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81.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):81-82
Sind ernste Sch?den des MRG-Althauses im vermieteten WE-Objekt (hier: die Bausubstanz angreifende Risse in den W?nden der
Wohnung nach Umbauarbeiten im Haus) vom Wohnungseigentümer zu beheben, haftet dafür die Eigentümergemeinschaft mit diesem
zur gesamten Hand nach § 4 Abs 3 WEG 2002. Ihr Rechtsverh?ltnis zum Wohnungseigentümer als Vermieter stellt aber blo? eine
formelle Streitgenossenschaft iSd § 11 Z 2 ZPO dar. 相似文献
82.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):88
Endet ein Verwaltungsverfahren iSd § 39 MRG mit Zurückziehung des Antrages, dann fehlt für eine nachfolgende Anrufung des
Gerichtes die zwingende Verfahrensvoraussetzung, dass die Sache vorher bei der Gemeinde anh?ngig gemacht wurde. 相似文献
83.
Begünstigte Rückzahlung nach RBG 1987 – Befreiung von den Mietzinsbildungsvorschriften nach § 16 MRG
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(5):137-138
Bei einer Entscheidung über das Fondsansuchen vor dem 1. 9. 1952 kann die Befreiung von den Mietzinsbildungen des § 16 MRG
nur für solche Objekte, die mit Fondsmitteln wiederhergestellt wurden, in Anspruch genommen werden. 相似文献
84.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):397-398
Ein gegen einen jungen Erwachsenen gef?lltes Abwesenheitsurteil ist auch dann nichtig, wenn der Verteidiger und die anderen
Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens zustimmen und wenn die Aussagen der in der Hauptverhandlung
vernommenen Personen auf den Ausgang des den Abwesenden betreffenden Verfahrens keinen Einfluss haben. Zwischen einem t?tlichen
Angriff mehrerer und schweren Abwehrverletzungen des angegriffenen Opfers besteht selbst dann, wenn die Gegenwehr offensiv,
aber in Notwehr erfolgte, ein Ad?quanz- und Risikozusammenhang, weswegen diese Verletzungen den Angreifern zurechenbar sind. 相似文献
85.
Isabel Feito-Ruiz Susana Menéndez-Requejo 《International Review of Law and Economics》2011,31(3):169-187
The aim of this paper is to analyze the influence of the legal and institutional environment on bidder firm returns around the announcement date of cross-border Mergers and Acquisitions (M&As). The database includes 469 M&As of European (221 cross-border and 248 domestic) listed firms, with target firms being worldwide public or private firms (40 countries), over the 2002–2006 period.Shareholders of acquiring firms place greater value on cross-border M&A announcements than on domestic ones. The stronger (weaker) the legal and institutional environment of the acquirer firm country in comparison with that of the target firm country, the more positive (negative) the effect on acquiring-firm shareholders’ valuation of M&As. 相似文献
86.
Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):132-133
Selbst wenn eine unbedingte Zustimmung des Bestandgebers zur übertragung der Bestandrechte in Form von revolvierenden Weitergaberechten
vorliegen sollte, schlie?t die Geltung des MRG, insb das im § 27 MRG enthaltene "Abl?severbot", die gerichtliche Feilbietung
der Bestandrechte aus. § 27 MRG schlie?t es aus, das Mietrecht zu dessen "Verkehrswert" zu verkaufen, es ist eben nicht "frei
ver?u?erlich". 相似文献
87.
Attila Fenyves 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):260-264
Der OGH hat nunmehr bereits in zwei Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass § 29 Abs 2 MRG nicht auf Wohnungsmietverh?ltnisse
anwendbar ist, die zwar auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, aber auf bestimmte Zeit mit einem Kündigungsverzicht des
Mieters versehen sind. Der nachfolgende Beitrag erbringt den Nachweis, dass diese Auffassung mit dem Anliegen nicht vereinbar
ist, das § 29 Abs 2 MRG verfolgt. 相似文献
88.
Till Hausmann 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):17-18
Der Bestimmung des § 27 Abs 3 MRG ist eine Derogation des § 1480 ABGB nicht zu entnehmen. Die "gesetzlichen Zinsen", deren
Rückzahlung § 27 Abs 3 MRG anordnet, unterliegen – unbeschadet der für die Rückforderung geltenden Verj?hrungsbestimmungen
von drei bzw zehn Jahren – jedenfalls der Verj?hrungsfrist des § 1480 ABGB. 相似文献
89.
Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):76-78
Auch im Rahmen der dynamischen Erhaltung iSd § 3 MRG muss als Voraussetzung für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit überhaupt
ein Mangel im Sinne einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschr?nkung der Funktionsf?higkeit, Brauchbarkeit oder zumindest
Schadensgeneigtheit feststehen. 相似文献
90.
Inhaltliche Regelungen in einem Bestandvertrag, die einen Zusammenhang mit dem MRG (früher MG) herstellen, k?nnen einen wesentlichen
Gesichtspunkt für die rechtliche Qualifikation eines Bestandvertrags als Miet- oder Pachtvertrag nach der Gesamtheit der Umst?nde
des Einzelfalls bilden, weil in solchen nicht allein eine Rechtsvorstellung zum Ausdruck gebracht wird, sondern die Rechte
und Pflichten der Vertragspartner bestimmt werden, etwa wenn bestimmte Kündigungsgründe nach dem MRG angesprochen werden.
Die Vereinbarung einer Betriebspflicht darf nicht überbewertet werden und jedenfalls nicht automatisch zur Beurteilung des
Vertrags als Pachtvertrag führen. Schlie?lich kann eine solche Vereinbarung auch wegen § 30 Abs 2 Z 7 und Z 13 MRG beim Mietvertrag
von Bedeutung sein. Dass der Bezeichnung des Vertrags als Miete oder Pacht zumindest in Grenzf?llen Indizwirkung beizumessen
ist, ist wohl überwiegende Ansicht geworden. Bei Bestandvertr?gen über Gesch?ftsr?ume, wenn das darin zu betreibende Unternehmen
noch gar nicht besteht, sind die Anforderungen an die Annahme einer Unternehmenspacht strenger; verlangt wird, dass der Bestandgeber
alle wesentlichen Grundlagen des künftigen Unternehmens zur Verfügung stellt. Einem "Partnervertrag" und den im Untermietvertrag
statuierten Gemeinschaftsverpflichtungen kommt dagegen keine für die Typenentscheidung wesentliche Bedeutung zu, weil solche
Vereinbarungen ohne weiteres auch mit Mietern geschlossen werden k?nnen. 相似文献