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201.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):22-25
Schon aus § 96 GBG folgt, dass im Grundbuchsverfahren als einem reinen Akten- und Urkundsverfahren auf au?erhalb des Urkundenbeweises
liegende Tatsachen nicht Rücksicht zu nehmen ist. Einem zu verbüchernden Kaufvertrag muss neben dem bestimmten Kaufgegenstand
ein zumindest bestimmbarer Kaufpreis, zB auch durch Angabe des Anteils/der Verh?ltniszahl nach § 839 ABGB vom Gesamtkaufpreis,
zugrunde liegen. Der Kaufpreis ist in Hinblick auf die §§ 443 und 928 Satz 1 ABGB dann nicht bestimmbar, wenn sich die Vertragspartner
im Innenverh?ltnis über die Lastenübernahme durch den K?ufer oder die Lastenfreistellung (= Depurierung) durch den Verk?ufer
nicht geeinigt haben. Auf die blo?e Vertragsbezeichnung (hier: WE- anstelle eines ?ndernden Kaufvertrags) kommt es nicht an,
falls die Willenseinigung auf einen verbücherungsf?higen Kaufvertrag gerichtet ist. Zur Nutzwertermittlung durch das Gutachten
eines iSd § 9 Abs 1 WEG 2002 einschl?gigen Sachverst?ndigen. 相似文献
202.
Silvia Dullinger 《Juristische Bl?tter》2008,130(10):651-654
Abgesehen davon, dass ein Arzt – anders als ein Rechtsanwalt – keine allgemeine Substitutionsbefugnis hat, wird die Haftung
eines Schuldners nach § 1313a ABGB nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner gar nicht in der Lage ist, n?here Anweisungen
zu geben; entscheidend ist nur, dass sich der Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedient.
Erfüllungsgehilfe kann nach mittlerweile ganz gesicherter Rsp neben einem unselbst?ndig T?tigen auch ein selbst?ndiger Unternehmer
sein. Wenn der Urlaubsvertreter eines Arztes nicht nur die Patienten, sondern auch die Praxisr?ume und das Personal seines
Kollegen für eine bestimmte Zeit übernimmt, ist von der Erfüllungsgehilfeneigenschaft des Vertreters auszugehen. Der Nichtarzt,
der eine ?rztliche Behandlung vornimmt, hat jedenfalls über das Fehlen seiner ?rztlichen Qualifikation aufzukl?ren. Fehlende
Offenlegung gegenüber einem insoweit unkundigen Patienten führt zur Unwirksamkeit einer allf?lligen Einwilligung in die Behandlung. 相似文献
203.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):56-58
Von einem wiederholenden Anerkenntnis dem Grunde nach k?nnte nur gesprochen werden, wenn sich der Sachverhalt in der Zwischenzeit
ge?ndert h?tte und der Erkl?rende eine Rechtsfolge ausl?sen wollte. Die einem Anerkenntnis dem Grunde nach nachfolgende Korrespondenz
zur H?he der Ansprüche unterbricht die Verj?hrungsfrist hingegen nicht neuerlich. 相似文献
204.
205.
206.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):790-791
Hat der Mandant gegen den Kostenanspruch des früheren Anwalts (iSd § 19 RAO) Einwendungen und gibt dies dem letzten Anwalt
bekannt, so hat im Fall des § 19a Abs 3 RAO der letzte Anwalt die Pflicht zur gerichtlichen Hinterlegung nach § 1425 ABGB
der auf den früheren Anwalt entfallenden Honoraranteile; Erlagsgegner sind in einem solchen Fall der Mandant und der frühere
Anwalt. Damit ist der letzte Anwalt seiner Verpflichtungen nach § 19a Abs 3 RAO ledig. Der Streit über Grund und H?he der
Kosten des früheren Anwalts ist zwischen diesem und seinem vormaligen Mandanten im Rechtsstreit über die Ausfolgung des vom
letzten Anwalt bei Gericht hinterlegten Betrags auszutragen. 相似文献
207.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):102-105
Steht dem Gesch?digten ein Anspruch aus eigener vertraglicher Beziehung zum Gesch?ftsherrn zu, hindert dies die Geltendmachung
der Vertragshaftung eines Erfüllungsgehilfen aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; der Gesch?digte muss seinen
unmittelbaren Vertragspartner in Anspruch nehmen. Ein Anspruch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
begründet keine solche Subsidiarit?t. 相似文献
208.
209.
Gerhard Schmaranzer 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):389-393
Das Land Nieder?sterreich schlie?t mit Sozialeinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege Vereinbarungen über die direkte Leistungserbringung
an behinderte Personen. Die Sozialeinrichtungen haften aufgrund eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei allf?lligen
Fehlern in der t?glichen Betreuung. Die zwischen dem Land Nieder?sterreich und dem gesch?digten Pflegling bestehende ?ffentlich-rechtliche
Sonderbeziehung schlie?t einen Anspruch des Pfleglings aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht aus. 相似文献
210.
Eine im Abschlusszeitpunkt wirksame Mietzins- und Wertsicherungsvereinbarung bleibt weiter wirksam. Dieser Weitergeltung alter
zinsrechtlicher Bestimmungen steht § 16 Abs 9 MRG nicht entgegen. Eine in einem Hauptmietvertrag vor dem 1. 1. 1982 und somit
vor Inkrafttreten des MRG geschlossene zul?ssige Wertsicherungsvereinbarung bleibt wirksam und ist nicht auf ein überschreiten
der Angemessenheitsgrenze des § 16 Abs 1 MRG hin überprüfbar. 相似文献