排序方式: 共有181条查询结果,搜索用时 15 毫秒
111.
112.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(6):174-174
Der Erwerb eines vermieteten Hauses bzw einer vermieteten Eigentumswohnung begründet bei bestehendem Eigenbedarf kein die
Kündigung ausschlie?endes Selbstverschulden des Vermieters. Dieses l?ge nur dann vor, wenn der Vermieter mit den ihm seinerzeit
zur Verfügung gestandenen Mitteln unter zumutbaren Bedingungen und Verh?ltnissen in der n?heren oder weiteren Umgebung seines
derzeitigen Wohnorts eine ausreichend gro?e Eigentumswohnung h?tte erwerben k?nnen. Dafür trifft den Mieter die Behauptungs-
und Beweislast. 相似文献
113.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):296-297
Auch ein Umlaufbeschluss kommt nach § 24 Abs 1 WEG 2002 erst dann wirksam zustande, wenn allen Wohnungseigentümern – unter
der Voraussetzung ausreichend erteilter Informationen, die der Gesetzgeber durch die Festlegung von Verst?ndigungspflichten
[des WE-Verwalters oder des Wohnungseigentümers, der das Umlaufverfahren initiert hat] als notwendig erachtet – Gelegenheit
zur ?u?erung gegeben worden ist; bis dahin ist kein Wohnungseigentümer an seine bereits abgegebene Erkl?rung gebunden. Nach
dieser Bestimmung l?sst die stRsp im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens gem § 24 Abs 6 WEG 2002 Formfehler überhaupt
nur dann auf ihre Kausalit?t untersuchen, wenn die Mitwirkungsbefugnisse und ?u?erungsrechte s?mtlicher Wohnungseigentümer
gewahrt worden sind. Weil davor ein Umlaufbeschluss nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, kann dann auch die Frage auf
sich beruhen, ob durch Zugang des Abstimmungsergebnisses an die Adressaten der einzelnen rechtsgesch?ftlichen Erkl?rungen
die Bindungswirkung des Beschlusses eingetreten ist. 相似文献
114.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):40-42
Trotz Kippens der Mehrheitsverh?ltnisse infolge einer Kapitalerh?hung in der (ursprünglichen) Mietergesellschaft liegt ein
Anhebungstatbestand nach § 12a Abs 3 Satz 1 MRG dann nicht vor, wenn die ?nderung der Mehrheitsverh?ltnisse nicht operativ
genutzt werden soll, sondern ausschlie?lich zum Ausgleich einer Unterkapitalisierung der übertragenden Mietergesellschaft
in Vorbereitung eines im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang beschlossenen Verschmelzungsvorgangs dient, an dessen Ende
unver?nderte Machtverh?ltnisse in der aufnehmenden Mietergesellschaft stehen. 相似文献
115.
Pittl 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):46-48
Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittswerbers liegt vor, wenn er über ein 30 qm gro?es Mietobjekt in schlechtem Ausstattungs-
und Erhaltungszustand verfügt, das zu Wohnzwecken nicht geeignet ist, weil es als Lager- und Abstellobjekt va auch für berufliche
Zwecke des Eintrittswerbers benützt und ben?tigt wird. Eine MRK-konforme Auslegung des § 14 Abs 3 zweiter Satz MRG gebietet
die Bejahung eines Eintrittsrechts auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, dies bei Vorliegen aller sonstigen
Voraussetzungen. Eine Lebensgemeinschaft iS eines ehe?hnlichen Verh?ltnisses zwischen gleichgeschlechtlichen Personen hat
über eine blo?e Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, eine enge Freundschaft, ein Pflege- und Sekret?rsverh?ltnis oder ein Vater-Sohn-Verh?ltnis
hinauszugehen und eine gewisse k?rperlich-erotische Anziehung zu beinhalten. 相似文献
116.
Eine im Abschlusszeitpunkt wirksame Mietzins- und Wertsicherungsvereinbarung bleibt weiter wirksam. Dieser Weitergeltung alter
zinsrechtlicher Bestimmungen steht § 16 Abs 9 MRG nicht entgegen. Eine in einem Hauptmietvertrag vor dem 1. 1. 1982 und somit
vor Inkrafttreten des MRG geschlossene zul?ssige Wertsicherungsvereinbarung bleibt wirksam und ist nicht auf ein überschreiten
der Angemessenheitsgrenze des § 16 Abs 1 MRG hin überprüfbar. 相似文献
117.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):396-398
Die Pflicht zur Verst?ndigung des Erstehers von einem überbot nach § 197 erster Satz EO entsteht erst mit dem Vorliegen des
wirksamen (in casu: grundverkehrsbeh?rdliche Bewilligung nach dem bgldGVG) überbots des letzten überbieters. Erst mit einer
solchen Verst?ndigung beginnt die Frist des § 197 zweiter Satz EO. Dem Ersteher ist die Eigenschaft eines ihm bekanntgegebenen
überbots als letztes ausdrücklich mitzuteilen; unterbleibt dies, wird die dreit?gige Frist des § 197 EO zweiter Satz nicht
ausgel?st. 相似文献
118.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(4):127-127
Ein Antrag auf Aufspaltung des Pauschalmietzinses, der nicht den aktuellen, sondern den früher vereinbarten Pauschalmietzins
betrifft, ist abzuweisen. 相似文献
119.
Der Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Finanzierungsbeitrags ist bereits vor Konkurser?ffnung begründet und daher
als Konkursforderung anzusehen. Da Rückforderungsansprüche aus Betriebskostenüberzahlungen aus Zeitr?umen vor Konkurser?ffnung
resultieren, sind auch diese als Konkursforderungen anzusehen. 相似文献
120.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):591-592
Für die Abgrenzung von Gesch?ftsraummiete und Unternehmenspacht bei Bestandvertr?gen über Objekte in Einkaufszentren kommt
es auf die Umst?nde des Einzelfalles an. Der Bezeichnung des Vertrages als Miete oder Pacht durch die Parteien kann zumindest
in Grenzf?llen Indizwirkung beigemessen werden. 相似文献