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181.
Christopher L. Pallas 《Journal of Civil Society》2019,15(2):99-122
This article integrates previous research on NGO behaviour with economic theory on collective action to create a generalizable and predictive model of advocacy campaign growth. It identifies three types of goods which NGOs may pursue in advocacy: unlimited, non-rival (public) goods; rival and excludable (private) goods; and rival but non-excludable goods. It then models an individual NGO’s decision to (not) join an existing advocacy campaign using a cost-benefit analysis conditioned by the presence or absence of competition for the good(s) sought by the NGO. This model of individual behaviour forms the basis for predicting collective action among NGOs with varying cost structures and pursuing a variety of rival and non-rival goods. The theory is illustrated using two cases of NGOs campaigning on World Bank policy. 相似文献
182.
牛结核分枝杆菌CFP10-ESAT6融合蛋白的原核表达及其在牛结核病检测中的应用 总被引:1,自引:0,他引:1
采用重组PCR技术从牛结核分枝杆菌AN5基因组DNA中扩增CFP10-ESAT6融合基因,并将其定向克隆至原核表达载体pET-32a,构建了原核表达质粒pET-CFP10/ESAT6.重组子经酶切及测序鉴定后转化至大肠杆菌BL21(DE3),IPTG诱导后经SDS-PAGE电泳鉴定,获得约42 ku带有6×His蛋白标签的rHIS-CFP10/ESAT6融合蛋白,表达量约占菌体总蛋白的40%.用HIS蛋白纯化柱纯化该蛋白,Western-blot分析显示,该融合蛋白能与抗牛结核分枝杆菌阳性血清发生特异性反应.将重组的该融合蛋白用于刺激单次皮内变态反应阳性牛全血,可以产生高水平的IFN-γ,其特异性优于结核菌素.结果表明,获得的重组融合蛋白rHIS-CFP10/ESAT6为牛结核病的诊断奠定了基础. 相似文献
183.
严莹 《山东行政学院学报》2005,8(4):125-127
对民间文学艺术进行保护已成为许多发展中国家的共识,但人们对用著作权法保护民间文学艺术,如何确定民间文学艺术的权利主体及其性质存在争议。根据民间文学艺术保护现状,分析它的特殊性与著作权性质的冲突与协调来寻求保护民间文学艺术的最佳途径。 相似文献
184.
根据党的十六届四中全会关于加强党的执政能力建设的要求,结合基层公安实际,我们从 改进领导方式、创新运行机制、讲究管理艺术、增强打击效能、提升服务层次五个方面提出了提高基层公 安机关履行职责能力,为巩固党的执政地位、维护党的执政安全、优化党的执政环境、夯实党的执政基础 的基本途径。 相似文献
185.
“日常生活审美化”现象的发生与艺术自身的发展演变有关。康德以来的“现代性”艺术观念带来了艺术与生活原初联系的断裂,造成现代艺术的困境,使艺术产生了转向。黑格尔和丹托的“艺术终结论”从不同的出发点、不同的层面揭示了艺术走出困境从而转向、再生的可能。日常生活审美化正是艺术转向的途径和表现。 相似文献
186.
Graf vertritt eine Auslegung des Begriffes der "extremen Ungerechtigkeit", die eine Berücksichtigung der normativen Vorgaben
des Entsch?digungsfondsgesetzes vermissen l?sst. Der von ihm gemachte Rückgriff auf die laesio-enormis-Regelung im ABGB vermag
aus dogmatischen Gründen nicht zu überzeugen. Die von Graf zur Untermauerung seiner Auslegungsvariante herangezogenen historischen
Tatsachen werden ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen. Der Beitrag über Liegenschaftsbewertungen zeigt die Probleme
bei der Durchführung retrospektiver Wertermittlungen auf, die von Graf zur Beurteilung von Rückstellungsvergleichen eingefordert
werden. Auch daher kann mit einem rein rechnerischen Zugang bei der Entscheidungsfindung der Schiedsinstanz nicht das Auslangen
gefunden werden. 相似文献
187.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):385-389
Würde ein innerstaatliches Organ entgegen Art 234 EG eine vorlagepflichtige Frage der Interpretation des Gemeinschaftsrechts
dem EuGH nicht zur Vorabentscheidung vorlegen, so verletzte dieses staatliche Organ die gesetzliche Zust?ndigkeitsordnung
und entz?ge den Parteien des bei ihm anh?ngigen Verfahrens den gesetzlichen Richter, weil eine dem EuGH zur Entscheidung vorbehaltene
Frage nicht durch diesen gel?st werden k?nnte. Nach der Judikatur des VfGH w?re dadurch eine Verletzung des Art 83 Abs 2 B-VG
bewirkt. Entspr?che ein H?chstgericht der Vorlagepflicht nicht, k?nnte bei offenkundiger Verletzung des Gemeinschaftsrechts
Staatshaftung eintreten. Bei rechtswidrigem und schuldhaftem Organverhalten im Rahmen der Beurteilung der Vorlagepflicht entsteht
die Gefahr von Amtshaftungsansprüchen. So kann nicht nur die Unterlassung einer gebotenen Vorlage, sondern auch die zu Unrecht
erfolgte Vorlage an den EuGH Amtshaftungsansprüche – im letzteren Fall insb wegen der Verfahrenskosten vor dem EuGH – nach
sich ziehen. Im Amtshaftungsprozess ist aber auf der für die Vorinstanzen bedeutsamen ersten Prüfungsstufe nicht die Richtigkeit
der Entscheidung über die Einholung oder Nichteinholung einer Vorabentscheidung, sondern nur deren Vertretbarkeit zu beurteilen.
Vor der E des EuGH Rs C 27/02 – Petra Engler war die Entscheidung eines BerG, für "isolierte Gewinnmitteilungen", bei denen
die Gewinnzusage nicht mit einer Warenbestellung verbunden ist, stehe nicht die Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts
nach Art 5 Nr 1 lit a EUGVü/EuGVVO, sondern nur die am Verbrauchergerichtsstand oder an demjenigen der unerlaubten Handlung
zur Verfügung, jedenfalls derart gut abgesichert, dass die Entscheidung der Nichtvorlage an den EuGH auf vertretbarer Rechtsauffassung
beruht. 相似文献
188.
189.
Verena Murschetz 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):29-33
Das Recht des Angeklagten, an der Verhandlung pers?nlich teilzunehmen, z?hlt zu den Grundelementen des fairen Verfahrens nach
Art 6 MRK. Mit diesem Recht kann die Auslieferung zur Vollstreckung eines auf einem Abwesenheitsverfahren beruhenden Urteils
im Widerspruch stehen. Nunmehr hat der OGH erstmals hinsichtlich eines solchen Sachverhaltes auf eine Verletzung von Art 6
MRK erkannt und die Auslieferungsbeschlüsse der Untergerichte aufgehoben. Zudem wurden in dieser Entscheidung zum ersten Mal
die für die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils relevanten Kriterien besprochen. Die Entscheidung verdient
uneingeschr?nkte Zustimmung, was im folgenden Beitrag, auch unter Hinweis auf die jüngsten Entwicklungen innerhalb der EU,
erl?utert werden soll. 相似文献
190.
Manfred Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):58-60
Nachteilen, die dem Angeklagten durch einen "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (also durch falsches oder fehlerhaftes
Verhalten des Verteidigers, das eine konkrete und wirksame Verteidigung, wie sie mit Blick auf Art 6 Abs 3 lit c MRK erforderlich
w?re, nicht mehr gew?hrleistet) entstehen, kann von der Generalprokuratur im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung
des Gesetzes begegnet werden. 相似文献