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21.
猪囊尾蚴T24基因的克隆与表达 总被引:2,自引:0,他引:2
采用RT-PCR方法扩增猪囊尾蚴T24免疫原基因,将扩增产物与pGEM-T easy载体连接,重组质粒经PCR、酶切鉴定后进行测序;构建T24基因的pGEX-4T-1原核表达载体,经IPTG诱导表达后,进行SDS-PAGE、Western-blotting;用所表达的蛋白免疫小鼠,经ELISA检测血清抗体,验证其免疫原性。结果显示。所克隆的T24基因片段长716 bp。含有1个678 bp的开放阅读框,其编码226个氨基酸,与已报道的猪囊虫T24基因核苷酸序列同源性为100%;表达的融合蛋白大小为40 ku,并能被猪囊虫阳性血清识别;免疫小鼠在免疫1周后即可检测到血清抗体,第30 d达到较高水平,表明该融合蛋白具有较好的免疫原性。 相似文献
22.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(11):310-312
Ist kein – auch nicht ein vorl?ufiger – WE-Verwalter bestellt, vertritt die Anteilsmehrheit der Wohnungseigentümer die Eigentümergemeinschaft
nach § 18 Abs 3 Z 2 lit a WEG 2002. Um die "Selbstverwaltung" der Eigentümergemeinschaft aus Gründen der Praktikabilit?t zu
erleichtern, ist ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gem § 24 Abs 6 WEG 2002 rechtswirksam, durch den einem Wohnungseigentümer
oder einem Dritten eine Vollmacht (hier: Kontovollmacht) zur diesbezüglichen Vertretung der Eigentümergemeinschaft erteilt
wird. 相似文献
23.
Martin Dercsaly 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(11):297-308
Der Wortlaut des § 24 Abs 6 Satz 1 WEG 2002 l?sst die unterschiedlichen Rechtsfolgen fehlerhafter Willensbildungsvorg?nge
der Eigentümergemeinschaft nicht erkennen. Der folgende Beitrag versucht, fehlerhafte Willensbildungsvorg?nge im Einklang
mit dem allgemeinen Verbandsrecht zu kategorisieren. 相似文献
24.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):252-254
Der Mehrheits-Wohnungseigentümer ("Dominator") ist nach § 24 Abs 3 WEG 2002 vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn er – nach
Enthebung des bisherigen WE-Verwalters – sich selbst als Verwalter einsetzen will. Von der Interessenkollision infolge des
dominanten Einflusses auf die Verwaltung der WE-Liegenschaft sind beim Mehrheitsbeschluss sowohl der Enthebungs- (hier: Kündigung
aus wichtigem Grund) als auch der Bestellungsakt umfasst, die eine Einheit bilden. Die Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses
des Dominators durch einen Wohnungseigentümer richtet sich nicht nach § 30 Abs 2, sondern nach dem Beschlussrecht gem § 24
Abs 6 (und § 29 Abs 1) WEG 2002. Ficht ein Wohnungseigentümer den Kündigungsbeschluss an, besitzt der WE-Verwalter nach §
52 Abs 2 Z 1 WEG 2002 keine Parteistellung; daran hat auch die WRN 2006 nichts ge?ndert. 相似文献
25.
26.
Peter Garai 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):6-11
Seit 1982 erlangt die Frage, ob eine der gemeinsamen Benutzung dienende Anlage, wie eine zentrale W?rmeversorgungsanlage,
ein Aufzug, eine mit Ger?ten ausgestattete Waschküche, eine Sauna, ein Schwimmbad aber auch eine technisch ausgestattete Garage
denn doch keine Gemeinschaftsanlage sein kann, Bedeutung. Nur wenn es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt, hat der Liegenschaftseigentümer
deren Erhaltungskosten zu tragen. Anderenfalls die Nutzer, wenn sie weiterhin nutzen wollen. Denn der Liegenschaftseigentümer
kann zur Aufrechterhaltung des Betriebes, wenn es sich um keine Gemeinschaftsanlage handelt, seit 1982 gegen seinen Willen
auch nicht verpflichtet werden. Ein Zinsminderungsanspruch bringt dem auf die Benutzung Angewiesenen wenig. 相似文献
27.
Matthew A. Kraft John P. Papay Olivia L. Chi 《Journal of policy analysis and management》2020,39(2):315-347
We examine the dynamic nature of teacher skill development using panel data on principals’ subjective performance ratings of teachers. Past research on teacher productivity improvement has focused primarily on one important but narrow measure of performance: teachers’ value-added to student achievement on standardized tests. Unlike value-added, subjective performance ratings provide detailed information about specific skill dimensions and are available for teachers in non-tested grades and subjects. Using a within-teacher returns-to-experience framework, we find, on average, large and rapid improvements in teachers’ instructional practices throughout their first 10 years on the job as well as substantial differences in improvement rates across individual teachers. We also document that subjective performance ratings contain important information about teacher effectiveness. In the district we study, principals appear to differentiate teacher performance throughout the full distribution instead of just in the tails. Furthermore, prior performance ratings and gains in these ratings provide additional information about teachers’ ability to improve test scores that is not captured by prior value-added scores. Taken together, our study provides new insights on teacher performance improvement and variation in teacher development across instructional skills and individual teachers. 相似文献
28.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(10):292-293
Die grundbücherliche Anmerkung der schriftlichen Zusage der Einr?umung von WE an den WE-Bewerber durch den WE-Organisator
ist auch für erst zu schaffende WE-Objekte (hier: durch Teilung bestehender Objekte sowie Dachbodenausbau) zul?ssig. In diesem
Fall sind die Objekte m?glichst genau, idR durch Bezugnahme auf den beh?rdlich genehmigten Bauplan, zu bezeichnen, ohne allerdings
allzu strenge Anforderungen an den "Nachweis" der Identifizierbarkeit (hier: lokale Beschreibung ausreichend) zu stellen.
Nach § 40 Abs 2 WEG 2002 muss die Zustimmung des Grundeigentümers zur grundbücherlichen Anmerkung der Zusage nicht mehr ?ffentlich
beglaubigt sein. 相似文献
29.
Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(6):181-182
Werden in einem Erg?nzungsvertrag "Lage?nderungen der Bestandfl?chen" vorgenommen und dabei wesentliche Merkmale des Bestandvertrages
ge?ndert, so ist iSd § 24 GebG gebührenrechtlich von einem neu abgeschlossenen Rechtsgesch?ft auszugehen; wird hingegen nach
zun?chst vorl?ufiger Festlegung der Bestandfl?chen im Erg?nzungsvertrag eine endgültige Festlegung vorgenommen, dann liegt
(nur) ein Nachtrag iSd § 21 GebG vor. 相似文献
30.