首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   995篇
  免费   70篇
各国政治   7篇
工人农民   3篇
世界政治   9篇
外交国际关系   154篇
法律   725篇
中国共产党   3篇
中国政治   12篇
政治理论   42篇
综合类   110篇
  2024年   6篇
  2023年   8篇
  2022年   13篇
  2021年   16篇
  2020年   30篇
  2019年   26篇
  2018年   20篇
  2017年   16篇
  2016年   21篇
  2015年   18篇
  2014年   24篇
  2013年   24篇
  2012年   40篇
  2011年   36篇
  2010年   35篇
  2009年   130篇
  2008年   199篇
  2007年   227篇
  2006年   50篇
  2005年   21篇
  2004年   21篇
  2003年   16篇
  2002年   14篇
  2001年   7篇
  2000年   12篇
  1999年   10篇
  1998年   2篇
  1997年   3篇
  1996年   2篇
  1995年   1篇
  1994年   1篇
  1993年   4篇
  1992年   3篇
  1991年   2篇
  1989年   4篇
  1986年   1篇
  1985年   1篇
  1981年   1篇
排序方式: 共有1065条查询结果,搜索用时 15 毫秒
801.
Die unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien sowie die Auslegung nationalen Rechts in ihrem Licht sind Instrumente zur Herstellung von Gemeinschaftsrechtskonformit?t, die in der Rechtsprechung der ?sterreichischen H?chstgerichte sehr h?ufig zur Anwendung kommen. Der vorliegende Beitrag soll einerseits den, mancherorts immer noch bestrittenen, "Vorrang" der richtlinienkonformen Auslegung argumentativ untermauern sowie zur Kl?rung offener Fragen zu Zul?ssigkeit und Durchführung richtlinienkonformer Rechtsfortbildung beitragen. Weiters soll gezeigt werden, dass die H?chstgerichte sowohl in der methodisch notwendigen Abgrenzung der beiden Instrumente als auch der konkreten Anwendung richtlinienkonformer Auslegung nicht sehr einheitlich und nur wenig transparent urteilen.  相似文献   
802.
Vor kurzem hatte der OGH wieder einen Fall von "wrongful birth" zu entscheiden; den Eltern wurde der gesamte Unterhaltsaufwand für ihr behindert geborenes Kind zugesprochen. Ausgehend von dieser Entscheidung behandelt der folgende Beitrag die Frage, ob die Anerkennung eines Ersatzanspruches in diesem Umfang insbesondere mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Behandlungsvertrages geboten erscheint. Daneben wird auf die nach wie vor uneinheitliche Rsp des H?chstgerichts zu "wrongful birth" einerseits und "wrongful conception" andererseits eingegangen.  相似文献   
803.
Der zehnfache Wert der Jahresleistung bildet auch dann die Bemessungsgrundlage für eine Erg?nzungspauschalgebühr, wenn zu einem auf bestimmte Zeit (drei Jahre) abgeschlossenen Mietvertrag im Gerichtsvergleich vereinbart wird, dass dieser mit folgender ?nderung aufrecht bleibt. "Die Kl?gerin wird ab … einen Mietzins in H?he von … entrichten."  相似文献   
804.
Zur Abgrenzung der stRsp zwischen blo?en Besitzoder Gebrauchshandlungen des einzelnen Mit- und Wohnungseigentümers und Verfügungen über das Gemeinschaftsgut oder einzelne Teile davon und andererseits gemeinschaftlichen Verwaltungsagenden, auf die sich die Teilrechtsf?higkeit der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft nach § 18 Abs 1 WEG 2002 (§ 13c Abs 1 WEG 1975) bezieht (bezogen hat). Die Parteif?higkeit der Eigentümergemeinschaft (hier: Passivlegitimation bei der Durchsetzung von Kostenersatzansprüchen des kl Liegenschaftseigentümers, die aus der Erhaltung des gemeinschaftlichen Dienstbarkeitswegs herrühren) ist schon dann nicht zu verneinen, wenn sich der Klagsanspruch "wenigstens abstrakt mit den [gemeinschaftlichen] Verwaltungsagenden … in Verbindung bringen l?sst". Dies hat der OGH im vorliegenden Fall bejaht, falls es n?mlich um die Bewirtschaftung oder Erhaltung "eines als Verbindung zum ?ffentlichen Wegenetz dienenden Servitutswegs" durch die Eigentümergemeinschaft geht. Gleiches gilt für eine Aufwandersatzklage des Nachbarn (hier: auf Entfernung von Schnee, der im Zuge der R?umung der WE-Liegenschaft auf dem Grundstück des Kl abgelagert worden ist). Die Eigentümergemeinschaft kann zwar keine Eigentumsfreiheitsklage gem § 523 ABGB erheben, da ihr Verfügungshandlungen nicht zustehen. Eine gemeinschaftliche ordentliche Verwaltungsma?nahme und damit die Aktivlegitimation ist nach der Rsp aber dann anzunehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft einen allgemeinen Teil der WE-Liegenschaft (im Anlassfall: gemeinschaftlicher Heizraum) von der unberechtigten Inanspruchnahme durch Dritte freimacht.  相似文献   
805.
Beheizbarkeit und (ganzj?hrige) Wasserzufuhr sind nicht Voraussetzung dafür, dass eine Zweit-"Wohnung" iSd K-ZWAG vorliegt.  相似文献   
806.
Die Pflicht zur gesetzeskonformen, ausgewogenen Interessenwahrung in Bautr?gervertr?gen wird bei der Gestaltung der vom Bautr?ger verwendeten Vertragsformbl?tter oftmals verletzt. Konsumentenschutzorganisationen haben diese Praxis kritisiert und die Verwendung gesetzeskonformer Klauseln verlangt. Trotz der vielfach gerechtfertigten Kritik darf die Forderung nach Konsumentenschutz nicht dazu führen, dass es für den Bautr?ger unm?glich wird, die in der Natur des Bautr?gergesch?ftes liegenden grundlegenden Gestaltungs- und Abwicklungskriterien im zul?ssigen Rahmen anzuwenden.  相似文献   
807.
"Weg" iSd § 1319a ABGB ist zwar eine Landfl?che, die von jedermann oder einem eingeschr?nkten Benützerkreis unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art (oder eingeschr?nkt auf bestimmte Verkehrsarten) benützt werden darf, weshalb grunds?tzlich von einem weiten Begriffsinhalt der auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit eingeschr?nkten Haftpflicht des Wegehalters auszugehen ist. Eine auf Privatgrund liegende Fl?che (hier: "Durchgang bis auf Widerruf" zwischen zwei H?usern einer WE-Anlage als allgemeiner Teil der Liegenschaft) ist aber dann kein Weg nach dieser Bestimmung, wenn "die Zul?ssigkeit der allgemeinen Benützung" fehlt, es sei denn, aus den besonderen Umst?nden – Einzelfallbeurteilung! – ergibt sich das Gegenteil. Die Eigentümergemeinschaft und den WE-Verwalter als ihrem "Repr?sentanten" trifft in diesem Fall keine (eingeschr?nkte) Wegehalterhaftpflicht, wohl aber eine entsprechende, allgemeine, dh jeden Verschuldensgrad umfassende Verkehrssicherungspflicht nach den §§ 1293 ff ABGB.  相似文献   
808.
Nach § 364 Abs 3 ABGB genügt eine blo? wesentliche Beeintr?chtigung nicht; vielmehr muss die Beeintr?chtigung der Benutzung "unzumutbar" sein. Bei der Beurteilung der von § 364 Abs 3 ABGB geforderten Unzumutbarkeit hat eine Interessenabw?gung im Einzelfall nach einem objektiven Beurteilungsma?stab zu erfolgen. Bei der Unzumutbarkeitsprüfung ist auch zu berücksichtigen, ob die B?ume und anderen Pflanzen, die das Licht entziehen, zu einem Zeitpunkt gepflanzt wurden, zu dem ein Inkrafttreten einer Regelung, wie sie § 364 Abs 3 ABGB trifft, noch nicht absehbar war. Was insb die Beeintr?chtigung der Nutzung von Wohn- oder Arbeitsr?umlichkeiten durch den Schattenwurf von B?umen auf dem Nachbargrund anlangt, ist auch in Rechnung zu stellen, ob und in welchem Ma? bei Bedachtnahme auf den (damals) bestehenden Zustand des Grundstücks der Bekl bei der Errichtung dieser Geb?ude Beeintr?chtigungen vermieden werden konnten. Ein Urteilsbegehren nach § 364a Abs 3 ABGB setzt nicht jedenfalls voraus, dass in ihm die angestrebte Untersagung des Entzuges von Licht oder Luft durch ein bestimmtes, in der Natur jederzeit nachvollziehbares Ma? bezeichnet wird.  相似文献   
809.
In einer schlichten Miteigentumsgemeinschaft hat ein Teilhaber einen Unterlassungsanspruch nach § 523 gegen die übrigen (hier: auf Unterlassung der weiteren Demontage eines 100 Jahre alten Personenlifts im "Jugendstil", verbunden mit einer einstweiligen Verfügung) im streitigen Rechtsweg und nicht im Au?erstreitverfahren gem § 838a ABGB durchzusetzen, weil er keine "mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenh?ngenden Rechte und Pflichten", sondern vielmehr einen dem nachbarrechtlichen Unterlassungsverfahren gleichzuhaltenden Anspruch verfolgt.  相似文献   
810.
Der Schutz vor einer Gefahr, die das ?ffentliche Gemeinschaftsleben st?rt, aber keinem bestimmten Verwaltungszweig zugeh?rt (hier: Schutz eines Wohnhauses vor einem sich aus einer Felswand von einem darüber liegenden Hanggrundstück l?senden Felsbrocken), f?llt unter den Voraussetzungen des Art 118 Abs 6 B-VG in die Zust?ndigkeit der Gemeinde (eigener Wirkungsbereich). Der Bürgermeister darf (nach § 47 Abs 1 stmk GemO) zur Gefahrenabwehr unaufschiebbare "Verfügungen" treffen. Dazu kann er Dritte verpflichten, zur Gefahrenabwehr unerl?ssliche Eingriffe zu dulden, nicht aber dazu, vertretbare Leistungen (zB die unverzügliche Errichtung eines Fangzaunes) selbst – auf deren eigene Kosten – zu erbringen.  相似文献   
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号