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51.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):586-588
Es bildete eine überspannung der den Karteninhaber treffenden Sorgfaltspflichten, würde man bei den inzwischen allt?glichen
und auch von den Kreditinstituten zwecks Rationalisierung (und Ersparung eigener Kosten) gef?rderten und geforderten Bargeldbehebungen
bei Bankomaten verlangen, stets ohne konkreten Anlass besondere Aufmerksamkeit auf allf?llige Aussp?hversuche zu richten und
etwa Tastenfelder des Bankomaten, die im Allgemeinen recht leicht einsehbar angebracht sind, mit der zweiten Hand oder durch
besondere K?rperhaltung (Verrenkung?) vor seitlicher Einsicht zu schützen. Nach den AGB ("Kundenrichtlinien") der bekl Bank
führt nur eine schuldhafte, zumindest fahrl?ssige Verletzung der Verwahrungspflicht der Bankomatkarte, die einen Missbrauch
durch Dritte nach sich zieht, zur Haftung des Kontoinhabers für den missbr?uchlich behobenen Betrag. Die Verwahrung der Bankomatkarte
in der Geldb?rse im durch Rei?verschluss verschlossenen, am Rücken getragenen Rucksack begründet im Allgemeinen, dh ohne Hinzutreten
weiterer gefahrentr?chtiger Momente keinen Sorgfaltsversto? des Karteninhabers und berechtigt den Kartenaussteller daher nicht,
den Karten-/Kontoinhaber mit dem infolge Verlusts der Bankomatkarte missbr? uchlich erlangten Bargeldbezug zu belasten. 相似文献
52.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):663-666
Die zur Durchsetzung des schon nach der bisherigen materiellen Rechtslage gegebenen Unterlassungsanspruches geschaffene gesetzliche
Regelung des § 382g EO dient nach der erkl?rten Absicht des Gesetzgebers dazu, rasche Abhilfe zu schaffen, um weiteren Eingriffen
in die Pers?nlichkeitssph?re des Opfers umgehend Einhalt zu gebieten. Voraussetzung für die Erlassung einer solchen einstweiligen
Verfügung ist nur die Bescheinigung des Anspruchs auf Unterlassung weiterer "Stalking"-Handlungen. Mit der Anspruchsbescheinigung
sind gleichzeitig auch die Anforderungen des § 381 Z 2 EO erfüllt, weil bei Beeintr?chtigung von Pers?nlichkeitsrechten, die
einen Unterlassungsanspruch begründen, eine einstweilige Verfügung durchwegs zur Abwehr eines drohenden Schadens iSd § 381
Z 2 EO notwendig sein wird. Das Verbot der Kontaktaufnahme kann auch Handlungen Dritter umfassen, wenn diese vom Antragsgegner
veranlasst werden. 相似文献
53.
Peter Bußjäger 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(2):73-78
Dieser Beitrag untersucht die Beziehung zwischen Parlamentsakten und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei wird beleuchtet, wie verschiedene Parlamentsakte in ein Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention treten können. Die vorliegende Arbeit behandelt die maßgebliche Rechtslage hinsichtlich der österreichischen Parlamente bzw deren Mitglieder auf Bundes- sowie Landesebene. 相似文献
54.
Michael Potacs 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(2):63-67
Das Programm der derzeitigen Bundesregierung sieht eine Reform der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts vor, derzufolge (neben der Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern und eines Verwaltungsgerichtes erster Instanz auf Bundesebene) nach einer Entscheidung des VwGH auch noch der VfGH angerufen werden kann. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen einer solchen Konstruktion für den Vollzug von Gemeinschaftsrecht. 相似文献
55.
P. R. Meganathan M.Sc. Bhawna Dubey M.Sc. Ikramul Haque Ph.D. 《Journal of forensic sciences》2009,54(5):1042-1045
Abstract: South East Asian countries are known for illegal poaching and trade of crocodiles clandestinely, to be used in skin, medicinal, and cosmetic industries. Besides crocodiles being listed in the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, India has its Wildlife Protection Act, 1972 for conservation of crocodile species. Hitherto, lack of any rapid and reliable technique for examinations of crocodile‐based crime exhibits such as skin, bones, etc. has been a major problem for an effective promulgation of law on illegal trade. DNA‐based identification of species using PCR‐RFLP technique for an apt identification of all the three Indian crocodile species namely, Crocodylus porosus, Crocodylus palustris and Gavialis gangeticus is presented here. A 628 bp segment of cytochrome b gene was amplified using novel primers followed by restriction digestion with three enzymes i.e., HaeIII, MboI, and MwoI, separately and in combination. The technique has produced a species‐specific pattern for identifying the three crocodile species individually, which fulfills the requirement for its forensic application. It is expected that the technique will prove handy in identification of all the three Indian crocodile species and strengthen conservation efforts. 相似文献
56.
57.
Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):231-235
§11 Abs3 NAG schafftkeine M?glichkeit der Antragstellung auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels. Auf Grund der
Art 8 iVm 13 MRK und aus rechtsstaatlichen Erw?gungen muss neben einer Erteilung von Amts wegen auch ein Antragsrecht des
in seinen subjektiven Rechten Betroffenen auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels vorgesehen sein. 相似文献
58.
Christian Rosbaud 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):263-268
Eine bedingte Strafnachsicht nach § 40 Abs 1 SMG setzt (ua) voraus, dass sich der an ein Suchtmittel gew?hnte Verurteilte
mit Erfolg einer gesundheitsbezogenen Ma?nahme unterzogen hat. Ein solcher Erfolg ist anzunehmen, wenn das im konkreten Fall
aus der Sicht der jeweiligen Wissenschaft m?gliche Ziel der gesundheitsbezogenen Ma?nahme erreicht ist. Ein "Teilerfolg" der
Drogenfreiheit genügt nicht, wenn der Verurteilte noch weiterer gesundheitsbezogener Ma?nahmen bedürfte, um einer Drogenabstinenz
zumindest n?her zu kommen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht setzt eine nachtr?gliche bedingte Strafnachsicht nach § 40 Abs
1 SMG grunds?tzlich einen zuvor gew?hrten Aufschub des Strafvollzugs gem § 39 Abs 1 SMG voraus. Nur in besonderen Ausnahmef?llen
ist eine solche Strafnachsicht auch ohne vorherigen Strafaufschub m?glich, insb dann, wenn der Verurteilte nach Rechtskraft
des Urteils alles für einen optimalen Entzug getan hat, also keinerlei weitere Ma?nahmen für eine Drogenabstinenz notwendig
sind. 相似文献
59.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(2):121-123
Informationen und Stellungnahmen der Gemeinden zu einer beabsichtigten Schlie?ung von Post?mtern sind in § 4 Abs 5 PostG 1997
idF nach der Novelle 2006 in die Beurteilung des nach dieser Bestimmung zu erstellenden Universaldienstkonzeptes eingebettet.
Diese Beurteilung kommt nunmehr dem BMVIT zu. In diesem Rahmen hat das BMVIT auch die M?glichkeit, die Schlie?ung einzelner
Gesch?ftsstellen mit Bescheid zu untersagen. Dabei sind die gesetzlich festgelegten Kriterien anzuwenden. Damit ist klargestellt,
dass die geltend gemachten Rechtspositionen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens einer überprüfung zugeführt werden k?nnen.
Die im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 4 Abs 5 PostG 1997 den Gemeinden einger?umten Rechte k?nnen nun aber nicht mehr
als auf Gleichbehandlung beruhende privatrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen beliebigen Rechtssubjekten angesehen werden,
über die im Zweifel von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden w?re. Für eine auf die genannten Bestimmungen gestützte
Klage ist daher der Rechtsweg unzul?ssig. 相似文献
60.
Hubertus Schumacher 《Juristische Bl?tter》2009,131(2):111-116
Die Prozesspartei muss sich (schwerwiegende) Fehler ihres Rechtsanwalts bei der Prozessführung zurechnen lassen. Den Rechtsanwalt
trifft normalerweise keine Verpflichtung, die Richtigkeit der ihm von seinem Mandanten erteilten Information in Zweifel zu
ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat. Missbr?uchlichkeit eines vom Gl?ubiger gestellten
Konkurser?ffnungsantrags ist anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantrag ungerechtfertigt
unter Druck gesetzt werden oder ein verfahrensfremder Zweck erreicht werden soll. 相似文献