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991.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):590-592
Auch nach § 94 Abs 3 Au?StrG nF ist eine Zurücknahme des Scheidungsantrags nur bis zur formellen Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses
m?glich. Das Eheband selbst bleibt aber bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsbeschlusses – somit bis zu dem erst
durch diesen Zustellakt bewirkten Eintritt der materiellen Rechtskraft – aufrecht. 相似文献
992.
Gelter 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):60-64
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in ?sterreich anwendbaren Rechtsquellen des V?lker-
oder Gemeinschaftsrechts. Auch das aus diesem Grund ma?gebliche IPRG enth?lt keine ausdrückliche Regelung. Nach § 1 IPRG ist
daher jene Rechtsordnung zu ermitteln, zu der die st?rkste Beziehung besteht. Für das Entstehen eines Anfechtungsanspruches
ist nach materiellem Recht entscheidend, dass eine Verm?gensverschiebung zu Lasten des Gl?ubigers bewirkt wurde. Dieser materiellrechtlichen
Wertung entspricht die kollisionsrechtliche Anknüpfung an der Wirkung der Rechtshandlung für den Gl?ubiger. Rück- und Weiterverweisungen
sind beachtlich 相似文献
993.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von
Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften
für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert
ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die
Klage zurückzuweisen. 相似文献
994.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):810-811
Im Verfahren über Berufungen gegen Urteile von Sch?ffen- und Geschworenengerichten kann der Berufungswerber (sowohl bei Anmeldung
des Rechtsmittels oder in der Berufungsschrift als auch noch im Gerichtstag) neue Tatsachen oder Beweismittel zur Begründung
der ergriffenen Berufung geltend machen, sodass auch die Stellung von auf Strafzumessungstatsachen bezogenen Beweisantr?gen
im Berufungsverfahren zul?ssig ist. Wenn das Berufungsgericht die Erw?gungen für die Abstandnahme von der beantragten Beweisaufnahme
nicht bekannt gibt, verletzt es die sich aus Art 6 Abs 1 MRK ergebende Pflicht zur Begründung gerichtlicher Entscheidungen. 相似文献
995.
Peter Bydlinski 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):652-657
Durch das Rechtsmittel der laesio enormis soll ein inhaltlich ungerechter Vertrag aufhebbar sein. Für die Berechnung eines
etwaigen enormen Missverh?ltnisses sind die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
entscheidend; nicht hingegen, ob das Missverh?ltnis auf einer Fehlbewertung der mangelfreien Sache oder auf einer Fehleinsch?tzung
ihrer Beschaffenheit (Mangel) beruht. Nachtr?gliche Verbesserungen der Sache beeinflussen das Anfechtungsrecht nach § 934
ABGB nicht. Daher besteht es auch noch dann, wenn der das enorme Missverh?ltnis ausl?sende Mangel mittlerweile vom Verk?ufer
behoben wurde. 相似文献
996.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):518-519
Die Ersatzpflicht des Sachverst?ndigen nach den §§ 1299, 1300 ABGB ist grunds?tzlich auf den aus dem Schuldverh?ltnis Berechtigten
beschr?nkt. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn der Besteller des Gutachtens für den Sachverst?ndigen
erkennbar gerade auch die Interessen des Dritten mitverfolgt, sodass, wie dies der OGH in neuerer, nunmehr stRsp vertritt,
die objektiv-rechtlichen Sorgfaltspflichten auf den Dritten zu erstrecken sind. Geschützt ist demnach der Dritte, wenn eine
Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage
darstellen soll. Der von einem Kaufinteressenten an einen Autofahrerclub erteilte Auftrag zur Durchführung eines Ankauftests
begründet keine Schutzwirkungen zugunsten des au?erhalb dieses Vertragsverh?ltnisses stehenden Autoh?ndlers. 相似文献
997.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):319-321
Die Vereinbarung zwischen einer Privatstiftung und deren Vorstandsmitglied über laufende anwaltliche T?tigkeiten für die Stiftung,
deren Entlohnung durch die AHR nach oben begrenzt sein soll, ist nach § 17 Abs 5 PSG genehmigungsf?hig. 相似文献
998.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):258-260
Zur Bemessung des Unterhalts für mehrere Kinder im Konkurs (Schuldenregulierungsverfahren) des Unterhaltspflichtigen. 相似文献
999.
Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):120
Dauerhaft Dienstnehmern überlassene Wohnungen stellen insbesondere dann Betriebsverm?gen dar, wenn die Wohnungsüberlassung
Teil der Entlohnung des Dienstnehmers ist, ausnahmsweise auch dann, wenn wegen Wohnungsnot im Nahebereich des Betriebs die
Bereitstellung einer Mietwohnung erforderlich ist, um Dienstnehmer zu akquirieren. 相似文献
1000.
Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2007,129(6):372-378
Kollegialbeh?rden mit richterlichem Einschlag sind verfassungsrechtlich nicht zur Verordnungserlassung befugt (teilw Abgehen
von Vorjudikatur). Die Ausnahme in Art 133 Z 4 B-VG von Verwaltungsbeh?rden aus dem Weisungs- und Verantwortungszusammenhang
mit obersten Organen stellt nur auf Beh?rden ab, die blo? zur Erlassung individueller Verwaltungsakte erm?chtigt sind. Die
Verordnungserm?chtigung in Art 18 Abs 2 B-VG stellt auf den verfassungsrechtlich (hier durch Art 20 Abs 2 und Art 133 Z 4
B-VG) abgesteckten Wirkungsbereich der Verwaltungsbeh?rde ab. Die Zust?ndigkeit einer weisungsfreien Beh?rde zur Verordnungserlassung
würde die Leitungsbefugnis oberster Organe beeintr?chtigen und w?re im Hinblick auf fehlende parlamentarische Kontrolle aus
demokratischer Sicht bedenklich. 相似文献