)A型、H5、N1、H9、N2亚型特异性RT-PCR及H5/N1、H9/N2、A/H5/N1多重RT-PCR检测技术,用于检测或同时检测和鉴别A型及H5N1、H9N2亚型AIV。所建立的RT-PCR和多重RT-PCR从核酸提取、基因扩增到产物分析在3~4h内即可完成,经对36株AIV及相关病毒分离物检测,与病毒分离鉴定的结果完全一致,且与相关病毒或其他亚型无交叉反应。采用多重RT-PCR检测80份棉拭子样品,并与病毒分离鉴定方法比较,二者H5N1、H9N2亚型的鉴定结果完全吻合。结果表明,该方法具有快速、敏感、特异等优点,为临诊样品中AIV型及H5N1、H9N2亚型鉴定和诊断的有效方法。 相似文献
916.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):117-119
Ein Mitglied des Vorstandes eines Vereins kann sich in Vorstandssitzungen jedenfalls nicht durch eine vorstandsfremde Person
vertreten lassen. 相似文献
917.
对6周龄雄性Wistar大鼠5次灌胃给予20%LD_(50)的乐果,观察给药后大鼠的毒性反应,每日测定实验鼠采食量、饮水量和体重。最后一次给药后第24 h,采用丁酰硫代胆碱法测定大鼠红细胞、血清和脑组织中的胆碱酯酶浓度,并采用定量RT-PCR法检测大鼠肝中细胞色素P450基因8个亚型的表达量。结果表明,大鼠用药后不同时间内出现了有机磷药物中毒的典型症状,其采食量、饮水量和体重明显下降,红细胞、血清和脑组织中胆碱酯酶浓度均明显低于对照组,肝细胞色素P450的8个亚型中CYP2B1/2的表达量明显高于对照组。 相似文献
918.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):315-319
§ 7 Abs 2 EisbEG betrifft nur die Projektvorteile im engsten Sinne des Wortes. Allgemeine Planungsvorteile verbleiben hingegen
dem Enteigneten ebenso wie allen seinen Nachbarn und mindern nicht seine Entsch?digung. 相似文献
919.
本文对大庆地区汉族人群CSF1PO、TPOX、THO1等3个基因座的遗传多态性进行调查,现报道如下:1材料与方法251份血样为大庆市公安局刑事技术支队法医物证检验室日常检案积累。Chelex-100法[1]提取血样样本DNA。Gene-Print(STR Multiplex System CSF1PO-TPOX-THO1试剂盒(Promega公司 相似文献
920.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):329-333
Es ist mit einem fairen Verfahren iSd Art 6 MRK unvereinbar, wenn der Empf?nger verfahrenseinleitende Schriftstücke unmittelbar
durch die Post zugestellt erh?lt, die nicht in seiner Sprache abgefasst und auch nicht übersetzt sind. Diese überlegungen
gelten hingegen dann nicht, wenn der Empf?nger in Kenntnis seines Annahmeverweigerungsrechts gleichwohl zur Annahme der fremdsprachigen,
nicht übersetzten Schriftstücke bereit ist. Bei der Zustellung im Rechtshilfeweg kann im Regelfall davon ausgegangen werden,
dass die ausl?ndische Beh?rde den Empf?nger über sein Recht zur Annahmeverweigerung belehrt. Das Vorliegen der inl?ndischen
Gerichtsbarkeit bildet eine absolute, in F?llen prorogabler inl?ndischer Gerichtsbarkeit hingegen eine relative Prozessvoraussetzung.
Wenngleich die inl?ndische Gerichtsbarkeit im Sinn der internationalen Zust?ndigkeit nach § 27a JN schon dann gegeben ist,
wenn die Voraussetzungen für die ?rtliche Zust?ndigkeit erfüllt sind, ergibt sich daraus nach überwiegender Auffassung im
Schrifttum keine Einschr?nkung der gerichtlichen Prüfungsbefugnis. Demnach kommt dem Gericht insoweit ein materielles Prüfungsrecht
zu; es ist also selbst bei der a limine-Prüfung nicht an etwaige Angaben des Kl in der Klage gebunden. Für das Vorliegen der
zust?ndigkeitsbegründenden Umst?nde tr?gt der Kl die Beweislast. Von einer Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung in der Russischen
F?deration kann keine Rede sein. Insbesondere bei einer Klage einer russischen Kl (AG) gegen eine russische Bekl (AG) k?nnten
nur ganz besondere Umst?nde die Ordination eines ?sterr Gerichts rechtfertigen, zumal für die bekl Partei ein Verfahren in
?sterreich keineswegs belastender w?re als ein Verfahren in der Russischen F?deration für die Kl. 相似文献