首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   365篇
  免费   23篇
各国政治   3篇
工人农民   1篇
世界政治   1篇
外交国际关系   31篇
法律   205篇
中国共产党   9篇
中国政治   18篇
政治理论   74篇
综合类   46篇
  2023年   4篇
  2022年   5篇
  2021年   12篇
  2020年   26篇
  2019年   25篇
  2018年   24篇
  2017年   2篇
  2016年   9篇
  2015年   9篇
  2014年   9篇
  2013年   8篇
  2012年   12篇
  2011年   15篇
  2010年   18篇
  2009年   35篇
  2008年   47篇
  2007年   61篇
  2006年   15篇
  2005年   13篇
  2004年   7篇
  2003年   8篇
  2002年   4篇
  2001年   3篇
  2000年   7篇
  1999年   1篇
  1997年   1篇
  1994年   2篇
  1992年   2篇
  1990年   1篇
  1989年   1篇
  1983年   1篇
  1981年   1篇
排序方式: 共有388条查询结果,搜索用时 15 毫秒
121.
Gesch?fte der Gesellschaft mit einem Aufsichtsratsmitglied müssen dem Aufsichtsrat vorgelegt werden und bedürfen seiner Zustimmung. Damit sollen Interessenkonflikte vermieden und Transparenz hergestellt werden. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Wen trifft die Pflicht zur Information? Wie genau ist der Aufsichtsrat über diese Gesch?fte zu informieren? Welche Stimmverbote bestehen? Welche Konsequenzen k?nnen sich daraus für die Beschlussf?higkeit ergeben? Welche Rechtsfolgen l?st die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen aus? Schlie?lich wird die nicht ausreichend geregelte Situation der Arbeitnehmervertreter untersucht.  相似文献   
122.
Die Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die KP? – zur Debatte stand die 4%-Klausel – gibt Anlass, die Entwicklung des ?sterr Verh?ltniswahlsystems in Erinnerung zu rufen. Mehrfach sind an den VfGH Fragen der Kompetenzverteilung herangetragen worden; sie halten sich, nicht zuletzt in ihrem Schwierigkeitsgrad, im Rahmen des üblichen. V?llig neu ist hingegen, dass – abweichend von der Vorjudikatur und ungeachtet Art 18 Abs 2 B-VG – kollegialen Verwaltungsbeh?rden mit richterlichem Einschlag die Erlassung von Verordnungen verwehrt ist. Patentangelegenheiten werden nunmehr den zivilrechtlichen Ansprüchen des Art 6 Abs 1 MRK zugez?hlt. Mit EU-Beihilfe hat das EmissionszertifikateG eine bisher unbekannte, verp?nte Rechtsfigur, den national-supranationalen "Mischling" hervorgebracht.  相似文献   
123.
§ 35 Abs 2 WEG 2002, dessen Zweck vornehmlich die Sicherung des Bestandes des WE ist, steht der Teilung durch weitere WE-Begründung an Wohnh?usern, an denen schlichte Miteigentumsanteile und WE nebeneinander bestehen (sog Mischhaus), nicht entgegen. Das bestehende WE im Mischhaus wird n?mlich nicht tangiert, kommt es auf dem Weg der "unechten" Teilungsklage doch nur zur WE-Begründung am noch bestehenden schlichten Miteigentum. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB, also einer Aufhebung auch des bereits bestehenden WE stünde § 35 Abs 2 WEG 2002 allerdings unzweifelhaft entgegen.  相似文献   
124.
Zur Pflicht des WE-Verwalters nach § 20 Abs 2 WEG 2002, für die Bildung einer angemessenen Rücklage und die Vorschreibung ausreichender Akonti auf die gemeinschaftlichen Bewirtschaftungskosten der WE-Liegenschaft zu sorgen. Unabh?ngig davon, dass der Gesetzgeber im WEG 2002 einen unscharfen Begriff der Rücklage pr?gt – für ein engeres Verst?ndnis nach Art eines "Zwangs-Ansparsystems" sprechen laut OGH § 18 Abs 4, § 20 Abs 2, § 31 Abs 1 und § 32 Abs 1 leg cit –, flie?en die Rücklagenbeitr?ge samt den Zinsen aus ihrer fruchtbringenden Anlage widmungsunabh?ngig und ex lege der Eigentümergemeinschaft als gebundenes Verm?gen zu. Daraus folgt, dass die von der bekl Eigentümergemeinschaft geltend gemachten Gegenforderungen (hier: aus dem Titel des Schadenersatzes und nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche) nicht durch die auf einem v?llig anderen Rechtsgrund beruhenden Ansprüchen aus laufenden Beitragsleistungen durch den kl Wohnungseigentümer beglichen sein k?nnen. Zur Aufrechenbarkeit von Schadenersatzforderungen, die die Eigentümergemeinschaft – aus der gemeinschaftlichen Verwaltung wurzelnd – gegenüber einem Wohnungseigentümer mit dessen Gegenforderungen geltend macht; oder von Forderungen aus dem Rechtsgrund der Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft, die aus der Behebung ernster Sch?den des Hauses gem § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 herrühren; oder von Ansprüchen aus notwendiger Abtretung iSd § 1422 ABGB.  相似文献   
125.
Der Begriff des "Kennenmüssens" stellt grunds?tzlich darauf ab, ob etwas bei verkehrsüblicher, objektiv gebotener Sorgfalt erkennbar ist bzw auffallen muss. Von einem Bieter im Zwangsversteigerungsverfahren kann erwartet werden, dass er versucht, sich über den Inhalt von Mietvertr?gen betreffend das zu erwerbende Objekt zu informieren.  相似文献   
126.
Die stRsp unterscheidet Verwaltungshandlungen von Verfügungen über die gemeinschaftliche WE-Liegenschaft derart, dass Verwaltungshandlungen darauf abzielen, "gemeinschaftliche Pflichten zu erfüllen oder gemeinschaftliche Interessen wahrzunehmen, w?hrend eine Verfügung die Substanz der Gemeinschafts- oder Anteilsrechte ver?ndert". Die Anfechtbarkeit eines Umlaufbeschlusses der Wohnungseigentümer oder eines in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlusses nach § 24 Abs 6 WEG 2002 setzt – im Gegensatz zu dessen Nichtigkeit, die unbefristet geltend gemacht werden kann – den "Anschein eines Beschlusses" (hier: Anfechtungsgrund der fehlenden Mehrheit) voraus. Zur Abgrenzung der Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen über ordentliche und au?erordentliche Verwaltungsma?nahmen nach § 24 Abs 6 mit einmonatiger Anfechtungsfrist wegen formeller Anfechtungsgründe im Gegensatz zur Anfechtbarkeit von Mehrheitsbeschlüssen betreffend nur au?erordentliche Verwaltungsagenden binnen 3 (oder 6) Monaten nach § 29 Abs 1 und 2 WEG 2002 wegen materieller Anfechtungsgründe (hier: Kostenbelastung durch die Umstellung einer ?lbefeuerten gemeinschaftlichen Heizanlage auf Fernw?rme). Ausschlie?lich der Anschlag des Mehrheitsbeschlusses im Hause (hier: im Eingangsbereich, der zwingend durchquert werden muss, um das Stiegenhaus der ASt zu erreichen) l?st die Anfechtungsfristen gem § 24 Abs 6 und § 29 Abs 1 WEG 2002 aus.  相似文献   
127.
The authors use the Institutional Collective Action Framework to analyze the barriers, opposition, and opportunities for residential pharmaceutical disposal programs in the United States via a case study on a series of take‐back programs pioneered in the state of Washington by local and state governments, as well as the corresponding backlash from federal agencies. While successful in some ways, these innovative solutions directly challenged the competing federal policy regimes controlled by the Drug Enforcement Agency (DEA), and, to a lesser extent, the Environmental Protection Agency (EPA). Findings from case studies suggest that functional dilemmas created by existing institutions with entrenched regulatory regimes are a key challenge to finding efficient solutions to vertical ICA dilemmas. Conclusions, then, connect to the broader ICA research agenda, and implications for multi‐level governance issues.  相似文献   
128.
The performance of innovation systems depends, to a great extent, on the degree of public–private collaboration they involve. Thus, innovation policies often aim to enhance this collaboration through public–private partnerships. These partnerships are a multidimensional phenomenon whose success depends on factors related to each of their dimensions. This paper proposes the use of an analytical model that reflects the multidimensional nature of public–private partnerships and analyses to what extent they are applied in a specific innovation system in order to identify the territorial and sectorial factors that act as barriers or drivers to use them. This model aims to help policy makers design appropriate public–private partnerships in each context. The case under review is the Spanish innovation system, given that this system has been suffering from a structural lack of collaboration for several decades, despite the implementation of policies aimed to foster this. Thus, if the model works, it should be able to identify key factors that influence greater or more restricted use of the different PPP formulas.  相似文献   
129.
Nur der Beschluss, mit dem die Unterbrechung des Verfahrens angeordnet oder die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens verweigert wird, ist selbst?ndig anfechtbar. Die Ablehnung der Unterbrechung oder die Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung ist dagegen nicht gesondert überprüfbar.  相似文献   
130.
Bei der vor der Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB vorzunehmenden Vorwegprüfung einer Klage gegen die Bank wegen unberechtigter Auszahlung von Spareinlagen ist davon auszugehen, dass das Kreditinstitut bei einem Guthabensstand von über € 15.000,- bei Vorlage des Sparbuchs nur an den nach § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden mit schuldbefreiender Wirkung zahlen kann.  相似文献   
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号