首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   327篇
  免费   0篇
法律   326篇
综合类   1篇
  2009年   73篇
  2008年   139篇
  2007年   115篇
排序方式: 共有327条查询结果,搜索用时 171 毫秒
21.
Die gerichtliche Ersetzung der nach der Bauordnung erforderlichen Zustimmung eines Miteigentümers zum Antrag eines anderen Miteigentümers auf Baubewilligung ist nicht blo? bei künftigen Ver?nderungen, sondern auch bei bereits (eigenm?chtig) vorgenommenen und damit rückwirkend rechtlich zu sanierenden Vorg?ngen zul?ssig (zur neueren stRsp vgl 4 Ob 506/87 [MietSlg 39.052], 5 Ob 70/99a [wobl 2001, 262/162 (Call) = MietSlg 53.085], 4 Ob 120/01b [EvBl 2001/191 = wobl 2002, 365/137 = MietSlg 53.086] und 5 Ob 174/02b [MietSlg 54.075]).  相似文献   
22.
Voraussetzung für die Zul?ssigkeit des streitigen Rechtswegs auf Grund eines Anspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB ist zufolge Art III ZivR?G 2004 nur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor einer hiefür zust?ndigen Schlichtungsstelle, das Einlangen eines Antrags gem § 433 Abs 1 ZPO bei Gericht oder der Beginn einer Mediation und das Verstreichen eines Zeitraums von drei Monaten seither ohne eine gütliche Einigung. Nicht von Bedeutung ist dagegen, ob der bekl Nachbar von dem gegen ihn eingeleiteten Schlichtungsverfahren oder von einem Antrag gem § 433 Abs 1 ZPO vor Klagseinbringung überhaupt Kenntnis erlangte. Ein Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgef?hrdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gem § 422 ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Ma? überschreitenden Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeintr?chtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch eine leichte und einfache Ausübung des Selbsthilferechts abgeholfen werden kann. Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks kann auf Grund eines Immissionsabwehranspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB auch dann klageweise in Anspruch genommen werden, wenn an diesem Grundstück ein Fruchtgenussrecht besteht.  相似文献   
23.
24.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):537-539
Mangels Unterschrift entspricht die schlichte SMS nicht der Schriftform im Sinne des herrschenden Verst?ndnisses. Die vom Gesetzgeber schon in Bezug auf die Begründung des Lehrverh?ltnisses betonte Wichtigkeit des Lehrvertrags verlangt auch Sicherheit in der Frage, ob ein Lehrverh?ltnis allenfalls vor Fristablauf wieder aufgel?st wurde. Der Gesetzgeber w?hlte als Sicherheitsma?stab die (einfache) Schriftform. An diesen Ma?stab kommt die schlichte SMS mangels eigenh?ndiger Unterfertigung nicht heran. Der Zweck der Schriftform nach § 15 Abs 2 BAG wird nur dann erreicht, wenn auch für die Beendigungserkl?rung iSd § 15 Abs 1 BAG verlangt wird, dass sie eigenh?ndig unterschrieben ist. Da bei einer schlichten SMS keine eigenh?ndige Unterschrift vorliegt, genügt eine Aufl?sungserkl?rung nach § 15 Abs 1 BAG per SMS nicht, um das Lehrverh?ltnis rechtswirksam aufzul?sen.  相似文献   
25.
Die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer einzelnen Nachlasssache kann Erbteilungsklage iSv § 77 Abs 2 JN sein.  相似文献   
26.
Eine Mietzinsminderung von 15%, weil der Lift für Rollstuhlpatienten des beklagten Arztes und Mieters nur eingeschr?nkt benützbar ist, ist keine unvertretbare Anwendung des § 273 ZPO.  相似文献   
27.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):171-174
Auch eine langj?hrige Zahlung von Wohnkosten durch einen Ehegatten kann nicht isoliert dahin gedeutet werden, dass insofern (und nur insofern) eine Unterhaltsvereinbarung bestünde. Vielmehr handelt es sich dabei um die Gew?hrung von Naturalunterhalt in einem Teilbereich. Daraus kann – au?er bei Vorliegen besonderer Umst?nde – nicht abgeleitet werden, dass nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft allein wegen der bisherigen übung und unabh?ngig von Leistungsf?higkeit und Bedarf der Gatten ein Geldunterhaltsanspruch in dieser H?he bestehe. Vielmehr entsteht durch Aufhebung der Gemeinschaft ein Geldunterhaltsanspruch, der nach allgemeinen Grunds?tzen zu bemessen ist. Das gilt grunds?tzlich auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlungen nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft fortsetzt. Einen allgemeinen Grundsatz, dass der Unterhaltspflichtige zus?tzlich zum Prozentunterhalt einen bestimmten Anteil an den Wohnkosten zahlen müsse, gibt es nicht. Kosten der Wohnversorgung sind Teil der allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gew?hnlich keinen Sonderbedarf, den der Unterhaltsschuldner – neben dem nach allgemeinen Gesichtspunkten der Leistungsf?higkeit und des Bedarfs bemessenen Unterhalt – zus?tzlich zahlen müsste. § 97 ABGB kann einen Zahlungsanspruch begründen, der getrennt vom eigentlichen Unterhaltsanspruch zu sehen ist. Seit dem Eherechts-?nderungsgesetz 1999 kann dieser Anspruch nach § 382e EO gesichert werden. Der Anspruch besteht nicht, wenn der in der Wohnung gebliebene Ehegatte die Kosten ohnehin ohne Gef?hrdung seiner sonstigen Bedürfnisse selbst tragen kann. Umgekehrt wird aber auch die – au?erhalb von § 382e Abs 2 EO für eine einstweilige Verfügung erforderliche – konkrete Gef?hrdung idR vorliegen, wenn der in der Wohnung verbliebene Gatte dazu nicht in der Lage ist. Ma?gebend ist somit schon auf der Ebene des Anspruchs die finanzielle Lage des in der Wohnung verbliebenen Gatten. Diese Erw?gung schlie?t jede starre Formel für die Bemessung der Anspruchsh?he aus; entscheidend ist vielmehr der konkrete Bedarf zur Erhaltung der Wohnung. Dabei wird ein Ehegatte jedenfalls nicht mehr zahlen müssen, als es dem Verh?ltnis zwischen den Einkommen der Gatten entspricht.  相似文献   
28.
Grunds?tzlich ist hoch qualifizierten Berufsfu?ballern ein Recht auf Besch?ftigung zuzubilligen. Es umfasst allerdings nicht das Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft. Die Teilnahme am Training der Kampfmannschaft muss aber jedenfalls erm?glicht werden.  相似文献   
29.
Der Senat h?lt es für notwendig und sachgerecht, der Maxime des Kindeswohls (§ 137 Abs 1 ABGB) im Obsorgeverfahren dadurch zu entsprechen, dass der OGH aktenkundige Entwicklungen, die die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich ver?ndern, – ungeachtet des im Revisionsrekursverfahren an sich herrschenden Neuerungsverbots (§ 66 Abs 2 Au?StrG) – auch dann berücksichtigen muss, wenn sie erst nach der Beschlussfassung einer der Vorinstanzen eingetreten sind.  相似文献   
30.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):461-462
Die Hemmung der Verj?hrung von Ansprüchen zwischen Ehegatten kann nicht auf eine vom anderen Ehegatten als Alleingesch?ftsführer dominierte GmbH erstreckt werden.  相似文献   
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号