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991.
大鼠脑挫伤后基质金属蛋白酶3的表达 总被引:2,自引:0,他引:2
目的 检测脑挫伤修复过程中基质金属蛋白酶3(matrix metalloproteinase-3,MMP-3)的表达,探讨其表达规律与损伤时间的相关性.方法 将大鼠分成对照组、假手术组和脑挫伤组.应用免疫组织化学技术和蛋白质印迹(Western blot)方法检测脑挫伤后不同时间脑组织中MMP-3的表达变化. 结果免疫组化结果:对照组及假手术组脑组织未见MMP-3阳性染色;伤后6h组脑组织出现MMP-3阳性染色,此后24h内染色逐渐增强,伤后5 d阳性细胞数及染色强度均达高峰,随之下降,伤后14d仍有少量MMP-3表达.Western blot结果:对照组及假手术组脑组织未见MMP-3阳性染色;挫伤后6h组出现MMP-3表达,随后表达量逐渐上升,5d达到高峰,以后逐渐下降,14d仍有表达.结论 大鼠脑挫伤修复过程中MMP-3的表达呈时序性变化规律,可望用于脑挫伤时间的推断. 相似文献
992.
目的 研究脑震荡后脑组织损伤修复相关因子表达变化,为推断脑损伤时间提供法医学依据.方法 建立SD大鼠脑震荡伤模型,提取脑组织行常规HE染色及热休克蛋白70(heat shock protein 70,HSP70)、碱性成纤维细胞生长因子(basic fibroblast growth factor,bFGF)和转化生长因子β1(transforminggrowth factor beta 1,TGF-β1)免疫组织化学染色,在光学显微镜下观察并进行图像分析及相应统计学处理. 结果 伤后30min,在大脑皮质、海马区见少量呈弥散性分布的HSP 70免疫组化染色阳性细胞,12 h达高峰,伤后1 d阳性细胞数量开始减少;伤后3h,在大脑皮质、海马区bFGF免疫组化染色阳性细胞开始增多,至12h时达高峰,然后开始下降;伤后6h~1d,在大脑皮质、海马区TGF-β1免疫组化染色阳性细胞逐渐增多,至3d时达高峰,然后开始下降.结论 HSP70、bFGF、TGF-β1在脑震荡后脑组织中表达呈时序性改变.多指标综合应用为法医学损伤时间的推断提供了全新的视角. 相似文献
993.
目的探讨氯胺酮连续给药致小鼠产生的类似精神分裂症症状,与精神分裂症易感基因神经调节蛋白1(neuregulin-1,NRG1)及其受体ErbB4 mRNA表达的相关性,为研究精神分裂症的可能发病机制提供参考依据。方法50只雄性昆明种小鼠,随机分为生理盐水组、氯胺酮小剂量(25 mg/kg)、中剂量(50 mg/kg)、大剂量(100 mg/kg)组和氯氮平治疗组,腹腔注射给药,1次/d,连续7 d。氯氮平组在连续腹腔注射7d氯胺酮(1次/d,每次100mg/kg)后,再用氯氮平灌胃7d(1次/d,每次20mg/kg)。HE染色观察海马神经元的变化;采用逆转录-聚合酶链反应(RT-PCR)检测海马中NRG1及ErbB4 mRNA的表达。结果注射7d氯胺酮后,大剂量组海马区NRG1及ErbB4 mRNA的表达显著减少。结论氯胺酮诱导小鼠产生类似精神分裂症的症状,可能与海马区NRG1及ErbB4 mRNA的表达减少相关联。 相似文献
994.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):23-26
Wenn Mindest-/Miteigentumsanteile eines s?umigen Wohnungseigentümers zwangsversteigert worden sind, müssen die entsprechenden
gesetzlichen Vorzugspfandrechte nach § 27 WEG 2002 sp?testens in der Verteilungstagsatzung gem § 210 EO angemeldet werden,
da diese von Amts wegen nicht zu berücksichtigen sind. Die Anmeldung hat alle anspruchsbegründenden Tatsachen, n?mlich Zeitpunkt
der "rückst?ndigen", f?lligen Forderungen, H?he der angemeldeten Forderungen samt Rechtsgründen sowie Bestehen der gesetzlichen
Vorzugspfandrechte und deren Deckung in den Meistboten, detailliert zu enthalten. Deshalb ist eine blo? "globale" Forderungsanmeldung
unzul?ssig; sie muss vielmehr so aufgeschlüsselt werden, dass die Forderungen den einzelnen WE-Objekten und den die entsprechenden
Mindestanteile sichernden gesetzlichen Vorzugspfandrechten zugeordnet werden k?nnen. Sollten einzelne in Exekution gezogene
Mindestanteile samt den damit verbundenen WE-Objekten keinen Erwerber finden, dürfen die durch die gesetzlichen Vorzugspfandrechte
gesicherten Forderungen nicht durch jene Meistbote befriedigt werden, die für die anderen, erfolgreich zwangsversteigerten
WE-Objekte erzielt worden sind. 相似文献
995.
Der Vermieter hat zwar die M?glichkeit, von Anfang an generell die Tierhaltung im Mietobjekt zu verbieten; r?umt er dem Mieter
jedoch eine von seiner Zustimmung abh?ngige M?glichkeit dazu ein, darf er diese nicht willkürlich ablehnen. 相似文献
996.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):194-198
Die Enthebung und Bestellung des Verwalters geh?rt zu jenen Rechtsgesch?ften, die gem § 24 Abs 3 WEG einen Stimmrechtsausschluss
gebieten, wenn durch das Naheverh?ltnis eines Wohnungseigentümers zum Verwalter Gemeinschaftsinteressen auf dem Spiel stehen.
Das hat umso mehr zu gelten, wenn ein Miteigentümer selbst zum Verwalter bestellt ist. Bei Abbestellung eines Hausverwalters
unter Neubestellung eines anderen Hausverwalters ist von zwei getrennten Beschlussgegenst?nden auszugehen, so dass der Stimmrechtsausschluss
des betroffenen Wohnungseigentümers nur den ersten Beschlussgegenstand (Abbestellung des Hausverwalters) betrifft. Das "Transparenzgebot"
betreffend das Abstimmungsverhalten der Mit- und Wohnungseigentümer sowie der Modalit?ten des Abstimmungsvorgangs ist schon
auf der Rechtsgrundlage vor der WRN 2006 zu bejahen. Beschr?nkungen dieses Informationsanspruchs stellen eine wesentliche
Behinderung des Beschlussanfechtungsrechts der überstimmten Minderheit dar und sind daher mit dem aus § 24 Abs 7 WEG 2002
folgenden Grundgedanken unvereinbar. Die Ankündigung einer gesetzwidrigen Anonymit?t (hier: Ausz?hlung durch einen Notar)
erfasst und behindert bereits die Grundlage der Willensbildung der Mit- und Wohnungseigentümer, ist doch nicht auszuschlie?en,
dass sich Einzelne gerade aus diesem Grund überhaupt nicht am Abstimmungsvorgang beteiligten. 相似文献
997.
Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):76-78
Auch im Rahmen der dynamischen Erhaltung iSd § 3 MRG muss als Voraussetzung für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit überhaupt
ein Mangel im Sinne einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschr?nkung der Funktionsf?higkeit, Brauchbarkeit oder zumindest
Schadensgeneigtheit feststehen. 相似文献
998.
Der nachbarrechtliche Abwehranspruch richtet sich au?er gegen den St?renden selbst gegen den "Nachbarn", also den Grundeigentümer,
von dessen Liegenschaft die St?rung ausgeht, soweit er die St?rung beherrscht bzw abzustellen in der Lage ist. Der in Anspruch
genommene Liegenschaftseigentümer, der nicht zugleich St?rer ist, muss daher imstande und berechtigt sein, die St?rung abzustellen,
damit der Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Immission, der bei dieser mittelbaren St?rung vorausgesetzt ist, auch tats?chlich
bewirkt ist. Nachbarrechtliche Ansprüche k?nnen unter der Voraussetzung des Zusammenhangs zwischen Sachherrschaft und St?rung
immer gegen s?mtliche Liegenschaftsmiteigentümer durchgesetzt werden, es sind also s?mtliche Miteigentümer passiv legitimiert
für derartige nachbarrechtlichen Ansprüche. Der Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Schadenseintritt ist dann zu bejahen,
wenn ein Miteigentümer der Liegenschaft rechtlich in der Lage gewesen w?re, die Schadensursache als Ma?nahme der au?erordentlichen
Verwaltung iSd §§ 834ff ABGB rechtlich zu verhindern, diese M?glichkeit jedoch nicht genutzt hat. 相似文献
999.
Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):63-63
Dass gem § 575 Abs 3 ZPO der R?umungstitel nach Ablauf der Sechsmonatsfrist "au?er Kraft tritt", bedeutet nicht, dass damit
schon materiellrechtliche Wirkungen eintreten. Die Bestimmung enth?lt im Gegensatz zu § 569 ZPO keine unmittelbare materiellrechtliche
Regelung, w?hrend letztere dem Dauerschuldverh?ltnissen innewohnenden Grundsatz Rechnung tr?gt, dass ein faktisches Verhalten
durch gewisse Zeit (hier die Unt?tigkeit dessen, der den Bestandvertrag l?sen wollte) zur Neubegründung des Vertragsverh?ltnisses
führen kann. Die Frist des § 575 Abs 3 ZPO ist eine solche des Verfahrensrechts und muss, weil sie Wirkungen erst für die
zwangsweise Durchsetzung der R?umung bzw der übernahme entfaltet, dem Exekutionsverfahren zugeordnet werden; ein hemmender
Einfluss der verhandlungsfreien Zeit iSd § 223 Abs 2 ZPO scheidet damit aus. 相似文献
1000.
Zur Rechtsqualität und Verbindlichkeit der Empfehlungen für Zu- und Abschläge beim Nutzwertgutachten
Es existieren lediglich Empfehlungen für Zu- und Abschl?ge beim Nutzwertgutachten nach dem WEG 1975 in der Fassung der Novelle
BGBl I 1997/7, nach denen im Regelfall das Verh?ltnis der Nutzwerte zu den Quadratmetern zwischen der Vergleichswohnung und
den Gesch?ftsr?umen 1: 2 nicht überschreiten sollte. Dabei handelt es sich aber um unverbindliche Richtwerte. Eine überschreitung
dieses Werts – noch dazu vor Ver?ffentlichung der Empfehlung – um nicht einmal das Doppelte ist – auch im Hinblick auf die
Antragsrechte nach § 9 Abs 2 Z 2 WEG 2002 – nicht geeignet, einen Versto? gegen zwingende Grunds?tze der Parifizierung darzustellen
oder im Hinblick auf das auch in § 9 Abs 2 WEG 2002 beibehaltene Wort "insbesondere" einen sonstigen, gesetzlich nicht explizit
geregelten Antragsgrund zu konstituieren. 相似文献