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381.
对高职高专德育教育方式的探讨   总被引:2,自引:0,他引:2  
随着高校体制改革进一步深入,高职院校思想政治工作面临着一系列新情况、新问题。为适应21世纪人才培养要求,我们教育工作者一定要破除旧思想、旧观念和旧的思维广度,建立起与时代发展相适应的新的德育观念和方法。  相似文献   
382.
Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Antr?ge missachtet, kann deren Einhaltung, mithin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts ma?geblichen Gründe gleichzeitig verkündet sowie im Protokoll ersichtlich gemacht werden; die Missachtung eines derartigen Begehrens kann mit Verfahrensrüge (Z 4) bek?mpft werden. Die Richtigkeit der Begründung für eine abweisliche Entscheidung steht jedoch nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der – auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen – Ansicht des Obersten Gerichtshofes (im Ergebnis) keine Berechtigung zukam.  相似文献   
383.
W?hrend im Jahre 1968 das umfassende Verbot der Todesstrafe in Art 85 B-VG als Grundsatz inkorporiert wurde, hat sich daraus auf Grund der Weiterentwicklung des VR, namentlich des 6. und nunmehr 13. ZP zur MRK ein Grundrecht entwickelt. Diesem kommt im Hinblick darauf, dass die Todesstrafe in zahlreichen, auch bev?lkerungsreichen Staaten (zB China und USA) nicht verboten ist, wegen des Verbots des Refoulement auch für ?sterreich (allzu) aktuelle Bedeutung zu.  相似文献   
384.
385.
Der Umstand, dass der Angeh?rige des Hauptmieters bei der Willeneinigung noch nicht vollj?hrig war und die Mietrechtsübernahme somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft h?tte, schadet der Wirksamkeit des Eintritts nicht, da der vollj?hrig Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgesch?fts wegen des seinerzeitigen Fehlens der gerichtlichen Genehmigung durch nachtr?gliche Anerkennung seiner rechtsgesch?ftlichen Verpflichtung heilen kann. Die Auffassung, wonach ein 160 bzw 140 m2 gro?es Haus zur Beherbergung einer sechsk?pfigen Familie mit drei bzw inzwischen vier Erwachsenen (ohne eigene Zimmer für die beiden ?ltesten S?hne) zu klein erscheint und daher dringender Bedarf an der Mietwohnung besteht, ist zumindest vertretbar.  相似文献   
386.
Ma?stab für die nach § 32 Abs 5 WEG 2002 erheblich unterschiedlichen Nutzungsm?glichkeiten sind ausschlie?lich objektive und nicht subjektive Kriterien, wobei die tats?chliche Nutzung (anstelle der Nutzungsm?glichkeiten) ebenso unerheblich ist wie ein einseitig von einem Wohnungseigentümer erkl?rter Verzicht auf die konkrete Nutzung (hier: einer gemeinschaftlichen Pellets- statt einer stillgelegten Solarheizanlage). Die ?nderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels gemeinschaftlicher Liegenschaftsaufwendungen durch Au?erstreitrichterbeschluss nach § 32 Abs 5 ist von der Festsetzung neuer, von der WE-Liegenschaft abweichender Abrechnungseinheiten gem § 32 Abs 6 WEG 2002 zu unterscheiden: Im zweiten Fall wird die einheitliche Abrechnungseinheit der WE-Liegenschaft so unterteilt, dass für jede abweichende Einheit eigene Abrechnungen – unter Umst?nden auch mit einem Aufteilungsschlüssel, der vom gesetzlichen iSd Abs 1 abweicht – zu legen sind.  相似文献   
387.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):590-592
Auch nach § 94 Abs 3 Au?StrG nF ist eine Zurücknahme des Scheidungsantrags nur bis zur formellen Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses m?glich. Das Eheband selbst bleibt aber bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsbeschlusses – somit bis zu dem erst durch diesen Zustellakt bewirkten Eintritt der materiellen Rechtskraft – aufrecht.  相似文献   
388.
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in ?sterreich anwendbaren Rechtsquellen des V?lker- oder Gemeinschaftsrechts. Auch das aus diesem Grund ma?gebliche IPRG enth?lt keine ausdrückliche Regelung. Nach § 1 IPRG ist daher jene Rechtsordnung zu ermitteln, zu der die st?rkste Beziehung besteht. Für das Entstehen eines Anfechtungsanspruches ist nach materiellem Recht entscheidend, dass eine Verm?gensverschiebung zu Lasten des Gl?ubigers bewirkt wurde. Dieser materiellrechtlichen Wertung entspricht die kollisionsrechtliche Anknüpfung an der Wirkung der Rechtshandlung für den Gl?ubiger. Rück- und Weiterverweisungen sind beachtlich  相似文献   
389.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die Klage zurückzuweisen.  相似文献   
390.
Im Verfahren über Berufungen gegen Urteile von Sch?ffen- und Geschworenengerichten kann der Berufungswerber (sowohl bei Anmeldung des Rechtsmittels oder in der Berufungsschrift als auch noch im Gerichtstag) neue Tatsachen oder Beweismittel zur Begründung der ergriffenen Berufung geltend machen, sodass auch die Stellung von auf Strafzumessungstatsachen bezogenen Beweisantr?gen im Berufungsverfahren zul?ssig ist. Wenn das Berufungsgericht die Erw?gungen für die Abstandnahme von der beantragten Beweisaufnahme nicht bekannt gibt, verletzt es die sich aus Art 6 Abs 1 MRK ergebende Pflicht zur Begründung gerichtlicher Entscheidungen.  相似文献   
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