排序方式: 共有466条查询结果,搜索用时 31 毫秒
371.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):670-671
Die beabsichtigte Beteiligung an der Selbstt?tung eines anderen zieht eine Erkundigungspflicht nach der rechtlichen Zul?ssigkeit
eines derartigen Verhaltens nach sich. Das Vers?umnis entsprechender Erkundigungen schlie?t eine schuldbefreiende Wirkung
des Irrtums über das in ?sterreich bestehende einschl?gige Verbot aus. 相似文献
372.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):197-198
Der Begriff des unbaren Zahlungsmittels setzt voraus, dass es sich um ein im allgemeinen Zahlungsverkehr ubiquit?r einsetzbares,
die breit gestreute allgemeine Zahlungsfunktion von Geld ersetzendes Zahlungsmittel handelt. Eine von der Bank ausgegebene
(das Sparbuch ersetzende) Kundenkarte mit Zahlungsfunktion, die nur gegenüber dem kartenausstellenden Kreditinstitut – damit
eben nicht ubiquit?r – einsetzbar ist, ist demnach kein unbares Zahlungsmittel. 相似文献
373.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(6):170-172
Die Anfechtung eines Teilsachbeschlusses gem § 36 Abs 2 Au?StrG über die Rechnungslegung des WE-Verwalters ist nach stRsp
als materiellrechtliche Frage der Rechtsrüge zuzuordnen. Weil sich aber der Revisionsrekurs seit dem 1. 9. 1999 (§ 17 Abs
1 Z 1 WEG 1975 idF WRN 1999) – ebenso nach § 20 Abs 3 iVm § 34 WEG 2002 – nicht nur gegen formelle M?ngel richtet, sondern
den Au?erstreitrichter auch zur Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung des WE-Verwalters verpflichtet, ist ein
Teilsachbeschluss (des Erst- oder RekursG) unzul?ssig. Da nach § 52 Abs 2 Z 2 WEG 2002 im Abrechnungsverfahren s?mtlichen
Wohnungseigentümern Parteistellung zukommt, steht allen auch eine im Au?erstreitverfahren verbesserte Abrechnung des WE-Verwalters
zu, selbst wenn einzelne von ihnen die ursprüngliche Rechnungslegung gebilligt haben. 相似文献
374.
从河南省某鸡场中疑似鸡传染性支气管炎(IB)的雏鸡病料中分离到1 株鸡传染性支气管炎病毒(IBV),暂命名为HN,鉴定为IBV。从接种HN毒株的鸡胚尿囊液中提取单股RNA后应用反转录聚合酶链反应(RT PCR)技术扩增得到包含IBV HN株5a、5b蛋白及N蛋白基因的约1 600 bp片段;将克隆测序的5a、5b及N基因分别与GenBank中11 株国内外参考毒株相应基因进行序列比较与遗传变异分析,发现IBV HN株变异独特,明显不同于国内外参考毒株。 相似文献
375.
目的探讨TGF-β1、b—FGF和VEGF在人体皮肤创伤组织中的表达变化及其与损伤时间的关系。方法收集15例机械性致伤的人体皮肤组织(受伤5—120min内死亡),常规制作组织切片后进行免疫组化染色,并统计分析TGF-β1、b—FGF和VEGF因子的表达情况。结果 TGF-β1在16—50min组表达升高,60~120min组呈阳性至强阳性表达;b—FGF在16—50min组表达升高明显,强阳性表达亦出现在60~120min组;VEGF仅在60—120min组出现阳性表达。统计学分析表明,TGF—β1和b—FGF的表达升高分别在受伤60~120min(P<0.01)和在16—50min(P<0.01)有显著性意义,VEGF表达升高只在60~120min(P<0.05)有显著性意义。结论 TGF-β1、b—FGF和VEGF的表达时间和表达强度与损伤时间有关;TGF-β1、b—FGF和VEGF的表达可为人体短存活期损伤时间的推断提供参考。 相似文献
376.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):345-346
W?hrend vor dem neuen Au?StrG die Berichtigung der Parteibezeichnung im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren nur mittels analoger
Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO zugelassen worden ist, darf nunmehr im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren die Parteibezeichnung
– zumindest in den F?llen, in denen ein Schlichtungsstellenverfahren iSd §§ 39, 40 MRG iVm § 52 Abs 2 WEG 2002 nicht vorgesehen
ist – jederzeit richtiggestellt werden, wenn die Fehlbezeichnung nach dem Sachvorbringen (hier: ursprünglich unrichtig bezeichnete
WE-Verwalterin als AG in einem Verfahren nach § 20 Abs 2 und 3 WEG 2002) evident ist. Den Au?erstreitrichter trifft diesbezüglich
eine besondere Anleitungs- und Belehrungspflicht des ASt nach § 14 Au?StrG. 相似文献
377.
Es ergibt sich aus § 39 Abs 1 MRG, dass die Anrufung der Schlichtungsstelle eine zwingende Prozessvoraussetzung für das gerichtliche
Verfahren ist, weshalb der Antrag, der bei der Schlichtungsstelle noch beliebig ver?ndert werden kann, bei Gericht keiner
?nderung mehr zugeführt werden kann. Nur der bei der Schlichtungsstelle gestellte Antrag kann ohne Begründung einer Nichtigkeit
zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht werden. 相似文献
378.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(11):327-328
Mietereinbauten k?nnen selbst?ndige Wirtschaftsgüter sein und als solche durch Einr?umung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs,
der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungs-verh?ltnisses besteht, steuerwirksam übertragen
werden. Zur AfA-Befugnis des Erwerbers. 相似文献
379.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):716-719
Die auf unbegrenzte Dauer übernommene Verpflichtung der Geschenknehmerin, auf einer geschenkten Liegenschaft ein Erholungsheim
zu betreiben, kann wegen Unzumutbarkeit oder Unerschwinglichkeit erl?schen, wenn der Wert des Geschenks durch die Aufwendungen
für dessen Erhaltung und Betrieb überstiegen wird. 相似文献
380.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):715-716
§ 51 GBG tr?gt dem Grundsatz Rechnung, dass Rechte Dritter durch einen Verzicht nicht beeintr?chtigt werden dürfen. Daher
wirken Tatbest?nde, die das Erl?schen des verpf?ndeten Rechts mit dem Willen des Pfandbestellers herbeiführen, gegen den Afterpfandgl?ubiger
nicht. Folglich kann ein Pfandschuldner die L?schung einer mit einem Afterpfandrecht belasteten Hypothek grunds?tzlich nur
mit Zustimmung des Afterpfandgl?ubigers oder mit dem Vorbehalt des § 51 GBG oder aber nach gerichtlicher Hinterlegung der
Schuldsumme begehren. Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten
zu beachtenden Publizit?tsprinzips, das grunds?tzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer L?schung
im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam. 相似文献