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381.
对高职高专德育教育方式的探讨 总被引:2,自引:0,他引:2
周友秀 《长沙民政职业技术学院学报》2002,(3):29-30
随着高校体制改革进一步深入,高职院校思想政治工作面临着一系列新情况、新问题。为适应21世纪人才培养要求,我们教育工作者一定要破除旧思想、旧观念和旧的思维广度,建立起与时代发展相适应的新的德育观念和方法。 相似文献
382.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):745-746
Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Antr?ge missachtet,
kann deren Einhaltung, mithin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts
ma?geblichen Gründe gleichzeitig verkündet sowie im Protokoll ersichtlich gemacht werden; die Missachtung eines derartigen
Begehrens kann mit Verfahrensrüge (Z 4) bek?mpft werden. Die Richtigkeit der Begründung für eine abweisliche Entscheidung
steht jedoch nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der – auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen
– Ansicht des Obersten Gerichtshofes (im Ergebnis) keine Berechtigung zukam. 相似文献
383.
Siegbert Morscher 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):82-89
W?hrend im Jahre 1968 das umfassende Verbot der Todesstrafe in Art 85 B-VG als Grundsatz inkorporiert wurde, hat sich daraus
auf Grund der Weiterentwicklung des VR, namentlich des 6. und nunmehr 13. ZP zur MRK ein Grundrecht entwickelt. Diesem kommt
im Hinblick darauf, dass die Todesstrafe in zahlreichen, auch bev?lkerungsreichen Staaten (zB China und USA) nicht verboten
ist, wegen des Verbots des Refoulement auch für ?sterreich (allzu) aktuelle Bedeutung zu. 相似文献
384.
385.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):75
Der Umstand, dass der Angeh?rige des Hauptmieters bei der Willeneinigung noch nicht vollj?hrig war und die Mietrechtsübernahme
somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft h?tte, schadet der Wirksamkeit des Eintritts nicht, da der vollj?hrig
Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgesch?fts wegen des seinerzeitigen Fehlens der gerichtlichen
Genehmigung durch nachtr?gliche Anerkennung seiner rechtsgesch?ftlichen Verpflichtung heilen kann. Die Auffassung, wonach
ein 160 bzw 140 m2 gro?es Haus zur Beherbergung einer sechsk?pfigen Familie mit drei bzw inzwischen vier Erwachsenen (ohne eigene Zimmer für
die beiden ?ltesten S?hne) zu klein erscheint und daher dringender Bedarf an der Mietwohnung besteht, ist zumindest vertretbar. 相似文献
386.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):79-80
Ma?stab für die nach § 32 Abs 5 WEG 2002 erheblich unterschiedlichen Nutzungsm?glichkeiten sind ausschlie?lich objektive und
nicht subjektive Kriterien, wobei die tats?chliche Nutzung (anstelle der Nutzungsm?glichkeiten) ebenso unerheblich ist wie
ein einseitig von einem Wohnungseigentümer erkl?rter Verzicht auf die konkrete Nutzung (hier: einer gemeinschaftlichen Pellets-
statt einer stillgelegten Solarheizanlage). Die ?nderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels gemeinschaftlicher Liegenschaftsaufwendungen
durch Au?erstreitrichterbeschluss nach § 32 Abs 5 ist von der Festsetzung neuer, von der WE-Liegenschaft abweichender Abrechnungseinheiten
gem § 32 Abs 6 WEG 2002 zu unterscheiden: Im zweiten Fall wird die einheitliche Abrechnungseinheit der WE-Liegenschaft so
unterteilt, dass für jede abweichende Einheit eigene Abrechnungen – unter Umst?nden auch mit einem Aufteilungsschlüssel, der
vom gesetzlichen iSd Abs 1 abweicht – zu legen sind. 相似文献
387.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):590-592
Auch nach § 94 Abs 3 Au?StrG nF ist eine Zurücknahme des Scheidungsantrags nur bis zur formellen Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses
m?glich. Das Eheband selbst bleibt aber bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsbeschlusses – somit bis zu dem erst
durch diesen Zustellakt bewirkten Eintritt der materiellen Rechtskraft – aufrecht. 相似文献
388.
Gelter 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):60-64
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in ?sterreich anwendbaren Rechtsquellen des V?lker-
oder Gemeinschaftsrechts. Auch das aus diesem Grund ma?gebliche IPRG enth?lt keine ausdrückliche Regelung. Nach § 1 IPRG ist
daher jene Rechtsordnung zu ermitteln, zu der die st?rkste Beziehung besteht. Für das Entstehen eines Anfechtungsanspruches
ist nach materiellem Recht entscheidend, dass eine Verm?gensverschiebung zu Lasten des Gl?ubigers bewirkt wurde. Dieser materiellrechtlichen
Wertung entspricht die kollisionsrechtliche Anknüpfung an der Wirkung der Rechtshandlung für den Gl?ubiger. Rück- und Weiterverweisungen
sind beachtlich 相似文献
389.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von
Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften
für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert
ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die
Klage zurückzuweisen. 相似文献
390.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):810-811
Im Verfahren über Berufungen gegen Urteile von Sch?ffen- und Geschworenengerichten kann der Berufungswerber (sowohl bei Anmeldung
des Rechtsmittels oder in der Berufungsschrift als auch noch im Gerichtstag) neue Tatsachen oder Beweismittel zur Begründung
der ergriffenen Berufung geltend machen, sodass auch die Stellung von auf Strafzumessungstatsachen bezogenen Beweisantr?gen
im Berufungsverfahren zul?ssig ist. Wenn das Berufungsgericht die Erw?gungen für die Abstandnahme von der beantragten Beweisaufnahme
nicht bekannt gibt, verletzt es die sich aus Art 6 Abs 1 MRK ergebende Pflicht zur Begründung gerichtlicher Entscheidungen. 相似文献