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971.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):745-746
Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Antr?ge missachtet,
kann deren Einhaltung, mithin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts
ma?geblichen Gründe gleichzeitig verkündet sowie im Protokoll ersichtlich gemacht werden; die Missachtung eines derartigen
Begehrens kann mit Verfahrensrüge (Z 4) bek?mpft werden. Die Richtigkeit der Begründung für eine abweisliche Entscheidung
steht jedoch nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der – auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen
– Ansicht des Obersten Gerichtshofes (im Ergebnis) keine Berechtigung zukam. 相似文献
972.
973.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):75
Der Umstand, dass der Angeh?rige des Hauptmieters bei der Willeneinigung noch nicht vollj?hrig war und die Mietrechtsübernahme
somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft h?tte, schadet der Wirksamkeit des Eintritts nicht, da der vollj?hrig
Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgesch?fts wegen des seinerzeitigen Fehlens der gerichtlichen
Genehmigung durch nachtr?gliche Anerkennung seiner rechtsgesch?ftlichen Verpflichtung heilen kann. Die Auffassung, wonach
ein 160 bzw 140 m2 gro?es Haus zur Beherbergung einer sechsk?pfigen Familie mit drei bzw inzwischen vier Erwachsenen (ohne eigene Zimmer für
die beiden ?ltesten S?hne) zu klein erscheint und daher dringender Bedarf an der Mietwohnung besteht, ist zumindest vertretbar. 相似文献
974.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):79-80
Ma?stab für die nach § 32 Abs 5 WEG 2002 erheblich unterschiedlichen Nutzungsm?glichkeiten sind ausschlie?lich objektive und
nicht subjektive Kriterien, wobei die tats?chliche Nutzung (anstelle der Nutzungsm?glichkeiten) ebenso unerheblich ist wie
ein einseitig von einem Wohnungseigentümer erkl?rter Verzicht auf die konkrete Nutzung (hier: einer gemeinschaftlichen Pellets-
statt einer stillgelegten Solarheizanlage). Die ?nderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels gemeinschaftlicher Liegenschaftsaufwendungen
durch Au?erstreitrichterbeschluss nach § 32 Abs 5 ist von der Festsetzung neuer, von der WE-Liegenschaft abweichender Abrechnungseinheiten
gem § 32 Abs 6 WEG 2002 zu unterscheiden: Im zweiten Fall wird die einheitliche Abrechnungseinheit der WE-Liegenschaft so
unterteilt, dass für jede abweichende Einheit eigene Abrechnungen – unter Umst?nden auch mit einem Aufteilungsschlüssel, der
vom gesetzlichen iSd Abs 1 abweicht – zu legen sind. 相似文献
975.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):356-358
Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, k?nnen auch nachtr?glich
dem KSchG widersprechende Klauseln (hier das Aufrechnungsverbot) ex lege in dem in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Umfang unwirksam
werden. Wird in weiterer Folge das Mietobjekt an jemanden ver?u?ert, der nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher anzusehen
ist, stellt der betreffende Mietvertrag durch diesen neuerlichen Parteiwechsel nun allerdings kein Verbrauchergesch?ft mehr
dar, weshalb die Regeln des KSchG darauf nicht mehr anwendbar sind. 相似文献
976.
Gelter 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):60-64
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in ?sterreich anwendbaren Rechtsquellen des V?lker-
oder Gemeinschaftsrechts. Auch das aus diesem Grund ma?gebliche IPRG enth?lt keine ausdrückliche Regelung. Nach § 1 IPRG ist
daher jene Rechtsordnung zu ermitteln, zu der die st?rkste Beziehung besteht. Für das Entstehen eines Anfechtungsanspruches
ist nach materiellem Recht entscheidend, dass eine Verm?gensverschiebung zu Lasten des Gl?ubigers bewirkt wurde. Dieser materiellrechtlichen
Wertung entspricht die kollisionsrechtliche Anknüpfung an der Wirkung der Rechtshandlung für den Gl?ubiger. Rück- und Weiterverweisungen
sind beachtlich 相似文献
977.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):319-321
Die Vereinbarung zwischen einer Privatstiftung und deren Vorstandsmitglied über laufende anwaltliche T?tigkeiten für die Stiftung,
deren Entlohnung durch die AHR nach oben begrenzt sein soll, ist nach § 17 Abs 5 PSG genehmigungsf?hig. 相似文献
978.
Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):120
Dauerhaft Dienstnehmern überlassene Wohnungen stellen insbesondere dann Betriebsverm?gen dar, wenn die Wohnungsüberlassung
Teil der Entlohnung des Dienstnehmers ist, ausnahmsweise auch dann, wenn wegen Wohnungsnot im Nahebereich des Betriebs die
Bereitstellung einer Mietwohnung erforderlich ist, um Dienstnehmer zu akquirieren. 相似文献
979.
Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):372-378
Kollegialbeh?rden mit richterlichem Einschlag sind verfassungsrechtlich nicht zur Verordnungserlassung befugt (teilw Abgehen
von Vorjudikatur). Die Ausnahme in Art 133 Z 4 B-VG von Verwaltungsbeh?rden aus dem Weisungs- und Verantwortungszusammenhang
mit obersten Organen stellt nur auf Beh?rden ab, die blo? zur Erlassung individueller Verwaltungsakte erm?chtigt sind. Die
Verordnungserm?chtigung in Art 18 Abs 2 B-VG stellt auf den verfassungsrechtlich (hier durch Art 20 Abs 2 und Art 133 Z 4
B-VG) abgesteckten Wirkungsbereich der Verwaltungsbeh?rde ab. Die Zust?ndigkeit einer weisungsfreien Beh?rde zur Verordnungserlassung
würde die Leitungsbefugnis oberster Organe beeintr?chtigen und w?re im Hinblick auf fehlende parlamentarische Kontrolle aus
demokratischer Sicht bedenklich. 相似文献
980.
给 5 0日龄蛋用鸡经翼静脉注射内皮素 1(endothelin 1,ET 1)ETA受体 (ET 1的选择性受体 )的特异性拮抗剂BQ12 3,采用右心导管法通过生理多导仪测定蛋用鸡肺动脉收缩压和舒张压。结果显示 ,ETA受体拮抗剂BQ12 3能够使蛋用鸡肺动脉收缩压和舒张压明显下降 ,而注射相同容量生理盐水的蛋用鸡肺动脉压没有显著变化 (P≥ 0 .0 5 ) ,而且BQ12 3高剂量 (2 .0 μg/kg)对肺动脉收缩压和舒张压的影响比低剂量 (0 .4 μg/kg)的影响大。试验结果说明 ,ETA受体的特异性拮抗剂BQ12 3能不同程度地降低肺动脉收缩压和舒张压 ,推测ET 1是维持蛋用鸡正常肺动脉压的基本条件之一 ;若ET 1和ETA受体发生变化 ,阻断其生物学作用 ,就能改善蛋用鸡肺血流动力学 相似文献